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Thema : Reaktorsicherheit

Kernkraftwerk Brunsbüttel

Eigentümer Vattenfall (66,7 Prozent) und E.ON (33,3 Prozent), Netzanbindung am 13. Juli 1976, Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen am 6. August 2011

Letzte Aktualisierung: 22.04.2015

Das Atomgesetz wurde im Anschluss an die nuklearen Unfälle im japanischen Fukushima wesentlich geändert. Die Änderungen sind am 6. August 2011 in Kraft getreten. Für acht der noch 17 bis dahin betriebenen Kernkraftwerke (unter ihnen auch die Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel aus Schleswig-Holstein) ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Ablauf des 6. August 2011 erloschen.

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel stand zuvor bereits seit Mitte 2007 still. Ursache hierfür waren mehrere Meldepflichtige Ereignisse, deren Auswertung eine ganze Reihe von Sanierungsarbeiten erforderlich machte: die Optimierung des Sicherheitssystems, die Entmaschung der Notstromversorgung, die Sanierung von Dübel-Verbindungen und von Stahlbühnen, den Austausch von Transformatoren und diesbezügliche Abnahme- und Funktionsprüfungen sowie die Sanierung bzw. den Austausch von Armaturen, Flanschen und Kleinleitungen aufgrund von Rissen infolge transkristalliner Spannungsrisskorrosion.

Aufgrund der geänderten Gesetzeslage sind die erforderlichen Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerk durchzuführen. Die Länge dieses Prozesses hängt zunächst vom Stilllegungskonzept der Betreibergesellschaft ab, außerdem insbesondere von der Verfügbarkeit von Castorbehältern zur Entsorgung von Brennelementen und dem Fortschritt des Endlagerauswahlverfahrens auf Bundesebene.

In der Zwischenzeit führt das Kernkraftwerk Brunsbüttel einen Nachbetrieb durch, mit dem die Kühlung der Brennelemente und die Einhaltung der Schutzziele sichergestellt werden.


Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel

Antrag sowie weitere Unterlagen und Fachberichte zur Stilllegung und zum Rückbau

Fragen und Antworten zur Stilllegung und zum Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Zwischenlager Brunsbüttel

Informationen zum Bergungskonzept Vattenfalls

Die Atomaufsicht hat Anfang Februar das Bergungskonzept Vattenfalls unter Auflagen genehmigt. Das Konzept finden Sie hier:

Bergungskonzept  (PDF, 6MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Fragen und Antworten zum Bergungskonzept Vattenfalls

Trockene Bereitstellung von Brennelementen

Trockene Aufbewahrung von Brennelementen - Antwort MELUR  (PDF, 605KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Trockene Bereitstellung von Brennelementen - Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Ewer  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Trockene Bereitstellung von Brennelementen - Stellungnahme TÜV Nord  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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