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Thema : Sozialpolitik

Sozialberichterstattung Schleswig-Holstein



Letzte Aktualisierung: 13.03.2024

Zentrale Ergebnisse des Kinderarmutsberichtes

Der Bericht zur sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein 2023 besteht bislang aus Berichtsteil A (Datenanalysen auf Basis der amtlichen Statistik). Nach der Kinderarmutskonferenz werden die Berichtsteile B und C mit zentralen Inhalten/Ergebnissen der Konferenz ergänzt. Anschließend wird der Gesamtbericht online gestellt und gedruckt. Er kann dann über das Bestellformular kostenfrei bezogen werden.

Bericht zur sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein 2023

Faktenblatt zum Kinderarmutsbericht

Datenbasis für eine vorausschauende Sozialpolitik

Notwendige Voraussetzung für eine vorausschauende Sozial- und Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein ist eine umfassende Datenbasis und die differenzierte Darstellung der sozialen Lagen der Bevölkerung. Mit einer systematischen Sozialberichterstattung lassen sich gesellschaftliche Fehlentwicklungen und problematische Lebenslagen frühzeitig identifizieren und Armut zielgenau bekämpfen.

Wichtiger Baustein hierfür ist ein regelmäßiger Sozialbericht. Nachdem zuletzt 2011 ein Armuts- und Reichtumsbericht für Schleswig-Holstein erstellt worden war, hat die Landesregierung im Juni 2021 einen völlig neu konzipierten Sozialbericht der Öffentlichkeit vorgelegt.

Den aktuellen Sozialbericht SH 2020 zum Download und das Bestellformular für die Druckfassung finden Sie hier: Sozialbericht SH 2020.

Konzeption des Sozialberichtes Schleswig-Holstein 2020

Der vorliegende „Sozialbericht SH 2020“ ist als reiner Analyse- und Querschnittsbericht konzipiert. Er enthält damit weder eine Darstellung von sozialpolitischen Maßnahmen noch politische Bewertungen. Diese sind den entsprechenden politischen Gremien vorbehalten.

Der Sozialbericht SH 2020 verwendet die im Erstellungszeitraum jeweils aktuellsten zur Verfügung stehenden Daten der amtlichen Statistik (in der Regel die Jahre 2018 und 2019) und stellt diese dem Jahr 2011 gegenüber (Stand des vorangehenden Berichtes). Damit bildet der Sozialbericht SH 2020 die Situation vor Ausbruch der Corona-Krise ab.

Kapitel II des Sozialberichtes widmet sich den zentralen Rahmenbedingungen für die sozialen Lagen der Bevölkerung sowie Strukturinformationen zu zentralen Lebenslagendimensionen. Kapitel III stellt die Bereiche Einkommen/Einkommensreichtum und die materiellen Armutslagen in Schleswig-Holstein dar. Kapitel IV widmet sich den Lebenslagen entlang des Lebenslaufs jeweils von Kindern und Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Menschen im mittleren Erwachsenenalter sowie älteren Menschen. Zentrale Analysekategorien des Berichtes sind stets die Merkmale Geschlecht, Migrationsstatus und Qualifikation.

Zentrale Ergebnisse des Sozialberichts

Sozialbericht

Bevölkerung in SH wächst und altert weiter, mehr und kleinere Haushalte sowie mehr Alleinlebende und Lebensformen ohne Kinder

Am 31.12.2019 hatte Schleswig-Holstein 2.903.773 Einwohnerinnen und Einwohner (2020: rund 2,911 Millionen). Damit setzt sich das seit Jahren stetige Bevölkerungswachstum fort und es leben aktuell so viele Menschen wie niemals zuvor im nördlichsten Bundesland. Gegenüber 2011 ist die Bevölkerungszahl um 3,6 % gestiegen.

Dieser Bevölkerungsanstieg war nur möglich, weil die negative natürliche Bevölkerungsentwicklung durch einen positiven Wanderungssaldo ausgeglichen wurde. Die Zuwanderung nach Schleswig-Holstein wird zwar nach wie vor überwiegend von Menschen in der Kernerwerbsphase getragen, aber dies kann die langfristige Alterung der Gesamtbevölkerung nicht aufhalten. Denn durch die niedrige Geburtenzahl und die weiter steigende Lebenserwartung hat sich die Altersstruktur der Bevölkerung weiter zugunsten der älteren Generation verschoben. 2019 betrug das Durchschnittsalter der Bevölkerung 45,4 Jahre (2011: 44,3). Der Anteil der unter 18-Jährigen ist weiter gesunken (2019: 16,3 %) und der Anteil der 65-Jährigen und Älteren an der Bevölkerung weiter angestiegen (2019: 23,2 %).

In Bezug auf die Altersstruktur gibt es regionale Unterschiede im Land. Die Bevölkerung der kreisfreien Städte ist in der Regel etwas jünger als die der Kreise. Die jüngste Bevölkerung hat die Landeshauptstadt Kiel (42,0 Jahre), die älteste der Kreis Ostholstein (48,2 Jahre).

Die Zahl der Haushalte ist seit Jahren kontinuierlich angestiegen und betrug 2018 rund 1,470 Millionen. Dies ist auf zwei sich verstärkende Effekte zurückzuführen: die wachsende Bevölkerungszahl und die gleichzeitig sinkende Durchschnittsgröße der Haushalte (2018: 1,97 Personen). Für die sinkende Haushaltsgröße ist vor allem der Anstieg der Ein-Personen-Haushalte verantwortlich. 2018 bestanden 41,8 % aller Haushalte aus nur einer Person. Über die Hälfte der Bevölkerung (57,1 %) lebte in einem Ein- oder Zwei-Personenhaushalt.

Lebensformen mit Kindern haben quantitativ weiter an Bedeutung verloren. Dies liegt einerseits an der steigenden Lebenserwartung und ist andererseits Folge der niedrigen Geburtenzahlen. Nur in jedem vierten Haushalt (25,9 %) lebten 2018 ledige Kinder, der Anteil der Haushalte mit ledigen minderjährigen Kindern war mit 18,8 % nochmals geringer. Der Anteil der einst „klassischen“ Lebensform Ehepaar mit Kind/ern ist auf 13,3 % gesunken.

Dementsprechend waren 22,8 % aller Menschen in Schleswig-Holstein im Jahr 2018 alleinstehend. 31,1 % lebten in einer ehelichen oder nicht ehelichen Paarbeziehung ohne Kinder. Dagegen lebten 1,308 Millionen Menschen oder 46,0 % der Bevölkerung in unterschiedlichen Konstellationen als Eltern-Kind-Gemeinschaften zusammen. Von den 631.000 ledigen Kindern dieser Familien lebten 20,0 % bei Alleinerziehenden.

Hinsichtlich der Lebensformen gibt es Unterschiede zwischen der Bevölkerung mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die (nur) teilweise mit der unterschiedlichen Altersstruktur beider Bevölkerungsgruppen erklärt werden können. 2018 lebte die Mehrheit der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (57,3 %) in einer Eltern-Kind-Gemeinschaft, in der Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit lag dieser Wert bei 45,0 %. Zudem ist die durchschnittliche Zahl der Kinder in Familien ohne deutsche Staatsangehörigkeit größer.

Nähere Informationen und Daten hierzu finden sich in den Kapiteln II.1.2, II.1.4 und II.1.5.

Ältere Menschen prägen die Gesellschaft und leben selbstbestimmt, bei steigender Pflegequote wächst der Anteil der Menschen, die zu Hause gepflegt werden

Fast jede vierte Person in Schleswig-Holstein gehört schon jetzt der „Generation 65 plus“ an. Da die Lebenserwartung immer noch weiter ansteigt und bald die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre in diese Generation hineinwachsen, wird dieser Trend noch zunehmen. Heute 65-jährige Frauen haben eine zu erwartende verbleibende Lebenszeit von 21,1 Jahren (sogenannte „fernere Lebenserwartung“), altersgleiche Männer von 17,9 Jahren.

Es ist eine neue Generation älterer Menschen entstanden, von denen viele ein Leben führen, das bis ins hohe Alter durch Selbständigkeit, Unabhängigkeit, Aktivität und freie Zeit zur Lebensgestaltung gekennzeichnet ist. Allerdings ist die Generation der Älteren hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit sehr heterogen.

Die meisten älteren Menschen leben in einem Zweipersonenhaushalt. Auch in Schleswig-Holstein ist eine wachsende Anzahl älterer Menschen noch erwerbstätig: 22,8 % der 65- bis unter 70-jährigen Männer und 13,1 % der altersgleichen Frauen. Von den 65-jährigen und älteren Menschen waren 3,2 % im Jahr 2018 auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Ältere Menschen sind gemessen an der Gesamtbevölkerung unterdurchschnittlich oft armutsgefährdet, aber ältere Frauen etwas häufiger als ältere Männer.

Bedingt durch die Alterung der Gesellschaft, aber auch durch Leistungsausweitungen der Pflegeversicherung (zuletzt Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs) ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stetig gestiegen. Im Dezember 2017 haben 109.162 Menschen in Schleswig-Holstein Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten (+11,9 % gegenüber 2015). Damit betrug der Anteil der Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, an der Gesamtbevölkerung 3,8 % (sogenannte Pflegequote). Die große Mehrheit aller Pflegebedürftigen (83,0 %) war dabei 60 Jahre oder älter, denn mit zunehmendem Alter steigt die Pflegebedürftigkeit. In der Altersgruppe der 75- bis unter 80-Jährigen erhielten 8,9 % der Männer und 10,4 % der Frauen Leistungen aus der Pflegeversicherung, bei den 85- bis unter 90-Jährigen 30,7 % bzw. 43,0 % und bei den 90-Jährigen und Älteren gut die Hälfte der Männer und gut zwei Drittel der Frauen.

Mit rund zwei Dritteln (67,5 %) wurden 2017 die weitaus meisten Menschen mit Pflegebedarf zu Hause versorgt, entweder von Zu-/Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten. Insgesamt bezogen 43,5 % der Menschen mit Pflegebedarf ausschließlich Pflegegeld und 23,9 % erhielten Unterstützung von ambulanten Pflegediensten. Dabei nimmt der Anteil der ambulant gepflegten Menschen seit Jahren stetig zu und entspricht dem Wunsch der Menschen, so lange wie möglich selbstbestimmt und zu Hause zu leben. Mit steigendem Alter nimmt der Anteil der Menschen zu, die vollstationär in Pflegeeinrichtungen betreut werden.

Nähere Informationen und Daten hierzu finden sich in den Kapiteln II.2.4, II.6.3.2 und IV.4 des Sozialberichtes.

Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte ist jünger als die Gesamtbevölkerung und ihr Anteil ist gewachsen

Die starken Bevölkerungszuwächse 2015/2016 sind größtenteils auf den Zuzug von – meist jungen – geflüchteten Menschen zurückzuführen. Entsprechend sind seit 2011 Zahl und Anteil der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Schleswig-Holstein gestiegen. 2018 hatten 233.000 Menschen oder rund 8,0 % der Bevölkerung nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (2011: 4,3 %). Diese Menschen waren 2018 im Schnitt mit 35,3 Jahren deutlich jünger als die Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit (46,1 Jahre).

Der Anteil der Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist in Schleswig-Holstein regional sehr unterschiedlich. Den höchsten Anteil wies die Stadt Flensburg mit 14,2 % auf. Ebenfalls deutlich über dem landesweiten Mittel von 8,0 % lagen die übrigen kreisfreien Städte sowie der Kreis Pinneberg. In den eher ländlich geprägten Kreisen waren unterdurchschnittliche Anteile zu beobachten. Am niedrigsten war die Quote im Kreis Plön (4,8 %).

Mit dem Merkmal „ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ lässt sich die Bevölkerung mit einer Migrationsgeschichte in der Familie aber nur unvollständig umschreiben. Eingebürgerte oder Kinder von Eingewanderten, die in Deutschland geboren sind und die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind nicht berücksichtigt und werden erst durch das Konzept des sogenannten Migrationshintergrunds in den Blick genommen (vgl. Glossar Sozialbericht und Definition des Mikrozensus zum Begriff Migrationshintergrund). 2018 lebten 492.000 Personen mit Migrationshintergrund in Schleswig-Holstein, was einem Anteil von 17,3 % an der Gesamtbevölkerung entsprach. 2013 lag dieser Wert noch bei 12,5 %.

Mehr als die Hälfte aller Menschen mit Migrationshintergrund hatten 2018 die deutsche Staatsangehörigkeit. Von diesen Deutschen mit Migrationshintergrund hat fast die Hälfte eigene Migrationserfahrungen. Von den Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verfügen die meisten über eigene Migrationserfahrungen.

Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung ist nicht in allen Altersgruppen gleich und sinkt mit zunehmendem Alter. Unter den Minderjährigen in Schleswig-Holstein hat inzwischen mehr als jede/r Vierte (27,6 %) einen Migrationshintergrund, bei den 65-Jährigen und Älteren beträgt der Migrationsanteil nur 6,1 %.

Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist sehr heterogen zusammengesetzt, was nicht zuletzt auch durch die individuellen Migrationserfahrungen und Herkunftsländer erklärt werden kann. In Hinsicht auf soziodemografische Merkmale sind immer wieder Unterschiede zwischen der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund festzustellen. Deshalb ist das Merkmal Migrationsstatus ein durchgängiger Analyseaspekt des Sozialberichtes.

Nähere Informationen und Daten hierzu finden sich insbesondere in den Kapiteln II.1.2.3 und II.1.5 des Sozialberichtes.

Angebot der Kindertagesbetreuung und schulische Bildungsabschlüsse weiterhin auf hohem Niveau

Kindertagesbetreuung

In Schleswig-Holstein ist das Betreuungsangebot für Kinder kontinuierlich vorangebracht worden. Dabei sind sowohl die absoluten Zahlen der betreuten U3- und Ü3-Kinder angestiegen als auch ihre Betreuungsquoten. 2018 wurde mit 33,7 % jedes dritte Kind (2011: 14,9 %) unter 3 Jahren und wurden 90,9 % der Kinder von 3 bis unter 6 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut. Damit lag die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen in Schleswig-Holstein über der der westdeutschen Bundesländer (29,4 %).

Die Betreuungsangebote für unter 3-Jährige in Schleswig-Holstein sind regional nach wie vor heterogen. Der Kreis Schleswig-Flensburg wies 2018 mit 37,4 % die landesweit höchste U3-Betreuungsquote auf, der Kreis Dithmarschen mit 21,7 % die niedrigste. Die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck und Flensburg sowie die Kreise Plön und Herzogtum Lauenburg lagen alle über der 35 %-Quote und damit auch über dem Landesdurchschnitt.

Der Anteil der ganztags in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreuten Kinder an allen betreuten Kindern ist von 21,9 % im Jahr 2011 auf 37,8 % in 2018 angestiegen, wobei die Ganztagsquote der unter 3-Jährigen mit 44,9 % überdurchschnittlich hoch war.

Bei den jährlichen Schuleingangsuntersuchungen wird regelmäßig deutlich, wie wichtig die frühkindlichen Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten in den Kindertageseinrichtungen für die zukünftigen Schulkinder sind. So zeigten sich 2017/18 einerseits signifikant häufiger Förderbedarfe sowie Sprachauffälligkeiten bei Kindern, deren Eltern einen niedrigeren Bildungsstand oder einen Migrationshintergrund haben. Andererseits konnten die Befunde belegen, dass sich die Dauer des KiTa-Besuchs positiv auf die Kindesentwicklung auswirkt.

Nähere Informationen und Daten hierzu finden sich in den Kapiteln IV.1.5 und IV.1.6.1.1 des Sozialberichtes.

Schulische Bildungsabschlüsse

Auch in Schleswig-Holstein hat der Trend zu höheren schulischen Abschlüssen angehalten, was allgemein als „Bildungsexpansion“ bezeichnet wird und sich insbesondere bei einem Blick auf den höchsten schulischen Bildungsabschluss der Bevölkerung nach Altersgruppen zeigt. 2018 verfügten 21,9 % der 55- bis unter 65-Jährigen über die allgemeine Hochschulreife, bei den 18- bis unter 30-Jährigen war dieser Anteil mit 40,7 % deutlich höher.

Das schulische Bildungsniveau der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund weist Unterschiede auf. Der Anteil der 18- bis 65-Jährigen, die über keinen allgemeinbildenden Schulabschluss verfügen, war 2018 bei Menschen mit Migrationshintergrund in allen Altersgruppen deutlich höher als bei Menschen ohne Migrationshintergrund. Der Anteil von Personen mit (Fach-)Hochschulreife war dagegen in beiden Bevölkerungsgruppen vergleichbar.

Der Trend zu höheren Abschlüssen spiegelt sich auch in den Schulabschlüssen der letzten Jahre wider. Der Anteil der Absolventinnen und Absolventen, die die Schule mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) verlassen haben (sogenannte Abitur-Quote), hat in Schleswig-Holstein landesweit deutlich zugenommen. 2019 lag die Abitur-Quote bei 36,1 %, 2012 noch bei 30,0 %. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern und nach Migrationsstatus. Die mit Abstand höchste Abitur-Quote von 43,6 % hatten Absolventinnen ohne Migrationshintergrund, die niedrigste mit 16,1 % Absolventen mit Migrationshintergrund.

Parallel zu der gestiegenen Nachfrage nach höheren Schularten und -abschlüssen sind über viele Jahre hinweg Anzahl und Anteil der Jugendlichen zurückgegangen, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben. Dazu hat auch die Möglichkeit beigetragen, Schulabschlüsse auf unterschiedlichen Bildungswegen zu erlangen. In den letzten Jahren hat die Quote der Absolventinnen und Absolventen ohne Abschluss allerdings wieder leicht zugenommen. 2019 haben 2.673 Schülerinnen und Schüler (9,2 % aller Absolvent:innen) die Schule ohne den Ersten allgemeinbildenden Abschluss verlassen (2012: 7,3 %).

Während der Anteil „ohne Abschluss“ bei den Absolventinnen und Absolventen ohne Migrationshintergrund zwischen 2012 und 2019 nur leicht gestiegen ist (von 7,1 % auf 7,8 %), hat er sich bei den Absolventinnen und Absolventen mit Migrationshintergrund deutlich erhöht (von 10,2 % auf 18,5 %). Letzteres dürfte primär eine Folge der vermehrten Aufnahme von Schutz- und Asylsuchenden 2015/2016 und daher vermutlich eine vorübergehende Erscheinung sein.

Nähere Informationen und Daten hierzu finden sich in den Kapiteln II.4.2, IV.1.6.3 und IV.2.4.1 des Sozialberichtes.

Positive wirtschaftliche Entwicklung, Arbeitslosigkeit gesunken, Zahl der Erwerbstätigen gestiegen, zunehmende Erwerbsbeteiligung v.a. bei Frauen und Älteren

Wirtschaftliche Entwicklung und Erwerbsbeteiligung

In den letzten Jahren entwickelte sich die Wirtschaft im Land positiv. Das Bruttoinlandsprodukt stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,1 % auf 97,7 Milliarden Euro (Deutschland: +0,6 %).

2018 waren in Schleswig-Holstein jahresdurchschnittlich 1,436 Millionen Menschen im Alter zwischen 15 und unter 65 Jahren erwerbstätig, womit erneut ein historischer Höchststand erreicht wurde (+7,7 % gegenüber 2011). Eine wichtige Untergruppe der Erwerbstätigen sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ihre Zahl ist seit 2011 mit 15,7 % noch stärker angestiegen und macht 2018 drei Viertel aller Erwerbstätigen aus.

Diese Entwicklung ist nicht nur auf das Bevölkerungswachstum, sondern v.a. auf eine längere Erwerbstätigkeit am Ende der Erwerbszeit und eine steigende Frauen-Erwerbsbeteiligung zurückzuführen. 2018 betrug die Erwerbsquote der 60- bis unter 65-Jährigen 61,6 % (2011: 48,3 %). Die Erwerbsquote der Frauen ist auf 74,0 % angestiegen (2011: 71,7 %).

Insbesondere in der Altersgruppe der 30- bis unter 55-Jährigen wird die Erwerbsbeteiligung von der Elternschaft beeinflusst. Insgesamt verweist alles darauf, dass es immer noch die Frauen sind, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kinderbetreuung deutlich stärker zurückstellen als Männer. So lag die Erwerbsquote von 30- bis unter 35-jährigen Müttern 2018 bei 66,5 %, die der altersgleichen Väter hingegen bei 92,9 %. Je jünger die Kinder sind, desto geringer ist die Erwerbsbeteiligung der Mütter. Alleinerziehende Mütter sind etwas häufiger erwerbstätig als Mütter aus Paarbeziehungen und arbeiten häufiger in Vollzeit.

Nähere Informationen hierzu finden sich in den Kapiteln II.5.3, II.5.4 und IV.3.4.1 des Sozialberichtes.

Erwerbslosigkeit

Im Beobachtungszeitraum 2011 bis 2018 sind die Erwerbslosenquoten der Männer und Frauen in Schleswig-Holstein immer weiter gesunken und haben 2018 mit 3,7 % bzw. 2,6 % einen Tiefststand erreicht. Dennoch gibt es regionale und soziodemografische Unterschiede in Bezug auf den unfreiwilligen Ausschluss vom Arbeitsmarkt.

Im April 2019 waren in Schleswig-Holstein rd. 79 Tsd. Menschen arbeitslos gemeldet. Im Jahresdurchschnitt 2019 betrug die von der Bundesagentur für Arbeit ermittelte Arbeitslosenquote in Schleswig-Holstein damit 5,1 %, was nur leicht über dem entsprechenden deutschen Mittelwert lag (5,0 %).

Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit konnten dabei offenbar nicht im gleichen Maße wie deutsche Arbeitskräfte von der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitieren. Im April 2019 betrug die Arbeitslosenquote der deutschen zivilen Erwerbspersonen in Schleswig-Holstein 5,1 % (Deutschland: 4,1 %), die der Erwerbspersonen ohne deutsche Staatsangehörigkeit 17,3 % (Deutschland: 12,4 %).

Regional schwankte die Arbeitslosenquote der deutschen Erwerbspersonen zwischen durchgehend überdurchschnittlichen Werten in den kreisfreien Städten (Maximalwert: Flensburg 8,4 %) und zumeist unterdurchschnittlichen Werten in den Kreisen (Minimalwert: Kreis Stormarn 2,9 %). Die Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen ohne deutsche Staatsangehörigkeit schwankten zwischen 22,7 % (Landeshauptstadt Kiel) und 12,2 % (Kreis Stormarn).

Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit sinken die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Im April 2019 waren in Schleswig-Holstein rd. 25 Tsd. Personen mindestens ein Jahr durchgehend arbeitslos gemeldet. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen betrug damit 31,4 % und lag leicht unter dem westdeutschen Wert von 32,2 %.

Nähere Informationen hierzu finden sich in den Kapiteln II.5.3 und II.5.4 des Sozialberichtes.

Atypische Beschäftigung, Niedriglohn und Einkommensunterschiede sind Teil der Arbeitswelt, für einige Bevölkerungsgruppen im besonderen Maße

Neben den positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und bei der Erwerbsbeteiligung sind Trends zu beobachten, die auf strukturelle Unterschiede in der Bevölkerung hinweisen. Diese können für die Betroffenen unter bestimmten Konstellationen mit einem erhöhten aktuellen oder späteren Armutsrisiko verbunden sein. Dies gilt für sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeitbeschäftigung, befristete und geringfügige Beschäftigung) ebenso wie für eine Beschäftigung im sogenannten Niedriglohnbereich.

Fast die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen stand 2018 in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis (Männer: 13,5 %), was vor allem an dem immer noch wachsenden Anteil weiblicher Teilzeitbeschäftigung liegt. Die Teilzeitquote der erwerbstätigen Frauen war mit 41,0 % deutlich höher als die der Männer (5,7 %). Der Anteil von geringfügig beschäftigten Frauen (2018: 8,7 %) ist dagegen rückläufig.

Wessen monatliches Bruttoentgelt in einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung in Westdeutschland 2018 weniger als 2 289 Euro betrug, galt nach der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit als im sogenannten Niedriglohnbereich tätig. Dies traf in Schleswig-Holstein 2018 auf insgesamt 143.740 Menschen zu. Die entsprechende Niedriglohnquote ist seit 2012 zwar insgesamt leicht gesunken, dennoch bezog 2018 fast jede/r vierte Vollzeitbeschäftigte (24,1 %) nur einen Niedriglohn (Westdeutschland: 18,6 %).

Ein Drittel aller Frauen, aber nur jeder fünfte Mann erhielt 2018 in Schleswig-Holstein einen Niedriglohn. Die Niedriglohnquote fällt umso höher aus, desto geringer die berufliche Qualifikation ist. Die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsabschluss waren im Niedriglohnbereich tätig, aber nur 6,5 % der Akademikerinnen und Akademiker.

Während deutsche Männer und Frauen 2018 nur zu 17,1 % bzw. 31,3 % einen Niedriglohn erhielten, waren Männer und Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mehrheitlich im Niedriglohnsektor tätig (54,0 % bzw. 58,6 %). Bemerkenswert ist zudem, dass die Niedriglohnquote für deutsche Vollzeitbeschäftigte seit 2012 gesunken, für Nicht-Deutsche hingegen nochmals deutlich gestiegen ist.

In Schleswig-Holstein stieg der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von 18,84 Euro im Jahr 2011 auf 21,65 Euro im Jahr 2018 und damit insgesamt um 14,9 %. Der Abstand zwischen den Bruttostundenlöhnen von Führungskräften und von An- oder Ungelernten ist weiter gestiegen. Vollzeitbeschäftigte Frauen erzielten im Durchschnitt um 13,4 % niedrigere Bruttostundenlöhne als vollzeitbeschäftigte Männer. In Führungspositionen betrug die Differenz zwischen den Geschlechtern sogar 26,7 %.

Zur Messung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles wird der sogenannte unbereinigte und bereinigte Gender Pay Gap (GPG) herangezogen (vgl. Glossar Sozialbericht und Gender Pay Gap). Der unbereinigte GPG, der vor allem auf strukturelle Unterschiede zurückzuführen ist, ist im Zeitverlauf kleiner geworden und lag 2020 bei 13 % (Deutschland: 18 %). Der bereinigte GPG ist dagegen von 4,4 % in 2014 auf 6,1 % in 2018 angestiegen. Das bedeutet: Frauen verdienten auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation 6,1 % weniger als Männer (Deutschland: 5,6 %).

Nähere Informationen und Daten hierzu finden sich in den Kapiteln II.5.4.5 und III.1.3 des Sozialberichtes.

Armutsrisiko leicht gestiegen, Mindestsicherungsquote nach Höchststand 2015/2016 gesunken, beides aber sehr abhängig von sozio-demografischen Faktoren

Relative Einkommensarmut

Trotz insgesamt gestiegener Erwerbsquoten und einer verbesserten Arbeitsmarktlage hat sich die materielle Situation der Gesamtbevölkerung gemessen am Indikator der relativen Einkommensarmut (vgl. Glossar Sozialbericht sowie Begriffsdefinition Armutsrisikoquote) zwischen 2011 bis 2018 leicht verschlechtert. 2011 waren 15,2 % der Bevölkerung von relativer Einkommensarmut betroffen, 2018 lag dieser Anteil bei 15,9 %. Das bedeutet: 15,9 % oder rund 421.000 Personen mussten in Schleswig-Holstein mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle auskommen (Deutschland: 15,5 %, Westdeutschland: 16,1 %).

Nicht alle Bevölkerungsgruppen waren von Armut oder dem Anstieg der Armutsrisikoquote im gleichen Maße betroffen und so ist zwischen einigen Bevölkerungsgruppen eine divergente Entwicklung zu beobachten. Die Armutsrisikoquoten der deutschen Bevölkerung und der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund sind seit 2011 gesunken (auf 12,8 % bzw. 11,5 %), während die Armutsrisikoquoten von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und Menschen mit Migrationshintergrund angestiegen sind. 2018 lebte mehr als die Hälfte aller Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (52,5 %) in relativer Einkommensarmut, womit ihr Armutsrisiko rund viermal so hoch ist wie das der deutschen Bevölkerung. Menschen mit Migrationshintergrund waren rund dreimal so oft armutsgefährdet (37,2 %) wie Menschen ohne Migrationshintergrund.

Von den Menschen im Erwerbsalter galten 2018 in Schleswig-Holstein insgesamt 290.000 Personen als einkommensarm (15,8 %). Besonders betroffen waren dabei Erwerbslose mit einer Armutsrisikoquote von 55,5 %, allerdings machten sie nur 8,7 % aller einkommensarmen Menschen im Erwerbsalter aus. Auch Erwerbstätigkeit schützt nicht per se vor Einkommensarmut. Rund 82.000 Erwerbstätige (außerhalb des Bildungssystems) hatten nur ein Einkommen unter der Armutsschwelle. Ursache hierfür ist häufig ein atypisches Beschäftigungsverhältnis und/oder die Beschäftigung im Niedriglohnbereich.

In der (Fach-)Öffentlichkeit wird viel über Altersarmut diskutiert. Anhand der vorliegenden Daten ist aktuell allerdings keine generell überdurchschnittliche Betroffenheit von älteren Menschen ableitbar. Die Armutsrisikoquote der 65-jährigen und älteren Bevölkerung war 2018 mit 13,1 % etwas niedriger als die der Gesamtbevölkerung (15,9 %) und ist gegenüber 2011 sogar leicht gesunken. Dabei haben ältere Frauen mit 14,4 % zwar eine etwas höhere Armutsrisikoquote als Männer (11,6 %), aber ihr Risiko war leicht rückläufig. In einigen Konstellationen war das Armutsrisiko älterer Menschen überdurchschnittlich hoch, so etwa bei einer geringen beruflichen Qualifikation (26,7 %), einem Migrationshintergrund (38,1 %) oder bei älteren Frauen in Einpersonenhaushalten (20,4 %, Männer hier 16,1 %).

Bei der Einordnung des Armutsrisikos älterer Menschen muss allerdings Folgendes berücksichtigt werden: Obwohl die Armutsrisikoquote der älteren Bevölkerung gesunken ist, hat sich die Zahl der einkommensarmen älteren Menschen in Schleswig-Holstein seit 2011 um +6,8 % erhöht. Dass also die absolute Betroffenheit älterer Menschen trotz sinkender Quote gestiegen ist, liegt an der wachsenden Zahl von 65-jährigen und älteren Menschen.

Auch das viel beachtete Thema Familien- und Kinderarmut ist differenziert zu betrachten. Jedes fünfte Kind (21,2 %) lebte 2018 in einem Haushalt, der von relativer Einkommensarmut bedroht ist (2011: 17,8 %), und Familien mit minderjährigen Kindern hatten mit 18,6 % im Vergleich zur Gesamtbevölkerung (15,9 %) ein überdurchschnittliches Armutsrisiko. Das Armutsrisiko steigt zwar grundsätzlich mit steigender Kinderzahl, hängt darüber hinaus aber wesentlich von den weiteren familiären soziodemografischen Rahmenbedingungen ab.

Haben Familien mit minderjährigen Kindern einen Migrationshintergrund, so war das Armutsrisiko stets um ein Vielfaches höher als bei der vergleichbaren Familienkonstellation ohne Migrationshintergrund. So lag das Armutsrisiko von (Ehe-)Paaren mit Migrationshintergrund und minderjährigen Kindern insgesamt bei 39,4 %, während es bei (Ehe-)Paarfamilien ohne Migrationshintergrund mit 6,9 % deutlich unterdurchschnittlich war. Familien ohne Migrationshintergrund haben erst ein leicht überdurchschnittliches Armutsrisiko, sind drei oder mehr Kinder vorhanden (16,6 %) oder ist ein Elternteil alleinerziehend (35,0 %).

Darüber hinaus war das Armutsrisiko von Familien mit Kindern bei geringqualifizierten und/oder erwerbslosen Eltern ebenfalls höher. Da beides auf Menschen mit Migrationshintergrund tendenziell häufiger zutrifft als auf Menschen ohne Migrationshintergrund, erhöht sich ihr Risiko relativer Einkommensarmut nochmals. Bemerkenswert ist, dass selbst Kinder von Eltern mit einer hohen beruflichen Qualifikation ein deutlich überdurchschnittliches Armutsrisiko haben, sobald ein Migrationshintergrund vorhanden ist (27,1 %).

Nähere Informationen und Daten hierzu finden sich in den Kapiteln III.2 und insbesondere III.2.3.4.2, IV.1.4.1 und IV.4.5 des Sozialberichtes.

Mindestsicherung

Ende 2019 erhielten 262.000 Menschen Leistungen der Mindestsicherung. Im Vergleich zum Höchststand 2015/2016 und ebenso zum Vorjahr geht die Zahl weiter zurück. Auch die sogenannte Mindestsicherungsquote (der Anteil von Personen mit Bezug von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung) ist nach einem Zwischenhoch 2015/2016 gesunken und befindet sich 2019 mit 9,0 % (Westdeutschland 7,9 % und Deutschland 8,3 %) wieder auf dem Niveau von 2011. In vielen westdeutschen Bundesländern ist die Mindestsicherungsquote dagegen im Beobachtungszeitraum insgesamt angestiegen.

Unter den Hilfearten der Mindestsicherung sind die SGB-II-Leistungen die mit Abstand bedeutendsten (75,6 % der Leistungsempfängerinnen und -empfänger). 2019 erhielten 198.300 Menschen in Schleswig-Holstein Regelleistungen nach dem SGB-II. Dies markiert den niedrigsten Stand im Beobachtungszeitraum und entspricht einem Rückgang von 10.200 Personen oder 4,9 % gegenüber 2011.

Als Folge der gestiegenen Zahl von Geflüchteten 2015/2016 hat die Bedeutung von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kurzfristig zugenommen. 2019 hat sich die Fallzahl auf einem etwas höheren Niveau als zuvor bei 15.500 Personen eingependelt. Die Zahl der Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, ist seit 2011 von 16.500 auf 21.300 angestiegen (+29,3 %). Bei der Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung sind die Fallzahlen von 16.400 auf 20.600 angestiegen (+25,6 %).

Generell bezogen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit 38,4 % weitaus häufiger Mindestsicherungsleistungen als Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (7,0 %). Während die Mindestsicherungsquote der deutschen Bevölkerung zwischen 2011 und 2018 leicht gesunken ist, liegt die Quote der Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit deutlich über dem Niveau von 2011.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren lebten mit 15,6 % überdurchschnittlich oft in Haushalten im Mindestsicherungsbezug. Unter Minderjährigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit war die Mindestsicherungsquote 6,5-mal so hoch wie unter deutschen Minderjährigen. Zwei von drei Minderjährigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhielten Mindestsicherungsleistungen, dagegen nur jede/jeder zehnte deutsche Minderjährige.

Regional sind große Unterschiede zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein zu beobachten, die einem Stadt-Land-Gefälle folgen. Die Mindestsicherungsquoten aller vier kreisfreien Städte lagen deutlich über dem landesweiten Durchschnitt, während die der Kreise mit nur einer Ausnahme unterdurchschnittlich waren.

Nähere Informationen und Daten hierzu finden sich in Kapiteln III.2.2 und IV des Sozialberichtes.

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