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Thema : Tiergesundheit

Blauzunge: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Letzte Aktualisierung: 09.08.2024

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine durch kleine Stechmücken übertragene Virusinfektion, für die Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen und Rinder, aber auch Neuweltkameliden (u.a. Lamas und Alpakas) sowie Wildwiederkäuer empfänglich sind.

Die Blauzungenkrankheit wird im englischsprachigen Raum als „Bluetongue Disease (BT)“ bezeichnet. Namensgebend war ein Symptom der Erkrankung, die blaue Verfärbung der Zunge (Zyanose). Das Virus, das die Krankheit verursacht, wird „Bluetongue Virus“, abgekürzt „BTV“, genannt. Es gibt 24 bekämpfungswürdige Serotypen des Virus (BTV-1 bis BTV-24).

Nach dem EU-Tiergesundheitsgesetz ist die Blauzungenkrankheit (BTV) eine Tierseuche der Kategorie C+D+E und damit optional zu bekämpfen.

Wo kommt die Blauzungenkrankheit vor?

Die ursprünglich aus Afrika stammende Viruserkrankung kommt heute weltweit vor. In Zentraleuropa und in Deutschland trat das Virus erstmals 2006 in Form des Serotyps 8 (BTV-8) auf. Mit Hilfe eines in den Jahren 2008 und 2009 bundesweit durchgeführten Impfprogramms konnten Infektionen mit BTV-8 reduziert werden. Deutschland war in der Folge von 2012 bis Dezember 2018 BTV-frei. 2019 bis 2021 kam es dann wieder in einigen Bundesländern zu Ausbrüchen, seit Juni 2023 war Deutschland anerkannt seuchenfrei.

Ist die Blauzungenkrankheit auf den Menschen übertragbar?

Nein, für Menschen ist das Blauzungenvirus (BTV) ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Wie infizieren sich Tiere mit der Blauzungenkrankheit?

Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch sehr kleine Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) bei der Blutmahlzeit übertragen.

Gnitzen vermehren sich besonders gut bei feuchtwarmem Wetter. Daher treten Infektionen mit BTV besonders in den warmen Monaten eines Jahres auf. Gnitzen sind nur 1-3 mm groß und vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv.

Nach der Infektion kann das Virus über Wochen im Blutkreislauf eines Tieres zirkulieren (Virämie). Diese Tiere stellen ein Virusreservoir dar, welches zu einer weiteren Verbreitung der Blauzungenerkrankung beitragen kann.

Des weiteren kann durch die Verdriftung von infizierten Gnitzen mit dem Wind, durch die Ein- bzw. Verschleppung von Gnitzen bei Transporten oder dem Handel mit bereits infizierten Tieren sowie deren Sperma, Eizellen oder Embryonen das Virus eingetragen werden.

Die Krankheit tritt unter Umständen auch in der kühleren Jahreszeit auf, da die Stechmücken an geschützten Orten, wie z.B. in Stallgebäuden, überwintern können.

Woran erkennt man die Blauzungenkrankheit?

Die klinische Symptome der Blauzungenkrankheit sind vielfältig und können unterschiedlich intensiv ausfallen. Die typischen klinischen Symptome werden meist bei Schafen beobachtet, sie erkranken oft schwerer als Ziegen oder Rinder.

Etwa eine Woche nach der Infektion mit dem Blauzungenvirus zeigen Schafe die ersten Anzeichen der Erkrankung: Fieber, Apathie und Absonderung von der Herde. Die Maulschleimhäute sind gerötet und schwellen an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss sowie Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die der Krankheit namensgebende blaue Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei sehr schweren Verläufen zu erwarten. Häufig bildet sich bei Schafen ein Kopfödem aus.

Der Kronsaum (Übergang des Horns zur Haut) an den Klauen entzündet sich und schmerzt, sodass die Tiere lahmen. Die Erkrankung kann bei tragenden Tieren zu einem Abort führen.

Die betroffenen Tiere können so schwere Symptome entwickeln, dass die Euthanasie (Tötung) zur Verhinderung weiterer Leiden notwendig wird. Erkrankte Tiere können wieder genesen, aber je nach Schafrasse und Virulenz des BTV-Stammes kann es auch zu Todesfällen kommen.

Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, der Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Klauenkronsaum. Die Tiere zeigen Fressunlust und die Milchleistung geht zurück. Die klinischen Erscheinungen können den Symptomen der Maul- und Klauenseuche (MKS) ähneln. Bei Rindern verläuft die Blauzungenkrankheit oft milder als bei Schafen, einzelne Tiere können aber dennoch versterben.

Die Krankheit kann ausheilen. Anschließend bilden die Tiere eine belastbare Immunität aus.

Wie sieht der Krankheitsverlauf bei BTV-3 aus?

Aus den Niederlanden wurden zum Teil schwere Verläufe mit BT-typischer Klinik in Schafhaltungen gemeldet, durch die bis zu 25 Prozent der Schafe verstarben. Bei Rindern verläuft die BTV-3 Infektion deutlich milder, allerdings sind auch hier Fieber, Milchrückgang und Lahmheiten berichtet worden.

Ein Vortrag mit eindrücklichen Bildern zur Symptomatik der Blauzungenerkrankung (BTV-3) aus den Niederlanden findet sich auf der Internetseite der StIkoVet des FLI: Internetseite der StIkoVet des FLI

Was können Tierhalterinnen und Tierhalter tun, um ihre Tiere vor BTV zu schützen?

Generell gilt es den Gesundheitszustand der Bestände sorgfältig zu beobachten. Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, Milchrückgang, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut sowie vermehrte Todesfälle beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.

Beim Zukauf von Tieren ist es sinnvoll darauf zu achten, woher die Tiere stammen und wer sie verkauft.

Ein Schutz vor schweren Krankheitsverläufen kann durch die Impfung der Tiere erreicht werden. Da die Tierseuche über Mücken (Gnitzen) von Tier zu Tier übertragen wird, besteht zudem die Möglichkeit, die Tiere vor den Insekten durch die Behandlung entsprechend der Herstellerangaben mit Repellentien (Insektenabwehrmittel) zu schützen. Auch kann in einigen Fällen eine Umgebungsbehandlung mit speziellen hierfür zugelassenen Bioziden sinnvoll sein, welche die Brutstätten der Gnitzen in der Nähe von Tierhaltungen reduzieren.

Gnitzen fliegen die Tiere vor allem zwischen der Abend- und Morgendämmerung im offenen Gelände an und legen ihre Eier bevorzugt in nassen Böden, Pfützen, Schlamm oder Mist ab. Um Wiederkäuer bestmöglich vor Gnitzen zu schützen, ist es ratsam, die Tiere in der Flugzeit der Gnitzen aufzustallen. Mögliche Brutstätten der Gnitzen (wie z.B. Regentonnen) sollten abgedeckt oder wenn möglich, entfernt werden.

Was ist bei der Impfung gegen BTV-3 zu beachten?

Das wirksamste Mittel zum Schutz der Tiere besteht in einer Impfung der Bestände, wobei es keine Kreuzimmunität zwischen den verschiedenen Serotypen der BTV gibt. Es wird angenommen, dass die Verbreitung von BTV-3 ähnlich wie bei BTV-8 nur durch eine ausreichende Impfabdeckung von mindestens 80 % zurückgedrängt werden kann. Die alleinige Bekämpfung der Vektoren (Gnitzen) reicht nicht aus, da sich das Virus in der Insektenpopulation bereits massenhaft verbreitet hat.

Aktuell gibt es keine zugelassenen Impfstoffe gegen BTV-3. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat jedoch per Eilverordnung (Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit; BTV3-ImpfgestattungsV vom 06.06.2024), gestützt auf Artikel 110 (2) der Verordnung (EU) 2019/6, die Anwendung von drei namentlich benannten Impfstoffen (BulTaVo 3, Bluevac-3 und Syvazul BTV-3) genehmigt. Aufgrund der zur Zeit noch fehlenden Zulassung sind mit der Anwendung der Impfstoffe keine Handelserleichterungen verbunden.

Die Impfstoffe wurden vorab vom Paul-Ehrlich-Institut bewertet, die öffentlichen Bewertungsberichte, sowie die Packungsbeilagen finden sie hier. Zu beachten ist, dass je nach Impfstoff das Immunsystem eine gewisse Zeit nach der Grundimmunisierung benötigt, um eine effektive Immunität auszubilden, daher empfiehlt es sich, die Tiere möglichst frühzeitig zu impfen.

Entsprechend der Gebrauchsinformationen schützen die drei Impfstoffe vor Todesfällen nach einer Infektion mit BTV-3. Sie reduzieren die klinischen Erscheinungen und die Virämie. Einen vollständigen, sterilen Impfschutz, der Infektionen verhindern würde, bieten sie nicht.

Erste Berichte aus den Niederlanden bestätigen, dass die Impfstoffe sicher in der Anwendung sind und von den geimpften Tieren gut vertragen werden. Bei zuvor geimpften, aber erkrankten Tieren verläuft die Blauzungenkrankheit deutlich milder. Wenn Todesfälle aufgetreten sind, betraf dies vor allem Tiere, die bereits anderweitig beispielsweise durch Vorerkrankungen oder Parasitenbefall geschwächt waren (FAQ Blauzungenkrankheit FLI; Stand 30.07.2024).

Auch wenn der Impfschutz nicht vollständig ist, wird die Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 durch die StIkoVet dringend empfohlen (Kurzmitteilung der StIkoVet).

Die BTV-3-Impfstoffe werden über die Hoftierärztin/ den Hoftierarzt bezogen, der die Impfung auch vornimmt.

Gemäß Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 07.06.2024 dürfen alle Halterinnen und Halter von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden sowie gehaltene Wildwiederkäuer) ihre Tiere dieser Arten mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit -Serotyp 3- oder, bis ein solcher verfügbar ist, mit einem Impfstoff, dessen Anwendung durch die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) gestattet wurde, impfen lassen. Hierbei sind die Angaben des Impfstoffherstellers zu beachten.

Auf die Verpflichtung nach § 4 Absatz 2 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung wird hingewiesen: Jede Tierhalterin und jeder Tierhalter hat der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle, jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von sieben Tagen mitzuteilen und dabei die Registriernummer ihres/ seines Betriebes, das Datum der Impfung und den verwendeten Impfstoff mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die bevollmächtigte Tierärztin/ der bevollmächtigte Tierarzt die Impfung in der HI-Tier-Datenbank einträgt.

Da der Beginn der Immunität noch nicht belegt ist, erhalten Rinder im weiteren Verlauf mit zwei gültigen, eingetragenen Impfungen den Status "IM2" (BTV-Zweitimpfung liegt vor – es besteht noch kein Impfschutz), jedoch bis auf Weiteres nicht den Status "GRU" (Grundimmunisierung wirksam). Diese Erläuterungen finden sich im Programm HI-Tier auf den Hilfeseiten zu den Meldemasken.

Auf Grundlage dieser Erfassung in der HI-Tier-Datenbank hat das Land Schleswig-Holstein eine Zuwendung in Aussicht gestellt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 2,00 je geimpftem Rind und 1,00 je geimpftem Schaf oder geimpfter Ziege ungeachtet der Anzahl und der Art der verwendeten Impfdosen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Impfung gegen den Serotyp 3 des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV-3-Richtlinie) des MLLEV vom 03.07.2024 (Vgl. Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 29.07.2024, Ausgabe Nr. 31

Wie ist die allgemeine Seuchenlage?

Nachdem im September 2023 erstmals Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) bei Schafen in den Niederlanden festgestellt wurden, erfolgte eine sehr schnelle Ausbreitung über das ganze Land, insbesondere in Richtung Osten. Während bei Rindern eher milde klinische Symptome auftraten, teilweise jedoch deutliche Leistungsrückgänge verzeichnet wurden, verendeten über 50.000 Schafe und Ziegen bzw. mussten getötet werden.

Im Vordergrund der Bekämpfung steht vor allem die Impfung zum Schutz der Schafe und Ziegen, da die Infektion mit BTV-3 bei kleinen Wiederkäuern häufig zum Tod führt.

Wie ist die aktuelle Seuchenlage in Deutschland?

Der erste Ausbruch im Rahmen des aktuellen Geschehens in Deutschland wurde in Nordrhein-Westfalen am 12. Oktober 2023 in einem Schafbestand festgestellt. Seit Juli 2024 nehmen die Fallzahlen in Deutschland deutlich zu. Der erste Nachweis in Schleswig-Holstein erfolgte am 8. August 2024. Schleswig-Holstein hat den BTV-Seuchenfreiheitsstatus verloren. Das Seuchengeschehen ist hoch dynamisch, sowohl die Zahlen der Ausbrüche als auch die Anzahl der betroffenen Bundesländer steigen seit Juli rasant an.

In Folge des Ausbruchsgeschehens wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Sperma, Eizellen oder Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. Allerdings können Verbringungen in und aus BTV-freien Bundesländern unter der Einhaltung bestimmter Anforderungen weiter erfolgen. Eine Übersicht über die Bedingungen zur Verbringung finden Sie hier.

Die aktuelle Risikobewertung und eine Übersicht finden Sie hier auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts und die jeweils aktuell betroffenen Bundesländer auf TSIS, dem Tierseucheninformationssystem des FLIhier

Wie ist die Seuchenlage in Europa?

Im September 2023 kam es in den Niederlanden zu einem Ausbruch mit dem Serotyp BTV-3, der derzeit andauert. Auch in Deutschland sind mittlerweile mehrere Bundesländer von Ausbrüchen betroffen. Das Geschehen ist hoch dynamisch, die Situation kann sich täglich ändern.

Die Blauzungenkrankheit ist in einigen Mitgliedstaaten endemisch (häufig vorkommend), andere Mitgliedstaaten sind frei von BTV. Im Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 sind Mitgliedstaaten oder Zonen der Mitgliedstaaten gelistet, die als „seuchenfrei“ oder mit „genehmigten Tilgungsprogramm“ gelten. Dieser Status ist für die Verbringung von empfänglichen Tieren und unbehandelten Produkten wichtig. Die EU informiert auf ihrer Webseite (Link) über die Bedingungen unter dem neuen Tiergesundheitsrecht.

Niederlande:

Am 06. September 2023 gab es die ersten BTV-3-Nachweise in Schafzuchtbetrieben in den Niederlanden. Die ersten Ausbrüche betrafen die Regionen Nordholland und Utrecht. Mittlerweile wurde BTV-3 in vielen niederländischen Betrieben nachgewiesen und hat vor allem in der Schafhaltung zu hohen Verlusten geführt.

Seit Juli 2024 nimmt auch in den Niederlanden die Dynamik des Ausbruchsgeschehens deutlich zu.

Hier gelangen Sie zu einer Webseite der niederländischen Behörden, unter welcher aktuelle Informationen zur Ausbreitung der Infektion mit BTV-3 in den Niederlanden entnommen werden können.

Großbritannien:

Auch in Großbritannien wurde am 11. November 2023 auf einem Betrieb nahe Canterbury ein Rind positiv auf das Bluetongue-Virus (Serotyp 3) getestet. Damit verliert Großbritannien den BTV-Freiheitsstatus.

Belgien:

In Belgien wurde am 29. September 2023 ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit in einer Schafhaltung bestätigt. Auch Belgien hat seinen BTV-Freiheitsstatus verloren.

Frankreich:

In Frankreich kommt es seit 2018 zu regelmäßig wiederkehrenden Ausbrüchen mit BTV-8. Seit August 2024 werden nun auch erste Fälle von BTV-3 aus Frankreich gemeldet.

Spanien:

Anfang August 2023 meldete Spanien den Nachweis des Blauzungenvirus in zwei Schafhaltungen in der Provinz Ciudad Real im Zentrum des Landes. Es handelt sich um den Serotyp BTV-4.

Dänemark:

Am 9. August 2024 wurde der Ausbruch von BTV in einer Schaf- und Rinderhaltung in Travsted in der Gemeinde Tondern festgestellt.

Luxemburg:

Am 2. August 2024 wurde BTV-3 in Luxemburg nachgewiesen.

In Europa wurde der Serotyp 3 vorher nur aus Süditalien gemeldet, weitere Länder mit BTV-3-Nachweisen sind Tunesien, Israel und große Teile des südlichen Afrikas.

Welche Verbringungsregelungen sind zu beachten?

Infolge eines Ausbruchs von BTV-3 hat Schleswig-Holstein den Seuchenstatus „frei von BTV“ am 8. August 2024 verloren. Bei Verbringungen in und aus den von BT betroffenen Gebieten müssen alle Rinder, Schafe, Ziegen und Gatterwild sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen bestimmte Bedingungen erfüllen.

Rechtsgrundlagen zur innergemeinschaftlichen Verbringung befinden sich in der Infospalte sowie auf der Seite der EU, auf der spezielle Anforderungen bestimmter Länder aufgeführt sind.

Die Verbringungsregelungen sind in den Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 festgelegt. Hierauf basieren die in den TRACES-Bescheinigungen zu bestätigenden Garantien. In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 in der jeweils gültigen Fassung sind alle Gebiete mit Status seuchenfrei aufgeführt.

Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den spezifischen Regelungen zur Verbringung von Tieren aus und nach Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Prinzipiell sind im Tiergesundheitsrecht Zahlungen aufgrund eines gesetzlichen Anspruches auf Entschädigung oder Beihilfen zu unterscheiden. Diese stehen grundsätzlich in Zusammenhang mit Maßnahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung.
Darüber hinaus gibt es in SH eine finanzielle Unterstützung in Form eines Landeszuschusses nach Landesrecht für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit.

Entschädigungen sind Leistungen nach den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG). Sie werden je zur Hälfte aus Landesmitteln und aus Mitteln des Tierseuchenfonds (Beitragsmittel) gezahlt.

Hiernach wird für Tiere, die infolge einer anzeigepflichtigen Tierseuche auf behördliche Anordnung getötet werden oder hätten aufgrund einer solchen Anordnung getötet werden müssen, eine Entschädigung in Höhe des gemeinen Wertes (Verkehrswert des lebenden Tieres zum Zeitpunkt der Tötung) gezahlt. Ebenso werden Tierverluste aufgrund tierseuchenrechtlich vorgeschriebener oder behördlich angeordneter Impfung, Behandlung oder Maßnahme diagnostischer Art entschädigt.
Diese Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschädigungsleistung sind bei der Blauzungenkrankheit nicht gegeben. Dies gilt auch für verendete Tiere, bei denen erst nach dem Tode die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt wurde.

Dagegen sind Beihilfen freiwillige Zahlungen, die auf der Grundlage von landesrechtlichen Richtlinien erfolgen und allein aus den Mitteln des Tierseuchenfonds getragen werden. Im Zusammenhang mit BTV werden in Schleswig-Holstein auf diesem Wege 100% der Tierkörperbeseitigungskosten übernommen, vorausgesetzt die Tierhalterin/der Tierhalter ist ihrer/seiner Melde- und Beitragspflicht zum Tierseuchenfonds vollständig nachgekommen.

Weitere Informationen zum Thema Entschädigungen und Beihilfen finden Sie hier.

Bei der aktuell gewährten finanziellen Unterstützung für die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen in Schleswig-Holstein hat das Land Mittel zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine spezielle Zuwendung in Form eines Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Impfung gegen den Serotyp 3 des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV3-Richtlinie) und der Verwaltungsvorschrift zu §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) den Tierhalterinnen und Tierhaltern gewährt wird. Diese Zuwendung wird auf Grundlage der BTV3-Richtlinie den zuwendungsberechtigten Tierhalterinnen und Tierhaltern durch Gutschrift auf das jeweilige Beitragskonto des Tierseuchenfonds zugeteilt und mit der nächsten Veranlagung der Beiträge zum Tierseuchenfonds verrechnet. Der entsprechende Zuschuss wird im Beitragsbescheid mit ausgewiesen.

Was ist bei der Tierkörperbeseitigung zu beachten?

Die Blauzungenkrankheit des Serotyp 3 (BTV-3) hat sich wie erwartet nach und sehr schnell innerhalb Schleswig-Holsteins ausgebreitet. Da viele Bestände noch nicht geimpft und damit geschützt sind, gibt es viele schwere Verläufe und es verenden derzeit vermehrt Wiederkäuer, insbesondere Schafe.

Für einen reibungslosen und effizienten Ablauf ist es wichtig, das alle abzuholenden Tiere beim für die Tierkörperbeseitigung beauftragten Unternehmen Rendac Jagel über den HelpDesk telefonisch unter 0800-779 33 33 angemeldet werden.

Übersteigt die Zahl der bereit gelegten Tierkörper die der Anmeldung, können die zusätzlichen Kadaver nicht mitgenommen werden, da die Touren bezüglich der Kapazitäten vorab genau geplant werden. Sind zwischenzeitlich weitere Tiere verstorben, müssen diese zeitnah über das HelpDesk angemeldet werden. Auf der nächsten Tour werden die Tierkörper dann abgeholt. Rendac Jagelveranlasst aktuell aufgrund der hohen Anzahl von Falltieren eine Ausweitung der Abholungen auch an den Wochenenden.

Darüber hinaus bietet das Unternehmen an, das bei einer Anmeldung von mehr als acht toten Tieren ein Großcontainer angeliefert werden kann, sofern Platz und Verlademöglichkeiten, z.B. mittels Radlader, vorhanden sind. Die Container werden am gleichen Tag oder am Folgetag wieder abgeholt. Dieses Vorgehen spart auf den Routen viel Zeit, da nicht jeder einzelne Tierkörper mit dem Kran verladen werden muss. Ob diese optionale Variante zur Tierkörperentsorgung geeignet ist, klärt das Unternehmen Rendac Jagel mit den Tierhaltenden vorab.

 

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