Was will ich, was will ich nicht? Diese Fragen sollte sich jeder ganz konkret stellen, wenn es um Gesundheit und Pflege geht. In der Patientenverfügung stellen Sie klar, welche medizinischen und pflegerischen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie in eine Situation geraten, in der Sie Ihren Willen nicht äußern können.
Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen wollen oder nicht, sollten Sie zunächst darüber nachdenken, was Ihnen wichtig ist, wovor Sie Angst haben und was Sie sich erhoffen. Möchten Sie beispielsweise, dass Sie künstlich ernährt werden, wenn es notwendig ist? Möchten Sie auf bestimmte Medikamente verzichten? Es ist nicht einfach, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen. Aber wenn man möchte, dass nach dem eigenen Willen gehandelt wird, ist es notwendig. Daher muss die Patientenverfügung schriftlich verfasst und am besten notariell beglaubigt werden.
Das Bundesministerium der Justiz hat eine Broschüre mit Informationen und Textbausteinen für eine schriftliche Patientenverfügung herausgegeben, die Sie anschauen und kostenlos ausdrucken können.
Zur Broschüre "Patientenverfügung" vom Bundesministerium der Justiz