Dazu erklärt das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, das für die Kreisveterinärbehörde in Ostholstein die Fachaufsicht wahrnimmt:
Die am 2. April veröffentlichten Filmaufnahmen des Senders VOX und auch der Tierschutzorganisation Peta wurden bereits im Dezember 2015 aufgenommen und entsprechen nicht den aktuellen örtlichen Gegebenheiten. Zudem treffen die Vorwürfe, dass die zuständigen Behörden nicht gehandelt hätten, nicht zu.
In der in Rede stehenden Tierhaltung leben Pferde, Ziegen, Enten, Kaninchen und Meerschweinchen. Die Tierhalterin kümmert sich seit vielen Jahren um Tiere, die ihr aus Familien gebracht werden. So hat sie auch Tiere eines aufgelösten Tierparks aufgenommen. Ebenfalls sind Tiere auf Hinweis von Tierarztpraxen zu ihr gebracht worden.
Das zuständige Veterinäramt erhielt nach Angaben des Kreises Ostholstein 2011 erstmals Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen der Tiere. Seitdem erfolgte eine Reihe amtstierärztlicher Kontrollen. Zu verschiedenen Zeitpunkten wurden unterschiedliche Mängel, wie Defizite in der Hufpflege oder teilweise zu hohe Besatzdichte festgestellt. Die Kreisveterinärbehörde ordnete jeweils an, die Mängel abzustellen. Durch Nachkontrollen wurde überprüft, dass die Maßnahmen umgesetzt waren, wie der Kreis der obersten Tierschutzbehörde beim MELUR berichtet hat.
Von dem in der Online-Petition genannten und in einem Filmbeitrag gezeigten kranken Pferd erhielt das Veterinäramt im Herbst 2015 Kenntnis. Auf Nachfrage der Kreisveterinärbehörde wurde die Erkrankung des Pferdes seitens der Tierhalterin bestätigt. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt bereits selbst veranlasst, dass das Pferd von einem Tierarzt behandelt wird. Dieses wurde durch den genannten Tierarzt bestätigt. Bei dem Pferd handelte es sich um die 28 jährige Stute, die unter Schmerzmittelgabe zur Untersuchung in die Tierarztpraxis gebracht wurde. Trotz umfassender Behandlungsversuche wurde sie am 26.11.2015 im Auftrag der Besitzerin eingeschläfert.
Im Anschluss folgten nach Angaben der Veterinärbehörde im Dezember 2015 weitere Kontrollen, bei denen die Amtstierärzte Beeinträchtigungen der Tiere feststellten (Lahmheit der Ziege, mangelnde Krallenpflege). Sie wurden dokumentiert und die Beseitigung wurde angeordnet. Dies wurde anschließend engmaschig durch die Kreisveterinärbehörde überprüft. Einzelne Mängel waren im Februar noch vorhanden. Hier wurden die unverzügliche Behandlung vereinbart sowie zusätzliche Maßnahmen wie regelmäßige Hufpflege und Schneiden der Krallen angeordnet. Dieses wurde umgesetzt, wie weitere Kontrollen ergaben.
Zuletzt erfolgte am 7. April eine gemeinsame Kontrolle der Tierhaltung in Timmendorfer Strand durch Vertreter der Veterinärbehörde des Kreises Ostholstein und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt des Landes Schleswig-Holstein als oberste Fachaufsichtsbehörde. Sowohl Haltungsbedingungen wie auch Fütterung, Pflege und Versorgung aller Tiere, die noch im Besitz der Halterin sind, wurden an sämtlichen Standorten überprüft. Die Haltung war nach Feststellung der Kreisveterinärbehörde aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Die im Februar angeordneten Maßnahmen waren ebenfalls umgesetzt. Die Ergebnisse der fachaufsichtlichen Überprüfung des Landwirtschaftsministeriums am 7.4.2016 decken sich mit den Feststellungen der Kreisveterinärbehörde.
Die rechtlichen Voraussetzungen zu einer Beschlagnahme der Tiere oder ein mögliches Tierhaltungsverbot, wie sie teilweise gefordert werden, lagen nach Einschätzung des Kreisveterinäramtes zu keinem Zeitpunkt vor, da die Tierhalterin die jeweils festgestellten Mängel immer beseitigt hat. Die fachaufsichtliche Beurteilung des Landwirtschaftsministeriums deckt sich bei der Gesamtbetrachtung ab 2011 mit der Einschätzung und Beurteilung der Kreisveterinärbehörde. Der Kreis wird weiterhin regelmäßige Kontrollen vornehmen, das Landwirtschaftsministerium wird sich dazu berichten lassen.