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Thema : Schule und Beruf

Apostillen

Vorbeglaubigungen von Schulzeugnissen für einen Schul- oder Hochschulbesuch im Ausland

Letzte Aktualisierung: 01.08.2024

Im Ausland werden deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie vorher für die Verwendung im Ausland beglaubigt worden sind. Diese Beglaubigung nennt man „Apostille" oder „Legalisation". Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass es sich um eine echte Urkunde einer deutschen Behörde handelt.

Beglaubigungsformen:

Es gibt unterschiedliche Beglaubigungen für unterschiedliche Länder.
Einige Länder sind dem „Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 5. Oktober 1961 beigetreten.
Für diese Länder kann an die Urkunden von der zuständigen deutschen Behörde eine Apostille angebracht werden. Mit dieser Apostille wird die Urkunde dann direkt im Ausland anerkannt.

Für andere Länder ist die Legalisation erforderlich.
Dazu muss die Urkunde erst von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Danach ist noch die Überbeglaubigung durch die Botschaft des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, erforderlich.

Schulzeugnisse aus Schleswig-Holstein müssen erst vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein beglaubigt werden. Bitte bringen Sie eine von der entsprechenden Schule mit Dienstsiegel beglaubigte Fotokopie des Schulzeugnisses oder die Originalurkunde mit.

Ansprechpersonen für den Schulbereich:

  • für allgemeinbildende Schulen in Schleswig-Holstein:
    Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
    Frau Kerstin Bartel
    III 211
    Brunswiker Straße 16-22
    24105 Kiel
    Telefon 0431 988-2316
    Sprechzeiten Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
  • für berufsbildende Schulen in Schleswig-Holstein:
    Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
    Frau Kerstin Schindler
    SHIBB 3011
    Muhliusstraße 38
    24103 Kiel
    Telefon 0431 988-9782

Die Regelungen gelten entsprechend für den Hochschulbereich.
Bei den staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte direkt an die Hochschule, an der die zu beglaubigenden Unterlagen ausgestellt wurden.
Bei privaten, staatlich anerkannten Hochschulen in Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Ansprechperson für den Hochschulbereich:

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