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Thema : Pflege

Pflegegrad -
Antrag stellen


Wenn Sie in erheblichem Umfang Unterstützung brauchen, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen, damit Sie Geld- und Sachleistungen von Ihrer Pflegekasse erhalten können.

Letzte Aktualisierung: 17.10.2018

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sein könnten, sollten Sie die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Das kann auch ein Angehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie tun, wenn Sie ihn bevollmächtigen. Die Pflegekasse erreichen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann formlos mit einem Schreiben gestellt werden, sogar ein Anruf genügt.

Dann wird beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dazu wird sich ein erfahrener Arzt beziehungsweise eine erfahrene Pflegefachkraft des MDK bei Ihnen zu einem Hausbesuch anmelden. Leben Sie bereits in einer stationären Pflegeeinrichtung, kommt der Gutachter dorthin. Ihre Pflegekasse wird Ihnen außerdem sofort nach Eingang Ihres Antrages einen für Sie zuständigen Pflegeberater nennen und Ihnen einen Beratungstermin anbieten. Diese Prüfung der Pflegebedürftigkeit ist natürlich auch kostenfrei.

Antrag stellen

Pflegebedarf ermitteln

Auf den Besuch durch den MDK sollten Sie sich vorbereiten:

  • Bitten Sie einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson, bei dem Termin dabei zu sein. Manchmal haben andere einen sachlicheren Blick für Ihre Situation, vor allem dann, wenn diese Personen Sie betreuen und pflegen.
  • Stellen Sie Ihre Situation und Ihren Pflegebedarf möglichst realistisch dar.
  • Hilfreich ist es, wenn Sie vor dem Besuch des MDK etwa zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch führen und genau aufschreiben, wobei Ihnen geholfen werden muss und wie viel Zeit das jeweils in Anspruch nimmt. Halten Sie auch ärztliche Unterlagen griffbereit.

Der Gutachter stellt fest, was Sie noch selbständig erledigen können, indem er Sie untersucht und Ihnen anhand eines Fragebogens verschiedene Fragen stellt. Nach der Begutachtung wertet der Gutachter die festgestellten Informationen aus und übermittelt diese an die Pflegekasse. Er berichtet der Pflegekasse dabei unter anderem auch, ob zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen wie Krankengymnastik notwendig sind und ob Sie Hilfsmittel benötigen.

Der Gutachter wird Sie bei seinem Besuch auch fragen, ob Sie damit einverstanden sind, dass Ihnen das Gutachten zugeschickt wird. Wenn Sie das wünschen, wird es Ihnen von Ihrer Pflegekasse zusammen mit dem Bescheid übersandt.

Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse dann in der Regel innerhalb von fünf Wochen über Ihren Antrag. Sie erhalten das Ergebnis schriftlich. Der Bescheid Ihrer Pflegekasse enthält vor allem Angaben darüber

  • welcher Pflegegrad für Sie ermittelt worden ist und
  • von welchem Zeitpunkt an, Ihnen welche Leistungen zustehen.

Widerspruch ist möglich

Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Möglicherweise wurde keine Pflegebedürftigkeit bei Ihnen festgestellt oder Ihnen ist ein Ihrer Meinung nach zu niedriger Pflegegrad zugeordnet worden. Sie haben für den Widerspruch einen Monat Zeit, von der Zustellung des Bescheides an gerechnet. Ihr Widerspruch muss an Ihre Pflegekasse gerichtet und begründet werden. Dazu ist es sinnvoll, Ihre tatsächliche Pflegesituation mit der Sichtweise des Gutachters des MDK zu vergleichen. Auch dabei bietet ein Pflegetagebuch eine gute Grundlage

Es kann zudem sinnvoll sein, den fachlichen Rat Dritter einzuholen, beispielsweise den Ihres Arztes oder einer Pflegefachkraft.

Sie sollten aber nur dann Widerspruch einlegen, wenn Sie genügend Argumente dafür haben, dass die Entscheidung Ihrer Pflegekasse nicht richtig ist.

Pflegetagebuch führen

Damit es für den MDK einfacher ist, den für Sie richtige Pflegegrad zu ermitteln, sollten Sie ein Pflegetagebuch führen. Darin halten Sie und die Person, die Sie pflegt, fest, für welche Bereiche, etwa Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung, Sie welche Hilfestellung und Unterstützung benötigen.

Bei der Art der Hilfestellung ist es wichtig, dass Sie zwischen Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung, teilweiser und vollständiger Übernahme unterscheiden. Das ist ein Anzeichen dafür, wie selbstständig Sie sind und welche Hilfe Sie benötigen. Können Sie sich beispielsweise noch gut in Ihrer Wohnung bewegen und selber kochen, benötigen jedoch Hilfe beim Aufstehen und Ankleiden? Sind Sie nur auf Hilfe beim Schuhebinden angewiesen oder bereitet Ihnen auch das Anziehen der übrigen Kleidung Probleme?

Viele Pflegekassen stellen Broschüren mit Vordrucken für ein Pflegetagebuch zur Verfügung. Fragen Sie Ihre Pflegekasse danach.

Auch beim Sozialverband Deutschland finden Sie eine Vorlage für ein Pflegetagebuch. Diese können Sie ausdrucken und ausfüllen oder online ausfüllen.

Zur Pflegetagebuch-Vorlage

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