Die Untersuchung tot aufgefundener Stücke Schwarzwild (Wildschweine) ist die wichtigste Maßnahme zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest. Tot aufgefundene Stücke können daher grundsätzlich von jeder Person das heißt von Jägern, aber auch Landwirten oder Spaziergängern die ein Tier tot auffinden, gemeldet werden. Eine Bergung des Stückes sollte nur durch den Jagdausübungsberechtigten oder, falls dies nicht möglich ist, durch Mitarbeiter des Veterinäramtes erfolgen.
Grundsätzlich sollte jedes tot aufgefundene Stück Schwarzwild zeitnah dem Jagdausübungsberechtigten und dem Veterinäramt gemeldet werden. Dies bedeutet in der Regel eine Meldung beim Veterinäramt am nächsten Werktag. Insbesondere sollte eine möglichst zeitnahe Meldung erfolgen, wenn keine Beprobung und Bergung des Tierkörpers durch den Jagdausübungsberechtigten möglich ist.
Eine umgehende Meldung am selben Tag, das heißt auch am Wochenende oder an Feiertagen sollte erfolgen, wenn mehrere verendete Tiere gleichzeitig an einem Ort gefunden werden.
Werktags ist das zuständige Veterinäramt unter untenstehender Rufnummer des jeweiligen Amtes zu erreichen:
Veterinäramt | Telefonnummer |
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Stadt Flensburg | 0461/ 85 29 12 |
Landeshauptstadt Kiel | 0431/ 901 21 61 |
Hansestadt Lübeck | 0451/ 122 39 69 |
Stadt Neumünster | 04321/ 942 25 59 |
Kreis Dithmarschen | 0481/ 126 10 350 |
Kreis Herzogtum Lauenburg | 04542/ 82 28 30 |
Kreis Nordfriesland | 04841/ 67 827 |
Kreis Ostholstein | 04521/ 78 82 22 |
Kreis Pinneberg | 04121/ 45 02 22 06 |
Kreis Plön | 04522/ 74 32 70 |
Kreis Segeberg | 04551/ 951 9 334 |
Kreis Stormarn | 04531/ 160 13 24 |
Kreis Steinburg | 04821/ 69 447 |
Kreis Schleswig-Flensburg | 04621/ 9 61 50 |
Kreis Rendsburg-Eckernförde | 04331/ 20 23 15 |
Außerhalb der Öffnungszeiten kann eine Meldung über die unten stehenden Telefonnummern der Rettungsleitstellen erfolgen. Wenn diese Telefonnummern nicht verfügbar sind, ist auch eine Meldung über die Polizei unter der Telefonnummer 110 möglich, diese leitet die Meldung an die Rettungsleitstellen weiter.
Name der Rettungsleistelle | Zuständigkeitsbereich | Telefonnummer |
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Kooperative Regionalleitstelle Nord |
Kreis Nordfriesland
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburg
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0461/ 99930530
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Leitstelle Holstein | Kreis Segeberg | 040/ 94360200 |
Kooperative Regional-Leitstelle West
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Kreis Pinneberg
Kreis Steinburg
Kreis Dithmarschen
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04121/ 80190530
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Integrierte Regional-Leitstelle Süd |
Kreis Stormarn
Kreis Herzogtum-Lauenburg
Kreis Ostholstein
|
04531/ 81001
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Integrierte Regional-Leitstelle Mitte |
Kiel
Kreis Plön
Kreis Rendsburg-Eckernförde
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0431/ 59050
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Leitstelle Lübeck | Lübeck | 0451/ 1223800 |
Leitstelle Neumünster | Neumünster | 04321/ 3322-0 |
Die Fundstelle muss wiederauffindbar sein. Hierzu sollten möglichst genaue Angaben zum Fundort gemacht werden. Der Fundort kann mit Flatterband oder ähnlichem markiert werden und das Tier am Fundort fotografiert werden. Hierzu kann die Fundstelle z.B. mit Flatterband markiert und der Tierkörper an der Fundstelle fotografiert werden. Zur Georeferenzierung der Fundstelle steht eine „Tierfund-Kataster App“ für Smartphones zur Verfügung, die kostenfrei erhältlich ist:
Das zuständige Veterinäramt wird zwar automatisch durch die App über den Fund informiert, es wird jedoch darum gebeten, den Fund zusätzlich telefonisch an das zuständige Veterinäramt zu melden, um zeitliche Verzögerungen in jedem Fall zu vermeiden. Weiterhin sind Angaben zum ungefähren Gewicht des Tieres und zum ungefähren Verwesungszustand des Tierkörpers hilfreich. Falls mehr als ein Tier aufgefunden wird, ist ein diesbezüglicher Hinweis besonders wichtig.