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Thema : Gesundheitsversorgung

Beschwerdemöglichkeiten nach dem PsychHG

Mit diesem Überblick über die vorhandenen Beschwerdemöglichkeiten soll der Zugang zur bereits bestehenden Hilfen verbessert sowie der Aufwand einer Beschwerdeführung minimiert werden.

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

Anliegenvertretung nach § 26 PsychHG:

§ 26 PsychHG schreibt die Bildung einer Anliegenvertretung in jedem Kreis und kreisfreien Stadt vor, die sich um die Belange der in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Menschen kümmert. Zur Anliegenvertretung zählt sowohl die Besuchskommission als auch eine Patientenfürsprecherin bzw. ein Patientenfürsprecher inklusive einer entsprechenden Vertretungsperson

Patientenfürsprecherin bzw. Patientenfürsprecher

Die Patientenfürsprecherinnen bzw. -fürsprecher sind unparteiische Vermittlerinnen und Vermittler zwischen Patienteninnen und Patienten, Angehörigen und Krankenhaus. Als ehrenamtlich Tätige sind sie allein dem Interesse der Patientinnen und Patienten verpflichtet, sie stehen in keinem abhängigen Verhältnis zu den Krankenhäusern und sind gegenüber niemandem weisungsgebunden. Sie sind Vertrauenspersonen, die der Schweigepflicht unterliegen.

Besuchskommissionen:

Bei den Besuchskommissionen handelt es sich um Institutionen, die dazu dienen, in dem besonders grundrechtssensiblen Bereich der freiheitsentziehenden Unterbringung Transparenz herzustellen, Problemfelder zu identifizieren und im Einzelfall sowie auch allgemein dazu beizutragen, eine patientinnen- und patientenorientierte und menschenrechtskonforme psychiatrische Versorgung zu gewährleisten. Die Besuchskommission hat ebenso die Aufgabe, Beschwerden zu bearbeiten.

Darüber hinaus gibt es weitere Beschwerdemöglichkeiten, z.B. die Unabhängigen psychosozialen Beschwerdestellen.

Unabhängige psychosoziale Beschwerdestellen

Beanstandungen und Beschwerden von (ehemaligen) Patientinnen und Patienten sowie von deren Angehörigen und Freunden werden von den unabhängig arbeitenden Beschwerdestellen entgegengenommen. In den unabhängigen Beschwerdestellen arbeiten multiprofessionelle Teams, die aus Fachkräften sowie krisen- und psychiatrieerfahrenen Menschen und Angehörigen als Expertinnen und Experten in eigener Sache bestehen. Diese trialogische Ausrichtung sorgt dafür, dass immer eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner für die jeweilige Fragestellung der Ratsuchenden zur Verfügung steht. Die Beraterinnen und Berater arbeiten ehrenamtlich und unabhängig von Organisationen und Trägern. Alle angebotenen Hilfen der Beschwerdestellen können kostenlos in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise wird ein niedrigschwelliger Zugang gewährt.

Hier gelangen Sie zum Internetauftritt der Unabhängigen Beschwerdestellen 

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