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Thema : Verbraucherschutz

Produktbezeichnung: Diverse kühlpflichtige Lebensmittel


Letzte Aktualisierung: 04.03.2024

Produktbezeichnung im Detail:

Diverse kühlpflichtige Lebensmittel, die einer nachteiligen Beeinflussung durch ekelerregende Lagerhaltung ausgesetzt waren und die zur Herstellung von Speisen im Betrieb vorrätig gehalten wurden. Zudem war eine nachteilige Beeinflussung auf Lebensmittel durch ungeeignete Behandlungsverfahren feststellbar.

Chargen-Nr. / MHD

keine

Hersteller / Herkunft Inverkehrbringer:

Flintbeker Dönertreff, Müllershörn 2a, 24220 Flintbek

Verstoß:

Bei einer amtlichen Routinekontrolle am 29.01.2024 wurden in der Betriebsstätte Lebensmittel wiederholt vorgefunden dessen Lagerhaltung die betroffenen Lebensmittel nachteilig Beeinflusst (§3 LMHV) haben. Zudem war der Zustand der Lagerhaltung ekelerregend. Hätte die Vebraucherin bzw. der Verbraucher Kenntnis über diese Art der Lagerhaltung, hätte sie/ er ggf. ekel empfunden (§12 LFGB). Des Weiteren waren Lebensmittel während der Verarbeitung (Behandlung) nachteilig beeinflusst, da die notwendige Einhaltung der Arbeitsplatzhygiene nicht eingehalten worden war.

Rechtsgrundlage:

§ 3 LMHV

§ 12 LFGB

Maßnahmen / Bemerkung:

Aufgrund des oben genannten Sachverhaltes ist der Vorgang an die Bußgeldstelle übergeben worden. Eine Nachkontrolle ergab, dass die gravierenden Hygieneverstöße behoben worden sind.

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