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Thema : Pflege

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der zuständigen Kranken-/Pflegekasse zu stellen.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2017

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der zuständigen Kranken-/Pflegekasse zu stellen; privat Versicherte setzen sich mit ihrem privaten Versicherungsunternehmen in Verbindung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung sowie Kostenerstattung, soweit das Gesetz diese vorsieht. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird.

Weitere ausführliche Informationen unter Wir stärken die Pflege, Bundesministerium für Gesundheit (alle Leistungen zum Nachschlagen).

Investitionsförderung

Nach dem Pflege-Versicherungsgesetz sind die Länder verantwortlich für die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen. Dies ist in Schleswig-Holstein mit dem Landespflegegesetz und der Landespflegegesetzverordnung geregelt. Zur Förderung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen sind danach folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Investitionspauschalen für ambulante Pflegedienste
  • bewohnerbezogene einkommensunabhängige Zuschüsse für teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • bewohnerbezogene und einkommens- sowie vermögensabhängige Zuschüsse für vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld)

Zuständig für die Gewährung dieser Zuschüsse sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, pflegebedürftige Menschen von den Investitionskosten zu entlasten und wird anteilig von den Kreisen und kreisfreien Städten sowie vom Land getragen.

Projektförderung

Darüber hinaus sieht das Landespflegegesetz die Förderung von ergänzenden Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung vor. Gefördert werden hier vor allem Modellprojekte zur Stärkung der häuslichen Pflege, zur Weiterentwicklung und Vernetzung von Versorgungsstrukturen, auch im Vor- und Umfeld von Pflege, sowie zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Pflegequalität.

Hierzu sind Richtlinien nach § 7 des Landespflegegesetzes erlassen worden.

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