Tierschutzverbände können in Schleswig-Holstein gegen bestimmte Genehmigungen und Erlaubnisse nach dem Tierschutzgesetz klagen ohne dafür eigene Rechte geltend machen zu müssen. Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Tierschutz-Verbandsklagerecht, das vom schleswig-holsteinischen Landtag verabschiedet wurde. Voraussetzung für die Klagebefugnis ist, dass der Verein zuvor vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung als klageberechtigt anerkannt worden ist. Dazu muss er unter anderem nach seiner Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Tierschutzes fördern, seinen Sitz in Schleswig-Holstein haben, wobei der satzungsgemäße Tätigkeitsbereich mindestens das Gebiet des Landes umfassen muss, sowie zum Zeitpunkt der Anerkennung mindestens fünf Jahre bestehen.
Anerkannte Vereine
PROHVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.
Küterstr. 7-9, 24103 Kiel
Internet: www.provieh.de
E-Mail:
info@provieh.de
Weitere Informationen
Gesetz zum Tierschutzverbandsklagerecht Schleswig-Holstein
(PDF, 27KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Medieninformation vom 12.12.2014: Landwirtschaftsminister Robert Habeck begrüßt Klagerecht von Tierschutzverbänden: "Tierschutz erhält höheren Stellenwert"