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Thema : Tiergesundheit

Ansprechpartner für die Afrikanische Schweinepest

Hier finden Sie Ansprechpartner bei Fragen zur Meldung von Funden von Wildschweinkadavern.

Letzte Aktualisierung: 15.01.2020

Die Untersuchung tot aufgefundener Stücke Schwarzwild (Wildschweine) ist die wichtigste Maßnahme zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest. Tot aufgefundene Stücke können daher grundsätzlich von jeder Person das heißt von Jägern, aber auch Landwirten oder Spaziergängern die ein Tier tot auffinden, gemeldet werden. Eine Bergung des Stückes sollte nur durch den Jagdausübungsberechtigten oder, falls dies nicht möglich ist, durch Mitarbeiter des Veterinäramtes erfolgen.

Grundsätzlich sollte jedes tot aufgefundene Stück Schwarzwild zeitnah dem Jagdausübungsberechtigten und dem Veterinäramt gemeldet werden. Dies bedeutet in der Regel eine Meldung beim Veterinäramt am nächsten Werktag. Insbesondere sollte eine möglichst zeitnahe Meldung erfolgen, wenn keine Beprobung und Bergung des Tierkörpers durch den Jagdausübungsberechtigten möglich ist.

Eine umgehende Meldung am selben Tag, das heißt auch am Wochenende oder an Feiertagen sollte erfolgen, wenn mehrere verendete Tiere gleichzeitig an einem Ort gefunden werden.

Werktags ist das zuständige Veterinäramt unter untenstehender Rufnummer des jeweiligen Amtes zu erreichen:

VeterinäramtTelefonnummer
Stadt Flensburg0461/ 85 29 12
Landeshauptstadt Kiel0431/ 901 21 61
Hansestadt Lübeck0451/ 122 39 69
Stadt Neumünster04321/ 942 25 59
Kreis Dithmarschen0481/ 126 10 350
Kreis Herzogtum Lauenburg04542/ 82 28 30
Kreis Nordfriesland04841/ 67 827
Kreis Ostholstein04521/ 78 82 22
Kreis Pinneberg04121/ 45 02 22 06
Kreis Plön04522/ 74 32 70
Kreis Segeberg04551/ 951 9 334
Kreis Stormarn04531/ 160 13 24
Kreis Steinburg04821/ 69 447
Kreis Schleswig-Flensburg04621/ 9 61 50
Kreis Rendsburg-Eckernförde04331/ 20 23 15

Außerhalb der Öffnungszeiten kann eine Meldung über die unten stehenden Telefonnummern der Rettungsleitstellen erfolgen. Wenn diese Telefonnummern nicht verfügbar sind, ist auch eine Meldung über die Polizei unter der Telefonnummer 110 möglich, diese leitet die Meldung an die Rettungsleitstellen weiter.

Name der RettungsleistelleZuständigkeitsbereichTelefonnummer
Kooperative Regionalleitstelle Nord

Kreis Nordfriesland

Kreis Schleswig-Flensburg

Flensburg

0461/ 99930530

 

 

Leitstelle HolsteinKreis Segeberg040/ 94360200

Kooperative Regional-Leitstelle West

 

Kreis Pinneberg

Kreis Steinburg

Kreis Dithmarschen

04121/ 80190530

 

 

Integrierte Regional-Leitstelle Süd

Kreis Stormarn

Kreis Herzogtum-Lauenburg

Kreis Ostholstein

04531/ 81001

 

Integrierte Regional-Leitstelle Mitte

Kiel

Kreis Plön

Kreis Rendsburg-Eckernförde

0431/ 59050

 

 

Leitstelle LübeckLübeck0451/ 1223800
Leitstelle NeumünsterNeumünster04321/ 3322-0

Die Fundstelle muss wiederauffindbar sein. Hierzu sollten möglichst genaue Angaben zum Fundort gemacht werden. Der Fundort kann mit Flatterband oder ähnlichem markiert werden und das Tier am Fundort fotografiert werden. Hierzu kann die Fundstelle z.B. mit Flatterband markiert und der Tierkörper an der Fundstelle fotografiert werden. Zur Georeferenzierung der Fundstelle steht eine „Tierfund-Kataster App“ für Smartphones zur Verfügung, die kostenfrei erhältlich ist:

Das zuständige Veterinäramt wird zwar automatisch durch die App über den Fund informiert, es wird jedoch darum gebeten, den Fund zusätzlich telefonisch an das zuständige Veterinäramt zu melden, um zeitliche Verzögerungen in jedem Fall zu vermeiden. Weiterhin sind Angaben zum ungefähren Gewicht des Tieres und zum ungefähren Verwesungszustand des Tierkörpers hilfreich. Falls mehr als ein Tier aufgefunden wird, ist ein diesbezüglicher Hinweis besonders wichtig.

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