Als schwerbehinderter Mensch können Sie Hilfen bekommen, wenn Sie sich beruflich selbständig machen wollen oder schon selbständig sind. Sie können beim Integrationsamt Leistungen beantragen, wenn
- Sie sich selbständig machen und dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beendet wird.
- Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren und sich dann selbständig machen.
- Sie das nötige Fachwissen haben, um selbständig in Ihrem Beruf zu arbeiten.
- geprüft wurde, ob Sie als Person die Bedingungen für eine selbständige Arbeit erfüllen.
- Sie sich durch die Selbständigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen können.
- geprüft wurde, ob Ihre Selbständigkeit Erfolg haben kann.
Sie können noch weitere Leistungen bekommen, wie zum Beispiel eine Arbeitsassistenz oder Leistungen für die technische Ausstattung.
Dagegen können Leistungen zur Deckung von Kosten des laufenden Betriebes (z. B. Miete) und Entschuldung nicht erbracht werden.
Antrag und Flyer zum Ausdrucken
Titel der Downloadtabelle
Zurück zur Übersicht Begleitende Hilfe