Navigation und Service

Thema : Verbraucherschutz

Produktbezeichnung: diverse Lebensmittel


Letzte Aktualisierung: 15.04.2024

Produktbezeichnung im Detail:

Fleisch, teilweise gegart, auf dem Gyrosspieß; Weizenbrot ungeschnitten (Laibe), gekühlt; Pommes Frites im Folienbeutel; Dorade, Garnelen, Lachsfilet, Sardinen Hackfleisch und Lammfleisch in Tomate, tiefgefroren; Tomatenmark in 11 Konservendosen à 860 g; Speiseöl im 10-l-Kunststoffbehälter; Cocktails in Glasflaschen à 0,2 l

Chargen-Nr./ MHD:

unbestimmt

Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:

Restaurant „Akropolis“, Inhaber: Herr Georgios Pseimadas, Am Fleth 13, 25348 Glückstadt

Verstoß:

Bei der amtlichen Nachkontrolle am 14. März 2024 befand sich das betriebliche Inventar der Speisegaststätte nicht in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Außerdem wurden gesetzliche Anforderungen an eine gute Hygienepraxis im Umgang mit Lebensmitteln missachtet.

Küche

Auf einen Gyrosspieß mit teilweise gegartem Fleisch war frisches Fleisch hinzugesteckt worden. Das gegarte Fleisch war dabei der vermeidbaren Gefahr ausgesetzt, durch den direkten Kontakt mit dem rohen Lebensmittel kontaminiert zu werden.

Im Kühlschrank wurde ungeschnittenes, unverpacktes Weizenbrot (Laibe) in einem graufarbenen Kunststoff-Folienbeutel (Abfallbeutel/Wertstoffsack) aufbewahrt. Das Material dieser Umhüllung war nicht als Verpackung mit direktem Lebensmittelkontakt geeignet. Die Brot-Laibe waren daher der vermeidbaren Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch die Kunststoff-Umhüllung (z. B. Gerüche, Ausdünstungen, Kleinstpartikel) ausgesetzt.

Auf dem Fußboden lag ein Folienbeutel, der mit Pommes Frites befüllt war. Die unsachgemäße Lagerung auf dem Fußboden begünstigte eine Verunreinigung des Folienbeutels und bei dessen späterer Handhabung eine Übertragung von Anhaftungen aus der Verunreinigung über die Hände auf das Lebensmittel. Das Lebensmittel war mithin der vermeidbaren Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Verunreinigung ausgesetzt.

Die Küche war mit Schadinsekten (Schaben) befallen. Da Schaben Krankheiten wie Salmonellose übertragen können und die Ausscheidungen der Tiere Lebensmittel direkt oder auf dem Umweg über Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (Verpackungen, Küchengeräte) kontaminieren können, waren in der Küche alle nicht fest verschlossen gelagerten und alle offen verarbeiteten Lebensmittel der vermeidbaren Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Lagerraum neben dem Tresen

Der Tiefkühlschrank in dem Lagerraum ließ sich infolge Defektes nicht vollständig schließen. Im Innenraum des Tiefkühlschranks wurde anstatt der Solltemperatur von maximal -18 °C eine Temperatur von -0,2 °C gemessen. Temperaturbedingt waren dort Lebensmittel wie Dorade, die ohne Verpackung eingefroren worden war, portioniertes Lachsfilet, Garnelen und Sardinen aufgetaut. Diese Lebensmittel waren wegen der unzureichenden Temperaturbedingungen der vermeidbaren Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Verderb und Verkeimung ausgesetzt.

In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel wie Hackfleisch in teils unverschlossenen Beuteln gelagert. Die betroffenen Lebensmittel waren der vermeidbaren Gefahr einer Verschlechterung durch Gefrierbrand ausgesetzt.

Ebenfalls in der Tiefkühltruhe wurden portionierte Einheiten Lammfleisch in Tomate in Beuteln vorrätig gehalten. Auf den Beuteln fehlte jedwede Kennzeichnung zur Art der Lebensmittel, zu den verwendeten Zutaten und über das Datum des Einfrierens. Insoweit war nicht auszuschließen, dass infolge der Dauer der Lagerung die Qualität der Lebensmittel abweichend von der Verkehrsauffassung gemindert war.

Der Lagerraum war ebenso wie die Küche mit Schaben befallen.

Innenhof

Der Innenhof außerhalb des Gebäudes wurde zur Lagerung sowohl von Lebensmitteln als auch von diversen leeren Behältern (Leergut, Kunststoff-Kisten) und Utensilien wie Aluminium-Leitern und Staubsauger genutzt. Unter den ungeordneten Ansammlungen von Gegenständen befanden sich ein 10-Liter-Kunststoffbehälter mit Speiseöl, 11 Konservendosen à 860 g Tomatenmark und ca. 20 Glasflaschen à 0,2 Liter alkoholhaltige Getränke (Cocktails). Das Mindesthaltbarkeitsdatum der Getränke war laut Aussage des Betreibers am 14. März 2024 überschritten.
Die Lebensmittel in der Außenlagerung waren Witterungseinflüssen und dem Risiko schädlicher Einträge wie Exkremente von Vögeln ausgesetzt. Zu besorgen war, dass Verunreinigungen von den Verpackungen der Lebensmittel über die Hände des Personals oder über Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (z. B. Arbeitsplatte in der Küche) auf Lebensmittel gelangen und diese kontaminieren, während sie in der Küche handwerklich verarbeitet werden. Somit waren in der Betriebsstätte Lebensmittel der vermeidbaren Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Witterungseinflüsse und Kontamination ausgesetzt.

Rechtsgrundlage:

Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel I Nummer 1, Kapitel V Nummer 1 Buchstabe b, Kapitel IX Nummern 2 bis 5, Kapitel X Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 1 LMHV

Maßnahmen/ Bemerkung:

Dem Lebensmittelunternehmer wurde am 14. März 2024 das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Speisen in der Betriebsstätte mit sofortiger Wirkung vorläufig untersagt. Dem Lebensmittelunternehmer wurde ferner behördlich aufgegeben, die Betriebsstätte gründlich zu reinigen, defektes Inventar instand zu setzen sowie geeignete Verfahren zur Schädlingsbekämpfung und zur Früherkennung von Schädlingen zu etablieren. Die aufgetauten Lebensmittel aus dem Tiefkühlschrank im Lagerraum neben dem Tresen wurden im Verlauf der amtlichen Kontrolle am 14. März 2024 unternehmerseitig der unschädlichen Beseitigung zugeführt.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen