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Thema : Sprachbildung

"Sprint" - Sprachintensivförderung

Zwischen Schulanmeldung und Einschulung gibt es eine gezielte Sprachförderung für zukünftige Erstklässler.

Letzte Aktualisierung: 22.08.2024

Verstehen, was die Lehrkraft sagt, und sich auf Deutsch am Unterricht beteiligen können - das ist nicht für alle zukünftige Erstklässlerinnen und Erstklässler selbstverständlich. Deshalb erhalten sie vor dem Schulstart eine gezielte Sprachförderung in "SPRINT" -Kursen (SPRINT=Sprachintensivförderung). Diese Kurse richten sich insbesondere an Kinder, die mit einer anderen Herkunfts- und Familiensprache aufwachsen und Deutsch als Zweitsprache (DaZ) lernen. Aber auch deutsche Kinder, die im Bereich Wortschatz oder Grammatik einer Förderung bedürfen, können nach Entscheidung der künftigen Grundschule zur Teilnahme an einer SPRINT-Maßnahme verpflichtet werden, um ihnen den Einstieg in die Schullaufbahn zu erleichtern.

Verfahren

Bereits bei der Anmeldung für die Schule wird der Sprachstand aller Kinder festgestellt. Ergeben sich dabei Hinweise auf einen besonderen Sprachförderbedarf, erhalten die Mädchen und Jungen im letzten Halbjahr vor Schuleintritt eine intensive Förderung in kleinen Gruppen. Sie werden in der Regel über einen Zeitraum von 20 Wochen täglich bis zu zwei Stunden in Deutsch unterrichtet. Diese SPRINT-Kurse werden von dafür ausgebildeten Fachkräften durchgeführt. Die Kurse werden meist in der Kindertageseinrichtung oder in der künftigen Schule angeboten. Am Ende der Kurse wird der Sprachstand neu bewertet und entschieden, welche Kinder auch in der Grundschule noch eine gezielte Sprachförderung in der DaZ-Basisstufe oder in der DaZ-Aufbaustufe benötigen. Die Teilnahme an dem SPRINT-Kurs ist verbindlich.

Weitere Informationen gibt es beim Schulamt des Kreises/der kreisfreien Stadt, in der das Kind eingeschult wird.

Ergänzende Informationen

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