Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist es, Familien mit Kindern, allein stehenden Frauen und Männern mit Kindern sowie allein stehenden schwangeren Frauen, die in wirtschaftliche Not geraten sind, zu helfen, wenn gesetzliche Hilfen nicht möglich sind oder nicht ausreichen, um die Notlage zu beheben. Eine einmalige Hilfe der Stiftung soll der Familie eine gesicherte Lebensführung durch eigenes Einkommen und gesetzliche Hilfen ermöglichen.
Zweck der Stiftung ist es außerdem, Aufgaben im Rahmen der Zielsetzung der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
zu übernehmen.
Grundlagen der Arbeit sind die Satzung und die Förderungsgrundsätze. Diese können Sie am Seitenende unten als pdf-Datei herunterladen.
Wem kann die Stiftung helfen?
- Familien mit Kindern, die von der Familie unterhalten werden
- Allein stehenden Frauen mit Kindern
- Allein stehenden Männern mit Kindern
- Allein stehenden schwangeren Frauen
Welche Hilfemöglichkeiten bietet die Stiftung an?
- Aufzeigen und Vermitteln von Hilfen anderer Stellen
- Gewährung von Zuschüssen
- Gewährung von Darlehen (i.d.R. zur Gesamtentschuldung)
Ein Rechtsanspruch auf eine Hilfeleistung der Stiftung besteht nicht.
Vorrausssetzungen der Hilfe
Welche Voraussetzungen müssen für die Hilfegewährung durch die Stiftung erfüllt sein (vergleiche Förderungsgrundsätze)?
Die Antrag stellende Familie/ Person muss
- ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben
- in wirtschaftlicher Not sein (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Geburt eines weiteren Kindes Tod eines Familienmitgliedes))
- Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, anderen Gesetzen sowie sonstige noch mögliche Hilfen ausgeschöpft haben
- private Möglichkeiten, eine Beseitigung der Notlage zu erreichen, ausgeschöpft haben
- die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß erbringen und durch geeignete Unterlagen belegen
- Bereitschaft durch Bankbescheinigung erklären, das Girokonto auf Guthabenbasis zu führen (bei der Darlehensgewährung).
Wie können Hilfen der Stiftung beantragt werden?
In der Regel erfolgt eine Antragstellung nach einer Beratung/ Betreuung durch eine Schuldnerberatungsstelle . Hilfebedürftige Personen, ihre Familienangehörigen und andere beratende Stellen können ebenfalls Anträge für die in Not geratene Familie stellen.
Weitere Informationen zu den Schuldnerberatungsstellen in Schleswig-Holstein finden Sie hier Mehr lesen
Kontakt
Antragsannahme, Antragsbearbeitung und Darlehensverwaltung
Corinna Waller
Tel.: (0431) 988 5640 (erreichbar Di u. Do 08:30-14:30 Uhr und Mi 08:30-13:00 Uhr)
Mail: corinna.waller@sozmi.landsh.de
Geschäftsführung
Edgar Drohm
Tel.: (0431) 988 5365 (erreichbar Mo-Fr 06:30-15:00 Uhr)
Mail: edgar.drohm@sozmi.landsh.de
Spenden und Helfen
Durch Spenden kann jeder die Arbeit der Stiftung unterstützen und dazu beitragen, dass in Not geratenen Familien geholfen werden kann.
Spendenkonto der Stiftung Familie in Not:
Evangelische Bank eG, Kiel
IBAN DE63520604100406400353
BIC: GENODEF1EK1
Bundesstiftung Mutter und Kind –Schutz des ungeborenen Lebens-
Die Mittel der Bundesstiftung sollen werdenden Müttern, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, gewährt werden, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
In Schleswig-Holstein erfolgt die abschließende Einzelfallbearbeitung bei den Schwangerschaftsberatungsstellen. Die Stiftung Familie in Not nimmt lediglich die Mittelverteilung an die Träger der Schwangerschaftsberatungsstellen vor.
Weitere Informationen zur Bundesstiftung finden Sie unter
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Eine Liste mit Schwangerschaftsberatungsstellen in Schleswig-Holstein finden Sie hier
Beachten Sie bitte, dass nicht jede Beratungsstelle Anträge auf Mittel Bundesstiftung bearbeitet.
Zum Herunterladen
Satzung der Stiftung Familie in Not
Förderungsgrundsätze der Stiftung Familie in Not