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Thema : Radverkehr

FAQ zum Landesweiten Radverkehrsnetz Schleswig-Holstein (LRVN)


Hier gibt es Antworten zu häufig gestellten Fragen zum LRVN.

Letzte Aktualisierung: 06.06.2024

1 Wo kann ich mir das LRVN anschauen?

Das LRVN ist in einem Themenportal des Digitalen Atlas Nord veröffentlicht. Das Themenportal können Sie oben auf dieser Seite oder über diesen Link aufrufen: DigitalerAtlasNord. Dort kann das LRVN zusammen mit weiteren Radverkehrsdaten eingesehen werden. Weitere Informationen zu den Inhalten sind im Portal unter „Hinweise“ hinterlegt. Ein kurzes Erklärvideo zum LRVN und dem Themenportal steht ebenfalls auf dieser Seite zur Verfügung.

2 Gibt es auch eine Möglichkeit, die (Geo-)Daten des LRVN zu exportieren?

Das LRVN sowie die Radfernwegedaten sind auch als WMS-/WFS-Dienst auf dem Open-Data-Portal des Landes veröffentlicht: Open-Data Schleswig-Holstein. Die Dienste können zur Nutzung in eigenen GIS-Systemen verwendet werden.

3 Warum hören LRVN-Verbindungen manchmal einfach auf?

Die „losen“ Enden der LRVN-Netzebenen sind durch die Netzkonzeption des LRVN bedingt. Diese sieht vor, dass LRVN-Verbindungen nur innerhalb der festgelegten Radien um zentrale Orte, Bahnhöfe und Schulen geführt werden. Deshalb enden die LRVN-Netzebenen in der letzten Ortschaft innerhalb eines Radius oder in der nächstgelegenen Ortschaft außerhalb des Radius. Für den lückenlosen Anschluss an das LRVN ist die kommunale Radwegeplanung zuständig.

4 Warum gibt es LRVN-Verbindungen fast ausschließlich entlang von Straßen?

Das LRVN basiert auf gedachten Verbindungen zwischen den Quell- und Zielorten (zentrale Orte nach Landesentwicklungsplan, Bahnhöfe und Bahnhaltepunkte, weiterführende Schulen). Damit diese Verbindungen sinnvoll abgebildet werden können, wurde das LRVN auf das bestehende Straßennetz umgelegt. Wenn Sie individuell vor Ort Anpassungsbedarfe in der Linienführung feststellen, können Sie uns diese gerne über radverkehr@wimi.landsh.de melden.

5 Teilweise ist auf einer LRVN-Verbindung kein Radweg vorhanden. Es ist aber auch keine Netzlücke ausgewiesen. Warum ist das so?

Derzeit werden nur Netzlücken an Landesstraßen dargestellt. Abseits von Landesstraßen liegen teilweise nur unvollständige Daten vor, sodass die Anzeige von Netzlücken an allen weiteren Straßen noch nicht möglich ist. Die Datenlage soll aber kontinuierlich verbessert werden.

6 Werden zur Schließung der Netzlücken in jedem Fall neue Radwege gebaut?

Eine Netzlücke zeigt lediglich an, dass in dem betroffenen Abschnitt keine Radverkehrsanlage vorhanden ist. Die Zugehörigkeit zum LRVN setzt jedoch nicht zwangsläufig voraus, dass immer Radwege vorhanden sind. Abhängig von örtlichen Gegebenheiten, der Verkehrsbelastung, des Nutzerpotenzials und weiterer Faktoren kann auch eine Führung auf der Straße ausreichend sein. Die Schließung einer Netzlücke ist daher nicht zwingend mit dem Neubau eines Radweges verbunden.

7 Wie wird das LRVN umgesetzt? Wer kümmert sich?

Das Ziel der Landesregierung ist es, mit Umsetzung des LRVN zügig bessere Bedingungen für den Radverkehr zu schaffen. Leider können nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Für die Durchführung von Neubau-, Umbau-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen an Radwegen ist der jeweilige Baulastträger zuständig.
Das LRVN wird zukünftig auch bei der Erstellung des jährlichen Bauprogramms des LBV.SH Berücksichtigung finden.
Für Kreise, Städte, Ämter und Gemeinden sollen durch die Neuausrichtung von Förderprogrammen Anreize geschaffen werden, LRVN-Verbindungen in ihrem Zuständigkeitsbereich bevorzugt anzugehen.

8 Was passiert mit Radwegen, die nicht im LRVN sind?

Alle bestehenden Radwege in Baulast des Landes bleiben unabhängig vom LRVN bestehen und werden weiter instandgehalten. Die Radwege außerhalb des LRVN haben eine wichtige Funktion zur lokalen Nachverdichtung des Radwegenetzes. Es ist daher Aufgabe der kommunalen Planung, über das LRVN hinausgehende Radwege, für die auf lokaler Ebene Bedarf besteht, weiterhin eigenständig umzusetzen.

9 Welchen Stand haben die Daten? Werden die Daten regelmäßig aktualisiert?

Die touristischen Radfernwegedaten werden bereits regelmäßig aktualisiert und im Themenportal eingepflegt. Die vorhandenen Daten der Bestandsradwege stellen eine Momentaufnahme mit Stand 01.08.2022 dar. Die LRVN-Netzebenen sind Ergebnis der Netzkonzeption und haben in ihrer jetzigen Form Bestand. Eine Anpassung des LRVN erfolgt lediglich in begründeten Einzelfällen.

10 Ich habe einen Fehler festgestellt. Wo kann ich mich melden?

Sollten Sie feststellen, dass die veröffentlichten Daten nicht korrekt sind und z.B. Abweichungen zu den tatsächlichen Gegebenheiten bestehen, können diese Fälle gerne an radverkehr@wimi.landsh.de gemeldet werden. Wir bitten jedoch, den Sachverhalt auf lokaler Ebene vorab zu klären, insbesondere mit dem zuständigen Baulastträger.

11 Ich möchte Änderungen am LRVN oder die Aufnahme einer Verbindung ins LRVN vorschlagen. Wie läuft das ab?

Grundsätzlich wurden in der Netzkonzeption des LRVN alle Verbindungen berücksichtigt, die den erforderlichen Kriterien entsprechen. Eine Aufnahme zusätzlicher Verbindungen ist daher nur im Einzelfall möglich.
Die aktuell dargestellte Führung des LRVN entlang von klassifizierten Straßen ist hingegen nur als idealisiertes Netz zu verstehen. Eine Umlegung des LRVN auf alternative Wege oder Routen ist daher im begründeten Fall möglich. Entsprechende Vorschläge können Sie an radverkehr@wimi.landsh.de richten.

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