Anleitung
- Die zur Veräußerungsanzeige gehörenden Blätter sind beidseitig zu bedrucken und zu verbinden. Um einerseits die Verbindung leicht lösen zu können und andererseits den Verlust einzelner Seiten zu vermeiden, bieten sich für die Verbindung Verschlussklammern oder Heftstreifen an (keine Büro- oder Heftklammern).
- Für die Bearbeitung sind in Schleswig-Holstein zwei Finanzämter zuständig:
- Das Finanzamt Rendsburg bearbeitet neben Fällen aus dem eigenen Bezirk auch die aus den Finanzamtsbezirken Dithmarschen, Eckernförde-Schleswig, Flensburg, Itzehoe, Kiel, Neumünster und Nordfriesland.
- Das Finanzamt Pinneberg bearbeitet neben Fällen aus dem eigenen Bezirk auch die aus den Finanzamtsbezirken Bad Segeberg, Elmshorn, Lübeck, Ostholstein, Plön, Ratzeburg und Stormarn.
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