Tierhalter-online / Tierhalterauskunft
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Allgemeines zum Tierseuchenfonds
Der Tierseuchenfonds ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes Schleswig-Holstein mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung.
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Leistungen
Aus den Beiträgen der Tierhalter leistet der Tierseuchenfonds Entschädigungen für Tiere sowie freiwillige Beihilfen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen.
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Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen des Tierseuchenfonds, u.a. zur Beitragserhebung und Beihilfegewährung.
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Formulare
Hier finden Sie die Formulare des Tierseuchenfonds.
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Häufig gestellte Fragen/FAQ
Häufig gestellte Fragen /FAQ zum Melde- und Beitragsverfahren
Häufig gestellte Fragen /FAQ zum neuen Sammelbeihilfeantrag
Kontakt
Ansprechpartner (Telefon)
Hier finden Sie die Mitarbeiter des Tierseuchenfonds:
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