Sie leben zu Hause, haben einen Pflegegrad und benötigen Unterstützung in Ihrem Alltag?
Letzte Aktualisierung: 19.12.2022
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf bis zu 125 Euro im Monat (sogenannter Entlastungsbetrag), um Unterstützungsleistungen im Alltag zu bezahlen. Der Betrag wird von Ihrer zuständigen Pflegekasse ausgezahlt, wenn Sie Belege über entsprechende Ausgaben einreichen.
Wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Teil der ambulanten Pflegesachleistungen für die Bezahlung der Unterstützungsangebote verwenden. Lassen Sie sich im Pflegestützpunkt oder bei Ihrer Pflegekasse beraten.
Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse ist, dass das Unterstützungsangebot, das Sie nutzen, nach Landesrecht anerkannt ist. Die Anerkennung der Angebote ist an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft, um so eine gute Qualität für Sie sicher zu stellen.
Die angebotenen Leistungen zur Unterstützung im Alltag sind ganz unterschiedlich. Zum Beispiel können das Hilfen im Haushalt, Begleitung im Alltag oder Gruppenangebote für Freizeit oder Sport sein.
Hier können Sie nach Angeboten für Unterstützungsleistungen im Alltag in Ihrer Nähe suchen:
Auch Hilfe durch Nachbarn kann eine Entlastungsleistung sein, für die Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können. Die Person, die Sie im Rahmen von Nachbarschaftshilfe unterstützen will, muss vorher beim Landesamt für Soziale Dienste Schleswig-Holstein registriert werden. Sie können dann aus dem Entlastungsbetrag eine Aufwandsentschädigung an Ihre Nachbarin oder Ihren Nachbarn zahlen.
Unterstützung durch Nachbarschaftshilfe kann zum Beispiel Einkaufen für Sie sein oder Begleitung beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, zu einem Seniorennachmittag, einem Cafébesuch oder bei einem Spaziergang.
Einzelheiten zur Anerkennung Ihrer Nachbarschaftshilfe erfahren Sie auf den Seiten des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein.
Information für Nachbarschaftshelfer*innen
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