Navigation und Service

Thema : Pflege

Pflege bezahlen


Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung? Wer trägt die Kosten für Pflege? Wie erhalte ich Unterstützung?

Letzte Aktualisierung: 26.05.2015

Auf einem Blatt Papier, auf dem "Seniorenwohnanlage" steht, liegen Euro-Münzen und -Scheine.
Seniorenwohnanlage bezahlen

Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen, die bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet ist. Der Umfang und die Höhe der Leistungen richten sich nach Art und Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit, aber auch danach, ob Sie sich für die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung entscheiden. Wägen Sie genau ab, welche Unterstützung Sie brauchen und wie Sie die Leistungen einsetzen, die Ihnen zustehen.

list

Pflegegeld

Sie können bei Pflegebedürftigkeit selbst entscheiden, von wem Sie gepflegt werden möchten. Haben Sie einen Pflegegrad, leben zu Hause und es kümmert sich jemand aus Ihrem Umfeld um Sie, zum Beispiel ein Angehöriger oder Nachbar, erhalten Sie Pflegegeld von der Pflegekasse.

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegegeld - 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro

Das Pflegegeld wird mit dem Pflegegrad beantragt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie damit die häusliche Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen. Sie können das Pflegegeld an die Personen weitergeben, die Sie versorgen und betreuen.

Wenn eine Versorgung durch Angehörige oder Nachbarn doch nicht ausreicht, können Sie zusätzlich auch für einzelne Leistungen (zum Beispiel das wöchentliche Bad) einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen ist möglich.

Ambulante Pflegedienste

Wollen Sie auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen, beispielsweise weil keine Pflegeperson zur Verfügung steht? Dann sollten Sie Pflegesachleistungen beantragen. Für sogenannte häusliche Pflegehilfe durch ambulante Pflegedienste werden monatlich Beträge bis zu folgender Höhe gezahlt:

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegesachleistungen - 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro

Sie können auch Geld- und Sachleistungen kombinieren. Als ergänzende Leistungen bei der Pflege zu Hause können für Sie beispielsweise auch Angebote der Tagespflege oder vorübergehend der Kurzzeitpflege in Frage kommen.

Hier erhalten Sie mehr Informationen über Ambulante Pflegedienste.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad erhalten einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat, um Unterstützungsleistungen im Alltag zu bezahlen.

Allerdings muss für eine Kostenerstattung das Unterstützungsangebot im Alltag nach Landesrecht anerkannt sein. Das Land Schleswig-Holstein stellt für eine solche Anerkennung Bedingungen an die Qualifikation der Leistungserbringer, um eine gute Qualität in der Pflege sicher zu stellen. Mit der Leistungserbringung sind sowohl professionelle Dienste als auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betraut.

Wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Teil der ambulanten Pflegesachleistungen für die Bezahlung der Unterstützungsangebote verwenden. Lassen Sie sich im Pflegestützpunkt oder bei Ihrer Pflegekasse beraten.

Tagespflege

Eine gute Ergänzung zur häuslichen Pflege ist die Tagespflege. – Etwa wenn Sie als pflegender Angehöriger berufstätig sind oder auch, damit Sie ein wenig Freiraum für sich haben und eigene Angelegenheiten erledigen können. In Tagespflegeeinrichtungen wird eine stunden- oder auch tageweise Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen angeboten. Das bedeutet beispielsweise Begegnungen mit anderen, gemeinsame Mahlzeiten, Aktivitäten wie Spiele, Musik, Gespräche, Bewegungsübungen, Spaziergänge und Ruhepausen.

Zum Tagespflegeangebot gehört, dass der pflegebedürftige Angehörige zu Hause abgeholt und auch wieder zurück gebracht wird. Bei Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten der Tagespflege.

Ersatzpflege (Verhinderungspflege)

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, heißt das nicht, dass Sie nun etwa keinen Urlaub mehr machen können. Diesen sollten Sie für sich immer einplanen, denn Pflege ist anstrengend. Es gibt die Möglichkeit, sich für einen begrenzten Zeitraum zu entlasten: die Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person – auch Verhinderungspflege genannt.

Für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen im Jahr bis zu 1.612 Euro der entstehenden notwendigen Aufwendungen. Sie können diese Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bereits mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben. Zusätzlich ist es möglich, auch die Hälfte des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege zu verwenden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder den Pflegestützpunkten.

Kurzzeitpflege

Eine andere Möglichkeit ist die kurzfristige Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Kurzzeitpflege hilft beispielsweise in Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche Pflege nicht möglich ist. Kurzzeitpflege kann auch eine Lösung sein, wenn beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt ein Pflegebedarf auftritt und Sie die Pflege erst noch organisieren müssen.

Sie erhalten dafür bis zu acht Wochen im Jahr.

Die Pflegekassen übernehmen einen Teil der Kosten. Dafür stehen in allen Pflegegraden bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Leistungen der Kurzzeitpflege müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen vorliegen und auf welche Leistungen Sie zurückgreifen können, können Sie bei Ihrer Pflegekasse oder dem örtlichen Pflegestützpunkt erfragen.

Stationäre Pflege

Wenn Ihre Pflege zu Hause nicht möglich ist, kann die Betreuung in einer stationären Pflegeeinrichtung notwendig werden. Dort werden Sie professionell rund um die Uhr versorgt. In einem solchen Fall trägt die Pflegeversicherung die folgenden Beträge:

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Vollstationäre Pflege 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro

Hier können Sie nach Angeboten für Kurzzeitpflege oder Tagespflege in Ihrer Nähe suchen:

Zum Pflegeheimnavigator (AOK)

Zum Pflegefinder (BKK)

Zum Pflegekompass (Knappschaft)

Zum Pflegelotsen (vdek)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen