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Finanzamt Flensburg : Thema: Ministerien & Behörden

SEPA-Lastschriftverfahren



Letzte Aktualisierung: 04.04.2016

Das bisherige Lastschriftverfahren ist am 01. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst worden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.sepadeutschland.de sowie für die Kfz-Steuer unter www.zoll.de.

Der Vordruck „SEPA-Mandat Allgemein“ ist für alle Steuern (außer Umlage zur Landwirtschaftskammer und Kfz-Steuer) zu verwenden.

Der Vordruck „SEPA-Mandat Umlage LWK“ ist ausschließlich für die Umlage zur Landwirtschaftskammer zu verwenden.

Die rot umrandeten Felder sind Pflichtfelder; das Datum der Unterschrift muss im Format "TT.MM.JJJJ" eingetragen werden.
Bitte ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrem Finanzamt abgeben oder zusenden.Beachten Sie bitte auch die Erläuterungen auf der jeweiligen Rückseite des Vordrucks!

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