Gesetzlicher Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein
Das Gesetz zu den Gefahren des Passivrauchens
Letzte Aktualisierung: 22.04.2015
Tabakrauch enthält zahlreiche Schadstoffe, die sowohl beim aktiven Inhalieren als auch beim Passivrauchen über die Lunge aufgenommen werden. Es ist unbestritten, Rauchen macht krank: Es erhöht (unter anderem) das Risiko, an Krebs zu erkranken, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden oder für Erkrankungen der Atemwege, z. B. Asthma. Mütterliches Rauchen während der Schwangerschaft schädigt das ungeborene Kind. Jährlich sterben ca. 120.000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Rauchens.
Aber auch das Passivrauchen gefährdet die Gesundheit, weil sich der Tabakrauch beim Passivrauchen nicht vom Tabakrauch, der beim aktiven Rauchen inhaliert wird, unterscheidet. Besonders Kinder sind gefährdet, da sie häufiger und schneller atmen als Erwachsene. Nach aktuellen Schätzungen des Krebsforschungszentrums Heidelberg sterben ca. 3.300 Menschen in Deutschland an den Folgen des Passivrauchens.
Um die Bevölkerung in Schleswig-Holstein umfassend vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz Schleswig-Holstein – NRauchSchG SH beschlossen.
Das aktuelle in Schleswig-Holstein geltende Nichtraucherschutzgesetz finden Sie hier:
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