Zuschussprogramme des Bundes - aktuell
Antragsfristen abgelaufen
Die Antragsfristen für die Corona-Zuschussprogramme des Bundes sind seit Ende Juni 2022 abgelaufen. Neue Anträge können daher nicht mehr gestellt werden.
Für alle Antragstellenden, die bis zu diesem Termin noch keinen Bescheid erhalten haben, wurden vorläufige fristwahrende Bescheide erstellt. Dadurch ist eine Bewilligung auch noch nach dem 30. Juni 2022 möglich.
Alle noch nicht beschiedenen Anträge werden individuell und mit Hochdruck geprüft. Aufgrund der Vielzahl eingegangener Anträge kann dieses noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Rückfragen zum Bearbeitungsstand richten Sie bitte an
ueberbrueckungshilfe@ib-sh.de
.
End-/Schlussabrechnung
Die Anträge auf Überbrückungshilfe sowie November- und Dezemberhilfe wurden häufig auf Basis von Umsatz- und Kostenprognosen bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt eine Schlussabrechnung durch den prüfenden Dritten. Nach der Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird Ihnen im Schlussbescheid die endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Dies kann zu einer Bestätigung, aber auch zu einer Nach- oder Rückzahlung der erhaltenen Mittel führen.
Fristen
Die Einreichungsfrist wurde letztmalig verlängert: Die Schlussabrechnung musste bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Informationen des Bundes
Weiterführende Informationen zu den Überbrückungshilfen und Neustarthilfen finden Sie auf den Webseiten des Bundes:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Kontaktmöglichkeiten
Überbrückungshilfe
ueberbrueckungshilfe@ib-sh.de
Soforthilfen
soforthilfe-aenderungsantrag@ib-sh.de
Telefon-Hotline
0431 - 99 05 0