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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Blauzungenkrankheit

Letzte Aktualisierung: 17.07.2024

Aktuelles

Die ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hat am 2. Juli 2024 anlässlich der Gestattung der Anwendung von Impfstoffen per Eilverordnung eine Stellungnahme mit einer dringenden Empfehlungzur Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 herausgegeben.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 12. April 2024 eine qualitative Risikobewertung zur Verschleppung der Blauzungenkrankheit herausgegeben.

Die Blauzungenkrankheit, ausgelöst durch das BTV, ist eine gelistete Tierseuche gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und unterliegt der Anzeigepflicht. Bei dem Erreger handelt es sich um ein Orbivirus aus der Familie der Reoviridae. Das RNA-Genom des BTV ist in zehn Segmente unterteilt. Es sind derzeit 24 klassische Serotypen bekannt.

Mücken übertragen das Virus der Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, vorwiegend akut verlaufende Krankheit, welche durch Gnitzen (blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides) übertragen wird. Empfänglich für eine Infektion mit diesem Virus sind insbesondere Rinder, Schafen und Ziegen, aber auch Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.

Wichtiger Hinweis

Alle Halterinnen und Halter von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren (v.a. Schafe, Rinder, Ziegen und sonstige Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden), sind aufgefordert, ihre Tiere zu beobachten und bei möglichen Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit hindeuten, ihre betreuende Tierarztpraxis sowie das für sie zuständige Veterinäramt zu kontaktieren, damit unverzüglich die notwendigen Laboruntersuchungen eingeleitet werden können.

Ausbreitung der Blauzungenkrankheit

Ein weißes Schaf. Diese Tiere sind besonders empfänglich für die Blauzungenkrankheit.
Besonders empfänglich für eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit: Schafe.

Das Virus, das ursprünglich aus Afrika stammt, ist mittlerweile weltweit verbreitet. In Europa kommt es seit 2006 immer wieder, in unterschiedlichen Ländern und durch verschiedene Serotypen, zu Ausbrüchen. Diese Serotypen können dabei eine voneinander abweichende Virulenz aufweisen und damit unterschiedlich starke Symptome bei den betroffenen Tierarten auslösen. In Deutschland kam es zwischen 2006-2009 sowie zwischen 2018-2021 zu Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit des Serotyp 8 (BTV-8). Seit Herbst 2023 ist Deutschland von Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) betroffen.

Schleswig-Holstein hat derzeit nach Unionsrecht in Bezug auf die Blauzungenkrankheit den Status „seuchenfrei“. Ein Eintrag der durch Gnitzen übertragenen Krankheit ist jedoch möglich. Daher ist erhöhte Wachsamkeit geboten.

Ein Eintrag der Blauzungenkrankheit nach Schleswig-Holstein kann durch die Ausbreitung lebender, infizierter Gnitzen durch den Wind (Windverdriftung) erfolgen. Infizierte Gnitzen können zudem über Handel und Verkehr eingeschleppt werden. Auch durch den Handel mit infizierten Tieren oder deren Sperma, Embryonen oder Eizellen ist eine Weiterverbreitung der Erkrankung möglich.

BTV-3: Niederlande und Belgien

Anfang September 2023 hat das niederländische Referenzlabor Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 bestätigt. Seither kam es zu zahlreichen weiteren Ausbrüchen in Schaf- und Rinderbetrieben in den Niederlanden und insbesondere bei Schafen zu schweren Erkrankungsbildern und einer deutlich erhöhten Sterblichkeit. Auch bei Rindern wurden eine erhöhte Sterblichkeit sowie Leistungsrückgänge beobachtet Dossier Blauwtong (gddiergezondheid.nl).

Anfang Oktober 2023 wurde in Belgien nahe der niederländischen Grenze der erste Fall der Blauzungenkrankheit (BTV-3) bei Schafen festgestellt. Die Niederlande und Belgien haben damit die Voraussetzungen für ihren BTV-Freiheitsstatus verloren.

BTV-3: Deutschland

Am 10. Oktober 2023 wurde der erste Verdachtsfall einer Infektion mit dem Serotyp 3 bei einem Schaf im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Landkreis Kleve gemeldet und durch das nationale Referenzlabor am Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) am bestätigt.

Niedersachsen ist nach der ersten Bestätigung eines BTV-3 Falles Ende Oktober 2023 einem Schafbestand ebenfalls von der Tierseuche betroffen. Seitdem sind sowohl in Niedersachsen als auch in Nordrhein-Westfalen weitere Ausbrüche von BTV-3 bestätigt worden.

Anfang Mai 2024 wurde der erste Fall der Blauzungenkrankheit BTV-3) bei einem Rind in Rheinland-Pfalz bestätigt.Anfang Juli 2024 erfolgte der erste Nachweis von BTV-3 in Hessen, ebenfalls bei einem Rind

Betriebe, in denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit besteht oder in denen die Infektion bereits nachgewiesen wurde, werden durch das zuständige Veterinäramt gesperrt und dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportieren.

Der Handel bzw. das Verbringen empfänglicher Tiere, insbesondere Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuer aus Gebieten ohne Freiheitsstatus in blauzungenfreie Gebiete ist nur im Rahmen einer Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt am Bestimmungsort in Schleswig-Holstein unter Einhaltung verschiedener Anforderungen möglich. Nähere Informationen hierzu sind unter dem Punkt „Verbringungsregelungen“ zu finden.

Eine Übersichtkarte der aktuellen Fälle von BTV-3 in Deutschland des Friedrich-Loeffler-Instituts finden Sie unter nachfolgendem Link: Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Blauzungenkrankheit

Aufgrund der Nachweise von BTV-3 erfüllen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen nicht länger die Anforderungen an den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Durch die räumliche Nähe der Freien Hansestadt Bremen zu Niedersachen hat auch diese ihren Freiheitsstatus in Bezug auf Infektionen mit BTV ausgesetzt.

Verbringungsregeln

Für eine Verbringung von Tieren aus nicht BTV-freien Mitgliedsstaaten oder Zonen desselben in Mitgliedsstaaten oder Zonen desselben mit dem Status „seuchenfrei“ müssen verschiedene Bestimmungen erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist zum Erhalt des Freiheitsstatus Schleswig-Holsteins erforderlich. Betroffen von den Bestimmungen für die Verbringung sind sowohl die inländische sowie die innergemeinschaftliche Verbringung von Tieren. Die diesbezüglichen Regelungen werden durch die Verordnung (EU) 2016/429 sowie durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 bestimmt. In der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 werden die Tierarten gelistet, für die diese Regelungen anzuwenden sind. Für BTV sind dort die Arten bzw. Artengruppen Antilocapridae (Gabelhornträger), Bovidae (Rinderartige), Camelidae (Neu- und Altweltkamele), Cervidae (Hirsche), Giraffidae (Giraffen), Moschidae (Moschustiere) sowie Tragulidae (Hirschferkel) gelistet.

Die jeweiligen Regelungen sind dabei auch davon abhängig, zu welchem Zweck die Tiere verbracht werden sollen.

Das zuständige Veterinäramt am Bestimmungsort in Schleswig-Holstein kann das Verbringen von Zucht- und Nutztieren gelisteter Arten (z.B. Rindern, Schafen, Ziegen, Lamas oder Alpakas) aus nicht BTV-freien Zonen genehmigen, wenn mindestens nachfolgende Anforderungen im Herkunfts- und Bestimmungsbetrieb erfüllt sind:

Anforderungen im Herkunftsbetrieb

  • Die Tiere wurden im Herkunftsbetrieb mindestens vierzehn Tage vor der Verbringung durch eine Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien gegen Gnitzen geschützt und
  • die Tiere wurden mindestens 14 Tage nach der Gnitzenbehandlung einer Blutuntersuchung mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit unterzogen.

Anforderungen im Bestimmungsbetrieb

  • Nach der Einstellung der Tiere in den Bestimmungsbetrieb ist so bald wie möglich eine weitere Blutuntersuchung zum Ausschluss einer Infektion mit dem Blauzungenvirus durchzuführen.
  • Nach der Verbringung der Tiere nach Schleswig-Holstein ist die weitere Verbringung der Tiere in einen anderen Mitgliedstaat für einen gewissen Zeitraum untersagt.

Das zuständige Veterinäramt kann am Bestimmungsort weitere Maßnahmen festlegen, die der Reduzierung des Risikos einer Verschleppung der Blauzungenkrankheit bei der Verbringung von Tieren aus nicht BTV-freien Zonen dienen.

Auch im Rahmen der Verbringung von Tieren zur direkten Schlachtung sind verschiedene Bestimmungen einzuhalten.

Bitte wenden Sie sich vorab an Ihr zuständiges Veterinäramt, wenn Sie Tiere empfänglicher Arten aus nicht BTV-freien Zonen nach Schleswig-Holstein verbringen wollen.

Symptome und Vorbeugung der Blauzungenkrankheit

Symptome

Der Schweregrad der klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit kann unterschiedlich ausfallen, da sie von verschieden Faktoren, wie dem Serotyp, dem Gesundheitszustand des Tieres und der betroffenen Tierart abhängen. Schafe sind im Allgemeinen stärker betroffen als Ziegen.

Rinder können keine oder nur sehr milden Verlaufsformen aufweisen. Folgende klinische Symptome können auftreten: Einbruch der Milchleistung, Entzündungen der Schleimhäute mit Bläschenbildung im Bereich der Augenlider (Bindehautentzündung), Maulhöhle und Genitalien sowie der Zitzenhaut. Des Weiteren kann es zu Schleimhautablösungen im Bereich des Mauls und der Zunge kommen. Im Bereich des Klauenkronsaums kann es zu Entzündungen mit Blasenbildung und Lahmheit kommen. Angeborene Missbildungen bei Kälbern sind möglich. 

Bei Schafen sind die klinischen Anzeichen in der Regel schwerwiegender als bei Rindern. Etwa 7-8 Tage nach der Infektion lassen sich die ersten klinischen Symptome beobachten. Zu diesen Symptomen können eine erhöhte Köpertemperatur (Fieber bis 42°C), Fressunlust, Apathie und Absonderung von der Herde gehören. Ein weiteres Anzeichen ist die typische Veränderung der Schleimhäute. Bei dieser Veränderung kommt es zur Schwellung und Läsion der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vorm Maul sowie Ödemen im Kopfbereich und Nasenausfluss. Sowohl die Zunge als auch der Hals können anschwellen und die Zunge könnte aus dem Maul hängen. Es kann zu Entzündungen am Kronsaum sowie zur Lahmheit kommen. Fruchtbarkeitsstörungen und Aborte bei trächtigen Tieren können ebenfalls auftreten.

Die Krankheit kann vor allem bei Schafen auch tödlich verlaufen. Genesene Tiere entwickeln eine Immunität gegen den Serotyp des Virus, mit dem sie infiziert waren.

Vorbeugung

Der effektivste Schutz vor klinischen Symptomen und gegen die Virusausbreitung ist grundsätzlich eine Impfung. Die Anwendung von mehreren geeigneten Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) wurde per Eilverordnung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Wirkung zum 07. Juni 2024 gestattet.  Da das Virus durch infizierte Gnitzen übertragen wird, sollte insbesondere bei noch nicht geimpften Tieren versucht werden, die Tiere vor Stichen zu schützen. Die Gnitzen sind vorwiegend in der Abend- und Morgendämmerung und im offenen Gelände auf der Suche nach einer Blutmahlzeit an Weidetieren. Als Brutstätten eignen sich stehende Wasserflächen (bspw. Pfützen, Regentonnen, Teiche), aber auch feuchter mit organischen Stoffen (z.B. Laub oder Fallobst) angereicherter Boden bzw. Schlamm oder Mist. Zum Schutz vor den Gnitzen kann u.a. die Behandlung der Tiere mit Repellentien oder die Aufstallung der Tiere insbesondere während der Dämmerung bzw. über Nacht beitragen. Brutstätten in der Nähe von Tierhaltungen sollten soweit möglich vermieden bzw. beseitigt werden.

Weitere Informationen

Informationen der Europäischen Union (EU) zur Blauzungenkrankheit

Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Blauzungenkrankheit (BT)

Liste der Veterinärämter in Schleswig-Holstein

Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Informationen des Paul-Ehrlich-Institutes bezüglich der zur Anwendung gestatteten Impfstoffe gegen BTV-3

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