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Thema : Pflege

Hospizversorgung


Für einen menschlich und fachlich angemessenen Umgang mit Sterbenden und unheilbar kranken Menschen gibt es in Schleswig-Holstein eine flächendeckende Versorgungsstruktur mit vielfältigen und differenzierten Angeboten.

Letzte Aktualisierung: 02.01.2019

Eine Grafik zeigt die Standorte von Hospizen, Palliativstationen u.a. auf

Schwerkranke und sterbende Menschen in unserem Land sollen darauf vertrauen können, dass

  • sie in ihrem letzten Lebensabschnitt nicht allein gelassen werden,
  • sie Pflege, Geborgenheit, Fürsorge und Zuwendung erhalten,
  • ihre Wünsche und Bedürfnisse wahrgenommen und respektiert werden und
  • sie ihr Leben in Frieden und Würde beschließen können.
Eine Seniorenhand umfasst eine andere Hand

Für einen menschlich und fachlich angemessenen Umgang mit Sterbenden und unheilbar kranken Menschen gibt es daher in Schleswig-Holstein eine flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung mit vielfältigen und differenzierten Angeboten.

So gibt es über das Land verteilt 50 ambulante Hospizgruppen und Hospizinitiativen, die mit fachlich kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern individuelle und einfühlsame Begleitung in der letzten Lebensphase anbieten. Die Unterstützung durch die Hospizbewegung soll dazu beitragen, dass Sterbenskranke möglichst bis zum Lebensende in der gewohnten und vertrauten Umgebung, ihrem Zuhause, bleiben können.

Ehrenamtliches Engagement

Die Hospizbewegung und der Hospizgedanke werden wesentlich von ehrenamtlichem Engagement getragen. Die Ehrenamtlichen kommen zu den sterbenskranken Menschen  in die privaten Haushalte, sie unterstützen aber auch in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Sie helfen durch ihre Anwesenheit, ihr Zuhören und ihre Zeit für Gespräche, ihr „da sein“ für den schwerkranken Menschen. Sie übernehmen selbst keine medizinische und pflegerische Betreuung, sondern ergänzen diese durch ihre Begleitung.

Es gilt daher, den Dialog der gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevanten Gruppen zur Hospiz- und Palliativversorgung zu fördern, aber auch mit einem klaren Bekenntnis zu dem angestoßenen Charta-Prozess in Deutschland ein Zeichen zu setzen. Daher ist der Beitritt des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein 2011 zur Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen gerade vor dem Hintergrund der verschiedenen erfolgreichen Landesinitiativen, der Landeskoordinierungsstelle und des Hospizberichtes letztendlich ein schriftliches Bekenntnis zur gelebten Praxis in Schleswig-Holstein.

Förderung durch das Ministerium

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizgruppen werden für ihre Tätigkeit intensiv vorbereitet und geschult. Das Sozialministerium fördert die ambulante Hospizarbeit durch Zuwendungen für Aus- und Fortbildungs- sowie Supervisionsmaßnahmen für die ehrenamtlich Engagierten. Ein Antrag ist beim Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein zu stellen.

Zur weiteren Verbesserung der ambulanten Versorgung haben sich in Schleswig-Holstein Palliative-Care-Teams für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung etabliert. Die  ambulanten Versorgungsangebote werden ergänzt durch stationäre Hospize in Rendsburg, Lübeck, Geesthacht, Elmshorn, Kiel und Niebüll sowie verschiedene stationäre palliativmedizinische Versorgungsangebote an einigen Krankenhäusern.

Neue Förderrichtlinie

Um den Ausbau stationärer und teilstationärer Hospizplätze in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren zu fördern, hat das Land eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht. Danach werden Investitionsmaßnahmen für die Errichtung von Tageshospizplätzen und Hospizplätzen, beispielsweise Neubauten, Umbauten und Ausbauten einschließlich einer bedarfsgerechte Ausstattung gefördert.

Die Hospiz-Förderrichtlinie im Wortlaut:

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Investition eines bedarfsgerechten Ausbaus stationärer und teilstationärer Hospizplätze in Schleswig-Holstein (2019) (PDF, 139KB, Datei ist barrierefrei)

Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Investition eines bedarfsgerechten Ausbaus stationärer und teilstationärer Hospizplätze in Schleswig-Holstein (2021) (PDF, 54KB, Datei ist barrierefrei)

Landeskoordinierungsstelle

Seit 2017 fördert das Land eine Landeskoordinierungsstelle, die beim Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein unter dem baulichen „Dach“ der Krebsgesellschaft Schleswig-Holstein angesiedelt ist. Mit der Landeskoordinierungsstelle ist es gelungen, die landesweit etablierte und wichtige ehrenamtliche Tätigkeit in der hospizlichen Begleitung und der Trauerarbeit sowie die enorme Aufgabenfülle der Hospizversorgung auf der Landesebene durch professionelle Strukturen zu unterstützen und die hospizliche Arbeit im Lande weiterzuentwickeln.

Adressen und weitere Informationen finden Sie auch beim Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein e.V. sowie beim Deutschen Hospiz- und Palliativverband e. V.

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