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Thema : Schule und Beruf

Aufgabenbeschreibung für die Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Berufliche Orientierung

Letzte Aktualisierung: 01.08.2022

Die Landesregierung hat die Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater Berufliche Orientierung in Schleswig-Holstein mit der Koordination in der regionalen Beruflichen Orientierung beauftragt. Sie sind in den Kreisen und kreisfreien Städten für die Berufliche Orientierung in der Sekundarstufe I aller Gemeinschaftsschulen und (Landes-)Förderzentren zuständig und vor allem für die Schulämter, die Schulen und das Bildungsministerium sowie für die Agenturen für Arbeit, die Kammern und Verbände, Unternehmen neben den Schulrätinnen und Schulräten die regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Die Kreisfachberaterin/der Kreisfachberater Berufliche Orientierung

  • arbeitet unmittelbar mit der Schulrätin/dem Schulrat in der Fachaufsicht für die Berufliche Orientierung zusammen. Sie/er koordiniert und unterstützt in Abstimmung mit Schulrat/Schulrätin die Berufliche Orientierung der Förderzentren und in der Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschulen (mit und ohne Oberstufe) in der jeweiligen kreisfreien Stadt/im jeweiligen Kreis auf der Grundlage des Erlasses Landeskonzept Berufliche Orientierung vom Oktober 2021. Dies schließt eine Abstimmung der schulischen Maßnahmen in Konzeption und Umsetzung mit den Qualitätskriterien des Berufswahl-SIEGELs sowie der Bundesprogramme ein.
  • vertritt das Schulamt nach Absprache in regionalen Gremien zum Übergang Schule-Beruf.
  • arbeitet in der betreffenden Region mit der Agentur für Arbeit, den Regionalen Berufsbildungszentren/Berufsbildenden Schulen, den Koordinatorinnen und Koordinatoren Schule-Wirtschaft der Gymnasien, der „Regionalen Partnerschaft Schule-Betrieb“, den Kammern und Verbänden der Wirtschaft, Gewerkschaften und anderen wesentlichen Akteuren wie dem Arbeitskreis Schule-Wirtschaft oder Bildungsträgern (auch zum Stärken-Parcours) zusammen.
  • nimmt an den Sitzungen der jeweiligen Regionalgruppe teil.
  • führt Dienstversammlungen mit den schulischen BO-Beauftragten durch.
  • koordiniert gemeinsam mit der Koordinatorin/dem Koordinator Schule-Wirtschaft/Berufliche Orientierung die jährliche schulartübergreifende Terminplanung der Betriebspraktika im Kreis/in der kreisfreien Stadt.
  • koordiniert die Planungen zu den flexiblen Übergangsphasen gemäß § 43 Schulgesetz.

Leitung der Regionalgruppen

Die Regionalgruppen Nord, Mitte und Süd werden jeweils von einer Kreisfachberatung Berufliche Orientierung geleitet. Die Regionalgruppen steuern kreisübergreifend Informationsaustausch und Abstimmung im Handlungsfeld Schule-Beruf. In den Regionalgruppen sind z. B. die Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater Berufliche Orientierung der betreffenden Kreise, die Koordinatorinnen und Koordinatoren Schule-Wirtschaft/ Berufliche Orientierung, die Regionalen Berufsbildungszentren/ Berufsbildenden Schulen und die regionalen Fachberaterinnen und Fachberater Schule-Betrieb der Kammern vertreten und stimmen ihre Aktivitäten ab. Die Leitung der Regionalgruppe wechselt innerhalb der Region in der Regel alle zwei Schuljahre.

Aufgaben auf Landesebene

Die Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater Berufliche Orientierung gewährleisten gemeinsam mit den Schulrätinnen und Schulräten die enge Zusammenarbeit von Kreis- und Landesebene. Sie

  • beraten das für Bildung zuständige Ministerium zu aktuellen (regionalen) Entwicklungen in der Beruflichen Orientierung.
  • arbeiten an der Qualitätsentwicklung in der Beruflichen Orientierung mit, auch über das Berufswahl-SIEGEL.SH (Bewertung von Bewerbungen, Jurorentätigkeit, Arbeit mit dem Qualitätsrahmen des Kriterienkataloges).
  • wirken an der (Weiter-)Entwicklung von landesweiten Konzeptionen mit .
  • informieren ihre Schulen über Entwicklungen und Aufträge auf Landesebene, leiten Veröffentlichungen weiter und Ähnliches.
  • nehmen an den Dienstversammlungen teil, die das für Bildung zuständige Ministerium einberuft (mindestens zweimal jährlich).

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