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Thema : Verbraucherschutz

verzehrfertige Lasagne, verzehrfertiger Nudelauflauf, Salat, Slush Eis, gefrorenes gemischtes Hackfleisch, gekochte Nudeln, verschiedene verzehrfertige Saucen, frisch gepresster Orangensaft.

Letzte Aktualisierung: 18.07.2024

Chargen-Nr./ MHD:

keine Angabe.

Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:

Vita-Shop - Saft- und Salatbar, Berliner Allee 42, 22850 Norderstedt Garstedt; Inhaber: Herr Solaiman Rahmatyan.

Verstoß:

Mehrere Bedarfsgegenstände (Schneidbretter, Behältnisse), die mit Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht ausreichend gereinigt.

Mehrere Einrichtungsgegenstände wurden nicht ausreichend gereinigt (Fritteuse, Kühl- und Tiefkühleinrichtungen, Spülmaschine, Arbeitsflächen, Regale).

Es wurden Kotspuren von Schadnagern an den Randbereichen des Fußbodens sowie unter der Kühlvitrine Vorgefunden. Dadurch waren die Lebensmittel einer ekelerregenden, nachteiligen Beeinflussung durch die Verunreinigungen ausgesetzt.

Es wurden verzehrfertige heißgehaltene Lebensmittel bei Temperaturen unterhalb 60°C vorgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten.

Bei eingefrorenem gemischten Hackfleisch war das Verbrauchsdatum überschritten. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Hackfleisch vor Ablauf des Verbrauchsdatums eingefroren wurde.

Rechtsgrundlage:

Artikel 4 Absatz 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Artikel 4 Absatz 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

§ 12 LFGB

§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 2 LMHV

Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011

Maßnahmen/ Bemerkung:

Noch während der Kontrolle wurden Lebensmittel, welche nicht zum Verzehr geeignet waren unschädlich entsorgt.

Die Beseitigung der baulichen und hygienischen Mängel, die den Schadnagerbefall begünstigt haben, wurden behördlich angeordnet und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen jedweder Lebensmittel in der Betriebsstätte vorläufig behördlich untersagt.

Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 12.06.2024 weitestgehend abgestellt, so dass der Betrieb wiederaufgenommen werden konnte.

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