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Thema : Unternehmensfinanzierung

Coronavirus: Informationen für die Wirtschaft

Abschließende Informationen zu Förderprogrammen des Landes und des Bundes mit weiterführenden Links.

Letzte Aktualisierung: 02.07.2024

Zuschussprogramme des Bundes - aktuell

Antragsfristen abgelaufen

Die Antragsfristen für die Corona-Zuschussprogramme des Bundes sind seit Ende Juni 2022 abgelaufen. Neue Anträge können daher nicht mehr gestellt werden.

Für alle Antragstellenden, die bis zu diesem Termin noch keinen Bescheid erhalten haben, wurden vorläufige fristwahrende Bescheide erstellt. Dadurch ist eine Bewilligung auch noch nach dem 30. Juni 2022 möglich.

Alle noch nicht beschiedenen Anträge werden individuell und mit Hochdruck geprüft. Aufgrund der Vielzahl eingegangener Anträge kann dieses noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Rückfragen zum Bearbeitungsstand richten Sie bitte an ueberbrueckungshilfe@ib-sh.de

End-/Schlussabrechnung

Die Anträge auf Überbrückungshilfe sowie November- und Dezemberhilfe wurden häufig auf Basis von Umsatz- und Kostenprognosen bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt eine Schlussabrechnung durch den prüfenden Dritten. Nach der Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird Ihnen im Schlussbescheid die endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Dies kann zu einer Bestätigung, aber auch zu einer Nach- oder Rückzahlung der erhaltenen Mittel führen.

Fristen

Die Einreichungsfrist wurde letztmalig verlängert: Die Schlussabrechnung muss bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Kontaktmöglichkeiten

Überbrückungshilfe

ueberbrueckungshilfe@ib-sh.de

Soforthilfen

soforthilfe-aenderungsantrag@ib-sh.de

Telefon-Hotline (neu seit 1.1.2023):

0431 - 99 05 0

list

Überbrückungshilfe des Bundes

Alle Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Webseite des Bundes:

mehr lesen

Neustarthilfe des Bundes

Mit der Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus wurden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit coronabedingt eingeschränkt war.

Zur Webseite des Bundes

Sonderfonds Messe des Bundes (Soma)

Mit einem Sonderfonds sicherten Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer coronabedingten Veranstaltungsabsage ab.

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier: Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen

Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV (Land)

Zur finanziellen Unterstützung von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Land eine Richtlinie erlassen. Im Rahmen dieser Richtlinie werden Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 gewährt.

Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV – Richtlinie 2022

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