Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie unbedingt erforderlich ist. Also wenn Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und eine andere Regelung, zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht, nicht getroffen wurde. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht ist, dass eine Betreuung vom Gericht bestellt wird. Sie können mit einer Betreuungsverfügung schon im Voraus festlegen, wer, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, diese Aufgabe für Sie übernehmen soll – oder auch, wen Sie auf keinen Fall als Betreuer haben möchten.
Das Bundesjustizministerium hat ein Musterformular für eine Betreuungsverfügung entwickelt, das Sie Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen können.
Zum Musterformular für eine Betreuungsverfügung
Die Grundzüge des Betreuungsrechts und Ausfüllhinweise für die Vorsorgevollmacht finden Sie in der Broschüre "Betreuungsrecht".
Weitere Informationen zum Betreuungsrecht erhalten Sie unter auf der
Themenseite Betreuungsrecht