In der Grundschule spielt das Thema Noten und Leistungsbewertung eine besondere Rolle. Die Grundschulverordnung sieht standardisierte Notenzeugnisse mit einem Kompetenzraster vor. Die Schulkonferenzen der Schulen können im Einzelfall entscheiden, die Noten durch ein Kompetenzraster zu ergänzen oder Berichtszeugnisse statt Notenzeugnisse zu verwenden. Dazu ist es erforderlich, dass die Mehrheit der Lehrkräfte zustimmt.
Mit dem Zeugnis zum 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 4 erhält die Schülerin oder der Schüler eine schriftliche Schulübergangsempfehlung zum Besuch der Schulart Gemeinschaftsschule oder zum Besuch der Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Die Schulübergangsempfehlung stützt sich auf die Prognose zur weiteren Schullaufbahn im Anschluss an die Grundschule. Sie beruht auf der Beobachtung und Förderung der Schülerin oder des Schülers in den vergangenen Schuljahren und berücksichtigt die Entwicklung sowie den aktuellen Stand in den fachlichen Leistungen und im allgemeinen Lern- und Sozialverhalten.