Navigation und Service

Thema : Tiergesundheit

Informationen für Jägerinnen und Jäger

Jägerinnen und Jäger sind essentiell für die Prävention, das Monitoring und im Ernstfall die Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest.

Letzte Aktualisierung: 25.01.2018

Vorbeugende Maßnahmen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Impfstoffe existieren derzeit nicht. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. In den bislang von der Seuche betroffenen Ländern ist eine normale Schweinehaltung und Jagdausübung auf Jahre hin unmöglich. Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest kann nach einem Eintrag in eine Region nur in einem sehr frühen Stadium verhindert werden. Erkrankte Tiere aller Altersklassen sterben in der Regel binnen ca. einer Woche. Vermehrtes Auftreten von Fallwild ist daher ein erstes und wichtiges Indiz. Daher ist aktuell vor allem Früherkennungs- und allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen oberste Priorität einzuräumen.

AnzeichenASP Mögliche Anzeichen von ASP bei Schwarzwild

Erkrankte Tiere können folgende unspezifische Verhaltensänderungen zeigen:

  • verminderte Fluchtbereitschaft
  • allgemeine Schwäche
  • Fressunlust
  • Bewegungsstörungen

Die ASP-Infektion führt zu erhöhter Blutungsneigung und kann daher auch blutige Durchfälle sowie Hautblutungen verursachen. Ein infiziertes Tier kann jedoch im Frühstadium der Erkrankung auch einen völlig ungestörten Eindruck machen.

An aufgebrochenen Stücken können ggf. folgende Veränderungen auftreten:

  • blutig verfärbte Lymphknoten
  • geschwollene Milz
  • flächige und/oder punktförmige Blutungen in den Organen und der Unterhaut

Die genannten Auffälligkeiten treten jedoch nicht immer auf, nur eine Laboruntersuchung auf ASP kann letztlich Sicherheit geben.

Beprobung, Meldung und Aufwandsentschädigung

Fall- & Unfallwild

Jedes Stück Fallwild und Unfallwild sollte unter Beachtung unten stehender allgemeiner Biosicherheitsmaßnahmen beprobt, geborgen und mit Probenbegleitschein am örtlichen Sammelplatz für Kadaver und Aufbruch abgegeben werden. Für die Beprobung, Bergung und Abgabe von Fallwild und Unfallwild beim örtlichen Sammelplatz wird eine Aufwandsentschädigung von 50 erstattet. Materialien für die sichere Bergung und Verpackung von Aufbruch und Fallwild erhalten Sie von Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Fundstelle markieren

Zusätzlich sollte die Fundstelle möglichst genau festgehalten und der Fund dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Hierzu kann die Fundstelle z.B. mit Flatterband markiert und der Tierkörper an der Fundstelle fotografiert werden.  Zur Georeferenzierung der Fundstelle steht eine „Tierfund-Kataster App“ für Smartphones zur Verfügung, die kostenfrei erhältlich ist:

Zeitnahe Meldung an Veterinäramt

Jedes tot aufgefundene Stück Schwarzwild sollte möglichst zeitnah an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Das heißt in der Regel eine Meldung innerhalb eines Werktages. Besonders wichtig ist die zeitnahe Meldung, wenn keine Beprobung oder Bergung durch den Jagsausübungsberechtigten selbst möglich ist. Werden mehrere tote Stücke Schwarzwild an einem Ort zugleich aufgefunden, muss die Meldung sofort - das heißt noch am selben Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen - gemacht werden.

Meldungen nimmt das zuständige Veterinäramt telefonisch entgegen. Außerhalb der Öffnungszeiten können auch die Rettungsleistellen oder im Ausnahmefall die Polizei die Meldung entgegen nehmen. Alle Ansprechpartner im Überblick finden Sie hier.

Erlegtes Schwarzwild

Alle krank erlegten Wildschweine mit ungeklärter Krankheitsursache sollen auf ASP beprobt werden, um eine Infektion mit dem Erreger auszuschließen, siehe hierzu auch: Mögliche Anzeichen von ASP bei Schwarzwild.

Auch von (gesund) erlegtem Schwarzwild sollen weiterhin Proben von Stücken aus möglichst vielen Revieren insbesondere aus Revieren in wildschweindichten Regionen und aus Revieren in der Nähe von Autobahnen genommen werden. Geeignete Probenröhrchen, Tupfer und Gefäße erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Allgemeine Maßnahmen zur Biosicherheit bei der Jagd sowie beim Umgang mit Fallwild und Unfallwild

Zwei Jäger demonstrieren den sicheren Abtransport von Schwarzwild mit Hilfe von Sack und Wildschlitten, im Seuchenfall ist zusätzlich Schutzkleidung erforderlich.
Zwei Jäger demonstrieren den sicheren Abtransport von Schwarzwild mit Hilfe von Sack und Wildschlitten, im Seuchenfall ist zusätzlich Schutzkleidung erforderlich.

  • Verwendung von Wildwannen und tropfsicheren Unterlagen beim Transport von Tierkörpern, Aufbruch nur in flüssigkeitsdichten, kippsicheren Behältnissen transportieren. Bei Verwendung von Säcken aus Maisstärke kann der Aufbruch mit Sack in den vorgesehenen Behältnissen am Sammelplatz entsorgt werden.
  • Aufbrechen von erlegtem Schwarzwild ausschließlich in einer Wildkammer oder in gleichwertig ausgestatteten Räumen. Beschränkung vom Aufbrechen im Revier auf das absolut notwendige Mindestmaß. Bei Gesellschaftsjagden sollen zentrale Aufbrechplätze eingerichtet werden, die nach Nutzung desinfiziert werden.
  • Abgabe von Aufbruch einzelner Tiere an örtlichen Sammelplätzen. Bei größeren Strecken (Gesellschaftsjagden) Entsorgung in hierfür bestellten Containern über die Tierkörperbeseitigung.
  • Schuhwechsel beim Betreten oder Verlassen des Reviers. Schuhwerk, das im Revier getragen wurde, muss so transportiert werden, dass eine Verunreinigung des zur Jagd verwendeten Fahrzeugs vermieden wird.
  • Tragen geeigneter Schutzkleidung beim Aufbrechen oder Zerwirken zur Vermeidung einer Kontamination der Kleidung. Beim Umgang mit Fallwild sowie der Probenahme sollten zusätzlich Einweghandschuhe getragen werden.   
  • Sorgfältige Reinigung mit Seifenwasser und Desinfektion der zum Aufbrechen, Zerwirken oder beim Umgang mit Fallwild verwendete Gerätschaften, Wildwannen, Unterlagen sowie Stiefel und Schutzkleidung möglichst unverzüglich nach Gebrauch. Die Herstellerangaben zur Anwendung des Desinfektionsmittels (z.B. Peressigsäure-Präparat) sind zu beachten.
  • Reinigung der Hände bereits im Revier (z.B. mit feuchten Hygienetüchern) nach Kontakt zu toten Wildschweinen. Anschließend gründliche Reinigung und Desinfektion der Hände mit einem geeigneten Handdesinfektionsmittel.
  • Der unmittelbare Kontakt von Jagdhunden zu Fallwild sollte vermieden werden. Jagdhunde sollten nach direktem Kontakt mit Fallwild oder Schweiß erlegter Tiere gründlich mit Hundeshampoo gewaschen werden.
  • Kleidung, welche bei Kontakt mit Wildschweinen getragen wurde, sollte bei mindestens 40°C mit Waschpulver gewaschen werden.

Besondere Maßnahmen zur Biosicherheit

Für Jagdreisende

Auch wenn derzeit rechtlich kein Verbot besteht, Jagdreisen in Gebiete, die bereits von ASP betroffen sind, durchzuführen, sollen diese ausdrücklich unterlassen werden. Sollten sie dennoch unternommen werden, unterliegen sie besonderen Vorsichtsmaßnahmen, denn das Virus kann leicht über infizierte Trophäen, kontaminiertes Jagdzubehör, Autos,  Kleidung oder auch Jagdhunde eingeschleppt werden. Alle mitgeführten Gegenstände, PKW und Anhänger sind vor Rückkehr nach Deutschland zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Gebrauchte Jagdkleidung sollte nicht wieder mitgeführt werden. Jagdhunde sind zu shampoonieren. Wildbret, Fleischerzeugnisse sowie Trophäen aus den betroffenen Regionen nach Deutschland einzuführen, ist verboten.

 Jäger selbst sollten nach der Jagd eine Reinigung und Desinfektion ihrer Hände durchführen und vor dem Verlassen betroffener Gebiete duschen.

Schweine mit Halter auf einem Freilandhof
Schweine in Freilandhaltung sind für eine Ansteckung mit dem ASP-Virus besonders gefährdet.

Jäger, die gleichzeitig auch Halter von Hausschweinen sind

  • Unabhängig von der Betriebsgröße ist eine besondere Sorgfalt vonnöten. Lebendes sowie erlegtes Schwarzwild ist strikt von der Schweinehaltung fernzuhalten.
  • Jagdkleidung, Gerätschaften, zur Jagd genutzte Pkw und Jagdhunde sind von der gesamten Schweinehaltung fernzuhalten. Das Zerwirken von Schwarzwild sollte nicht in der Nähe des Betriebes erfolgen. Tierkörper oder Tierkörperteile von Schwarzwild dürfen auf keinen Fall über die Kadavertonnen des Betriebes entsorgt werden.
  • Nach der Jagd sollten die Hände unbedingt gereinigt und desinfiziert werden sowie nach der Jagd und vor dem Betreten der Schweinehaltung geduscht und die Kleidung gewechselt werden.

Weitere Informationen für Schweinehalter finden Sie hier.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen