Navigation und Service

Thema : Pflege

Vorsorge treffen


Sorgen Sie rechtzeitig vor. Informieren Sie sich über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Letzte Aktualisierung: 26.05.2015

Manchmal kommt es einfach anders, als man es sich gedacht hat. Oder man will gar nicht daran denken. Doch es ist sinnvoll, für den Fall der Fälle vorzusorgen: Wer soll im Notfall für mich entscheiden, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Was will ich, was will ich nicht? Wie möchte ich leben? Entscheiden Sie rechtzeitig, was Sie wollen und was nicht. So können Sie auch in Notfallsituationen sicher sein, dass Ihr Wille beachtet wird.

Das Bundesministerium für Justiz hat auf seiner Internetseite rund um das Thema „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ Informationen für Sie zusammengestellt.

Zur Internetseite des Bundesministeriums für Justiz

list

Patientenverfügung

Was will ich, was will ich nicht? Diese Fragen sollte sich jeder ganz konkret stellen, wenn es um Gesundheit und Pflege geht. In der Patientenverfügung stellen Sie klar, welche medizinischen und pflegerischen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie in eine Situation geraten, in der Sie Ihren Willen nicht äußern können.

Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen wollen oder nicht, sollten Sie zunächst darüber nachdenken, was Ihnen wichtig ist, wovor Sie Angst haben und was Sie sich erhoffen. Möchten Sie beispielsweise, dass Sie künstlich ernährt werden, wenn es notwendig ist? Möchten Sie auf bestimmte Medikamente verzichten? Es ist nicht einfach, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen. Aber wenn man möchte, dass nach dem eigenen Willen gehandelt wird, ist es notwendig. Daher muss die Patientenverfügung schriftlich verfasst und am besten notariell beglaubigt werden.

Das Bundesministerium der Justiz hat eine Broschüre mit Informationen und Textbausteinen für eine schriftliche Patientenverfügung herausgegeben, die Sie anschauen und kostenlos ausdrucken können.

Zur Broschüre "Patientenverfügung" vom Bundesministerium der Justiz

Betreuungsverfügung

Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie unbedingt erforderlich ist. Also wenn Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und eine andere Regelung, zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht, nicht getroffen wurde. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht ist, dass eine Betreuung vom Gericht bestellt wird. Sie können mit einer Betreuungsverfügung schon im Voraus festlegen, wer, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, diese Aufgabe für Sie übernehmen soll – oder auch, wen Sie auf keinen Fall als Betreuer haben möchten.

Das Bundesjustizministerium hat ein Musterformular für eine Betreuungsverfügung entwickelt, das Sie Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen können.

Zum Musterformular für eine Betreuungsverfügung

Die Grundzüge des Betreuungsrechts und Ausfüllhinweise für die Vorsorgevollmacht finden Sie in der Broschüre "Betreuungsrecht".

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht erhalten Sie unter auf der

Themenseite Betreuungsrecht

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen