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Thema : Lehrplan

Allgemeine Informationen über die Grundschule

An den 394 Grundschulen in Schleswig-Holstein werden im Schuljahr 2024/25 rund 110.500 Kinder unterrichtet.

Letzte Aktualisierung: 30.08.2023

Schulpflichtig sind nach schleswig-holsteinischem Schulgesetz alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.

Aber auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn ihre körperliche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung erwarten lässt, dass sie erfolgreich in der Eingangsphase mitarbeiten können. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sie oder er kann für die Entscheidung ein schulärztliches und ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen.

Im Schulgesetz ist geregelt, dass alle schulpflichtigen Kinder eingeschult werden und dass sie nur aus gesundheitlichen Gründen auf Antrag der Eltern für eine im jeweiligen Einzelfall zu bestimmende Dauer vom Schulbesuch beurlaubt werden können. Über die Anträge entscheidet das jeweils zuständige Schulamt auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens und einer Stellungnahme der für die Anmeldung zuständigen Schule.

Darüber hinaus können zu früh geborene Kinder, deren errechneter Geburtstermin nach dem Schulpflicht-Datum gelegen hätte, vom Schulbesuch beurlaubt werden.

In der Grundschule sollen die Kinder basale Kompetenzen erlernen
In der Grundschule sollen die Kinder basale Kompetenzen wie lesen, schreiben und rechnen erlernen.

Basale Kompetenzen stärken

Zu den größten Herausforderungen von Schule und Gesellschaft gehört es, die in den Bildungsstudien festgestellten Leistungsdefizite bei Schülerinnen und Schülern zu beheben. Deshalb wird an den schleswig-holsteinischen Grundschulen ein besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der basalen Kompetenzen lesen, schreiben und rechnen gelegt. An den Grundschulen soll es künftig mehr Lesezeit geben. Die Unterrichtszeit in den Grundschulen in Deutsch und Mathematik wird weiter erhöht. Damit wird der Unterrichtsumfang in diesen beiden Fächern in den Jahrgangsstufen 1 und 2 erhöht – im Fach Deutsch von 24 auf 25 Stunden und im Fach Mathematik von 20 auf 21 Stunden pro Woche.

Im Vergleich zu anderen Ländern werde in deutschen Grundschulen viel weniger gelesen: Im Durchschnitt liegt die Lesezeit in den vierten Jahrgängen in Deutschland derzeit bei 141 Minuten pro Woche. Der OECD–Durchschnitt liegt bei 205 Minuten Lesezeit. Deshalb sollen die Schulen den Kindern mehr Gelegenheit zum Lesen geben.

Zusätzlich wird ab dem Schuljahr 2023/24 gemeinsam mit der Auridis Stiftung an 30 ausgewählten Schulen das Programm „Leseband“ erprobt. An diesen Schulen gibt es dann einmal täglich eine Lesezeit von 20 Minuten und zwar unabhängig vom Fach. Es wird also nicht nur im Deutschunterricht das Lesen gezielt geübt, sondern auch in Mathematik und im Sachunterricht. Auch künstliche Intelligenz soll die Lesekompetenz der Kinder verbessern helfen: Mit der Lese-AppBuddy Bo“, die an Grundschulen und Förderzentren eingesetzt werden kann, werden basale Lesefertigkeiten vier Mal die Woche 15 bis 20 Minuten trainiert und damit automatisiert. mehr lesen

Grundwortschatz

Ab dem Schuljahr 2024/25 wird in Schleswig-Holstein der länderspezifische Grundwortschatz verbindlich sein. Anhand der von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Expertinnen und Experten des IQSH entwickelten Wörtersammlung sollen die Schülerinnen und Schüler noch besser Rechtschreibstrategien erlernen können, Rechtschreibbewusstheit erlangen und damit auch die Rechtschreibsicherheit verbessern.

Eine aktuelle Broschüre mit dem Wortmaterial vermittelt auch den Lehrkräften einen ersten Überblick darüber, wie mit dem Grundwortschatz im Unterricht gearbeitet werden kann. Zum neuen Schuljahr erscheint auch eine ausführliche Handreichung, die durch ein entsprechendes Fortbildungsangebot für die Lehrkräfte ergänzt wird. Rechtschreib-Grundwortschatz (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Leseband.SH und verbindliche Lesezeit

15 weitere Grundschulen starten mit dem Projekt „Leseband.SH“. Damit nehmen landesweit insgesamt 30 Grundschulen an dem Programm zur Leseförderung teil. Es läuft über vier Jahre und wird wissenschaftlich von Prof. Dr. Steffen Gailberger von der CAU begleitet. Die beteiligten Schulen planen in ihren Schultag eine verbindliche, tägliche Lesezeit von 20 Minuten ein. Gelesen wird in allen Unterrichtsfächern, Klassen und Jahrgangsstufen. Unabhängig von diesem Programm bieten viele Grundschulen bereits jetzt freiwillig ihren Schülerinnen und Schülern diese Form der Leseförderung an. Eine Handreichung, in der das Programm erläutert wird, ging an alle Grundschulen im Land. Die Schulleitungen und Lehrkräfte informieren sich über Infoveranstaltungen des IQSH. In Vorbereitung ist eine Ausweitung des wissenschaftlich begleiteten Programmes auf die Jahrgangsstufen 5. und 6.
Darüber hinaus gilt für alle Grundschulen im Land, dass eine wöchentliche Lesezeit von 200 Minuten sichergestellt wird. Handreichung Leseband.SH (PDF, 4MB, Datei ist barrierefrei)

Leitfaden Bewegungsförderung

In einer Zeit, die durch Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen gekennzeichnet ist, stellt sich auch die Frage, wie Schule zu mehr Bewegung beitragen kann. Gemeinsam mit dem IQSH, Kreisschulsportbeauftragten, dem Landessportverband und der Unfallkasse Nord hat das Bildungsministerium daher einen Leitfaden unter dem Titel „Lernen in Bewegung – Bewegung macht Schule“ herausgebracht. Er enthält Hinweise und Vorschläge, wie und welche bewegungsfördernden Maßnahmen am besten in den Schulalltag integriert werden können. Die Empfehlungen wenden sich an Lehrkräfte sowie Schulleitungen aller Schularten und sind im Internet verfügbar: Leitfaden: Lernen in Bewegung

Verlässliche Schulzeit

Die Grundschule organisiert für die tägliche Schulzeit einen festen zeitlichen Rahmen von vier Zeitstunden für die Eingangsphase und von mindestens fünf Zeitstunden für die Jahrgangsstufe 3 und 4 für alle Schülerinnen und Schüler. In dieser Zeit sind wöchentliche Unterrichtszeiten von 20 Unterrichtsstunden und einer Differenzierungsstunde für die Eingangsphase und 26 Unterrichtsstunden für die Jahrgangsstufen 3 und 4 sowie Pausen enthalten. Die Differenzierungsstunde in der Eingangsphase kann wahlweise auch als Unterrichtsstunde erteilt werden.

Organisation

Jede Grundschule organisiert und gestaltet die verlässliche Schulzeit eigenständig - je nach den Voraussetzungen und den Bedürfnissen vor Ort. So entscheidet auch die Schulkonferenz darüber, wann der Schulvormittag beginnt und wann er endet. Ausschlaggebend sind organisatorische Bedingungen wie Schülerbeförderung, Verfügbarkeit von Sporthallen oder Fachräumen und personelle Bedingungen.

Grundversorgung

Im Vordergrund steht zunächst das Ziel, die Grundversorgung für alle Kinder zu sichern - und zwar möglichst zu 100 Prozent. Ergänzende Angebote wie Arbeitsgemeinschaften, Förderunterricht oder andere Angebote kann es geben. Erst nach Festlegung der Stunden für den Unterricht können alle weiteren verfügbaren Stunden für besondere Unterrichtsformen (zum Beispiel für Arbeitsgemeinschaften) verwendet werden. Unterricht hat stets Vorrang vor allen anderen Maßnahmen.

Kinder lernen Buchstaben
Kinder lernen Buchstaben.

Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten

An Grundschulen und Förderzentren gibt es die Möglichkeit, Betreuungsangebote einzurichten, die beispielsweise von Eltern-/Schulvereinen oder Schulträgern getragen und vom Land gefördert werden können. Die Betreuungsangebote werden vor oder nach der verlässlichen Schulzeit durchgeführt. Zur Umsetzung der Betreuungsangebote arbeiten Lehrkräfte, Betreuungskräfte, Schulträger, Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie die weiteren Kooperationspartner der Schule zusammen.

Eingangsphase

Ein, zwei oder drei Jahre - die Grundschulen lassen den Jüngsten in der Eingangsphase die Zeit, die sie brauchen. Denn die Mädchen und Jungen kommen mit unterschiedlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in die Schule. Einige von ihnen lernen schnell, andere brauchen mehr Zeit. Einige können vielleicht schon lesen, wenn sie in die Schule kommen, andere kennen sich in der Welt der Zahlen aus. Wieder andere lernen nicht so leicht.
Das Konzept der Eingangsphase nimmt genau darauf Rücksicht: Sie umfasst als pädagogische Einheit die ersten zwei Jahrgangsstufen und kann von den Schülerinnen und Schülern in einem, zwei oder drei Schuljahren durchlaufen werden. Entscheidend dabei ist die Lern- und Leistungsfähigkeit der Kinder. Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit Auffälligkeiten im Wahrnehmungsbereich, der Sprache, der Konzentration oder auch im Lerntempo können - sofern erforderlich - bis zu drei Jahre in der Eingangsphase bleiben. Das dritte Jahr wird nicht auf die Gesamtdauer der Schulbesuchszeit angerechnet.

Sprachen

Englisch

Das Fach Englisch steht auf dem Stundenplan aller dritten und vierten Jahrgangsstufen in der Grundschule. Es wird im Umfang von zwei Wochenstunden unterrichtet. Englisch ist ein Fach in der Grundschule und unterliegt den geltenden Bestimmungen zur Leistungsbewertung. Das heißt, in der Jahrgangsstufe 4 findet eine Leistungsbewertung mit Ziffern statt, in der Jahrgangsstufe 3 ist dies auf Beschluss der Schulkonferenz ebenfalls möglich. Basis des Unterrichtes sind seit 2018 die Fachanforderungen Englisch Grundschule/Primarstufe sowie der dazugehörige Leitfaden.

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Minderheiten- und Nachbarsprache Dänisch

Dänisch

Im Schuljahr 2020/21 starteten sieben Grundschulen mit einem freiwilligen Unterrichtsangebot Dänisch. Analog zum Niederdeutschunterricht handelt es sich um ein anwachsendes System, das heißt, in den darauffolgenden Schuljahren erhalten die Modellschulen pro Schuljahr jeweils zwei weitere Lehrerwochenstunden für den Dänischunterricht in der nächsten Jahrgangsstufe und somit insgesamt bis zu acht Lehrerwochenstunden für ein Unterrichtsangebot Dänisch in den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Seit dem 2. Schulhalbjahr 2021/22 nehmen acht Grundschulen an dem Modellprojekt teil.

Für den Dänischunterricht in der Grundschule gibt es das Lehrwerk „Paul og Emma snakker dansk“. Zu dem Lehrwerk stehen umfangreiche Zusatzmaterialien kostenlos zur Verfügung. Für den Dänischunterricht an Grundschulen wird ein Leitfaden erarbeitet.

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Minderheitensprache Friesisch

Im Kreis Nordfriesland hat der Friesischunterricht an einigen Schulen seit vielen Jahren Tradition. Die Modellschulen Friesisch erhalten Lehrerwochenstunden für ein freiwilliges Unterrichtsangebot Friesisch. mehr lesen

Regionalsprache Niederdeutsch

Was im Schuljahr 2014/15 in Schleswig-Holstein mit 27 Grundschulen begann, hat sich längst zu einem erfolgreichen Modell-Projekt entwickelt:
Zum Schuljahr 2023/24 gibt es ein freiwilliges Niederdeutsch-Angebot an 50 Modellschulen - davon 38 Grundschulen und 12 Schulen mit Sekundarstufe I. Insgesamt erreicht das Angebot gut 3.500 Schülerinnen und Schüler. mehr lesen

Noten

Die Grundschulverordnung sieht standardisierte Notenzeugnisse mit einem Kompetenzraster vor. Die Schulkonferenzen der Schulen können im Einzelfall entscheiden, die Noten durch ein Kompetenzraster zu ergänzen oder Berichtszeugnisse statt Notenzeugnisse zu verwenden. Dazu ist es erforderlich, dass die Mehrheit der Lehrkräfte zustimmt.

Schulübergangsempfehlung

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten mit dem Zeugnis zum ersten Halbjahr eine schriftliche Schulübergangsempfehlung zum Besuch der Schulart Gemeinschaftsschule oder zum Besuch der Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein.
Sofern ein Kind eine Gemeinschaftsschulempfehlung erhält und auf ein Gymnasium gehen möchte, ist ein Gespräch seitens des Gymnasiums mit den Eltern verpflichtend.

Fachanforderungen

Die Grundschulen arbeiten in allen Fächern mit Fachanforderungen, die die Lehrpläne abgelöst haben. In ihnen sind zu erreichende Kernkompetenzen und konkrete Umsetzungen beschrieben, wie zum Beispiel im Fach Deutsch. Der Lese- und Schreiblernprozess ist in der Eingangsstufe ein Schwerpunkt in der Arbeit im Fach Deutsch. Dabei spielt das Erlernen der Rechtschreibung von Anfang an eine entscheidende Rolle. Eine ausschließliche „Schreibung nach Gehör" ist nicht zulässig.
Außerdem ist die Druckschrift nach wie vor als erste Lese- und Schreibschrift vorgesehen. Als verbundene Schriften sehen die Fachanforderungen die Lateinische Ausgangsschrift oder die Schulausgangsschrift vor. Hierfür treffen die Schulkonferenzen der einzelnen Schulen eine verbindliche Wahl einer für die Schule einheitlichen verbundenen Schrift. Ein Grundwortschatz wird eingeführt.
Weitere Hinweise geben die jeweils zu den Fächern entwickelten Leitfäden, die im Fachportal eingestellt sind. mehr lesen

Islamunterricht

Seit über zehn Jahren wird in Schleswig-Holstein an ausgewählten Grundschulen Islamunterricht angeboten. Hierbei handelt es sich um ein deutschsprachiges Unterrichtsangebot auf der Grundlage eines Lehrplans in der Verantwortung des Landes. Der Islamunterricht ist nicht bekenntnisorientiert und schließt eine Hinführung zu einem bestimmten konfessionell gebunden Islamverständnis aus. Ziel ist es vielmehr, die Vielfalt der religiösen Orientierungen abzubilden, die Bedeutung religiöser Texte sowie Welt- und Menschenbilder in den Blick zu nehmen und in einen Dialog mit weltanschaulicher und religiöser Pluralität zu bringen. Es geht darum, sensibel mit Fragen, Zweifeln und Überzeugungen von Kindern umzugehen und sie in der Reflektion ihrer Lebenswelt zu stärken.

Im Schuljahr 2019/20 wurde Islamunterricht an 17 Grundschulen erteilt. Rund 1.350 Kinder nahmen daran teil. Die Teilnahme am Unterrichtsangebot ist freiwillig und für alle Schülerinnen und Schüler offen.

Lehrplan

Grundlage des Islamunterrichtes ist ein eigens erarbeiteter Lehrplan. Die Lehrkräfte für den Islamunterricht nehmen an einer zweijährigen Weiterbildung teil. Die Veranstaltungen beinhalten fachwissenschaftliche und fachdidaktische Themenschwerpunkte. Verantwortlich für die fachwissenschaftlichen Veranstaltungen sind Prof. Anja Pistor-Hatam und Prof. Lutz Berger von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Seminar für Orientalistik, Islamwissenschaft).

Schulen mit Islamunterricht:

  • Flensburg, Schule Ramsharde
  • Flensburg, Schule Fruerlund
  • Kiel, Hans-Christian-Andersen Schule
  • Kiel, Heidenberger Teich Schule
  • Kiel, Muhliusschule
  • Kiel, Fröbelschule
  • Kiel, Max-Tau-Schule
  • Kiel, Lilli-Martius-Schule
  • Kiel, Toni-Jensen-Grundschule
  • Kiel, Gerhart-Hauptmann-Schule
  • Kiel, Schule am Göteborgring
  • Kiel, Grundschule Wellsee
  • Kiel, Ellerbeker Schule
  • Kiel, Theodor-Heuss-Schule
  • Lübeck, Gotthard-Kühl-Schule
  • Lübeck, Schule am Koggenweg
  • Neumünster, Vicelinschule
  • Herzogtum-Lauenburg, Grundschule Büchen

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