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Thema : Pflege

Stärkung der häuslichen Pflege


Es ist ein wichtiges Ziel, die Unterstützungs- und Pflegeangebote weiterzuentwickeln sowie landesweit niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen aufzubauen.

Letzte Aktualisierung: 17.04.2019

Viele ältere Menschen möchten auch bei Pflegebedürftigkeit in ihrer vertrauten Wohnumgebung bleiben. Deshalb ist es ein wichtiges Ziel, die Unterstützungs- und Pflegeangebote weiterzuentwickeln sowie landesweit niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen aufzubauen.

Die Angebote sollten auf die Wünsche und Bedarfe der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet sein und gleichzeitig dazu dienen, pflegende und betreuende Angehörige bzw. Nahestehende zu unterstützen und zu entlasten. Die Erfordernisse bei der Versorgung demenzkranker Menschen sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Eine junge Pflegekraft reicht einer alten Dame ein Glas Wasser

Die Sicherstellung der Pflege in Singlehaushalten, im ländlichen Raum und die Weiterentwicklung von Unterstützungsleistungen für pflegende und betreuende Angehörige bzw. Nahestehende sind für die Sicherstellung der häuslichen Pflege von besonderer Bedeutung. Hierbei sind die Erfordernisse bei der Versorgung demenzkranker Menschen besonders zu berücksichtigen. Die Demenz und der Schlaganfall sind zu den wichtigsten Einzelursachen für den Umzug in eine stationäre Einrichtung geworden.

Als Folge der steigenden Lebenserwartung ist auch der zunehmende Anteil älterer behinderter Menschen mit ihrem besonderen Unterstützungsbedarf verstärkt zu berücksichtigen. Weiterhin ist als Folge der Zuwanderung mit einer Steigerung des Anteils Pflegebedürftiger mit einem Migrationshintergrund zu rechnen, auch wenn der Anteil, der professionelle Hilfen in Anspruch nimmt, in Schleswig-Holstein noch gering ist.

Angebote im Vor- und Umfeld der Pflege wie z. B. Betreuungs- und Entlastungsangebote sind bei der Weiterentwicklung vorhandener Strukturen hin zu breit gefächerten nutzerorientierten Unterstützungsformen verstärkt ins Auge zu fassen. Wichtige pflegepolitische Ziele liegen darin, Prävention und Rehabilitation zu stärken sowie Versorgungsbrüche zu minimieren.

Anträge und Formulare des Landesamtes für soziale Dienste können Sie hier herunterladen.

Wohnen bei Pflegebedürftigkeit

Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter (KIWA)

Beratung einer Seniorin.

KIWA ist eine landesweite Netzwerkagentur in Schleswig-Holstein, die im Januar 2007 eröffnet wurde.

KIWA will die Entwicklung und Vernetzung neuer Projekte für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz befördern, um ein regional ausgewogenes und differenziertes Angebot an Wohn- und Betreuungsformen im ambulanten und stationären Bereich zu etablieren.

Sie ist ein Schnittstellenprojekt für Rat suchende Betroffene, Angehörige und gesetzliche Betreuer, für Selbsthilfeorganisationen und Dienstleister im Bereich Beratung, Begleitung und Pflege älterer Menschen und für Anbieter von Wohnraum für den betroffenen Personenkreis.

KIWA wird

  • eine Bestandsaufnahme vorhandener innovativer Angebote neuer Wohn-Pflege-Formen in Schleswig-Holstein und langfristig eine Wohnraumbörse erstellen
  • das Angebot neuer Wohn-Pflege-Formen landesweit bekannt machen und Veranstaltungen mit Multiplikatoren zum Thema durchführen
  • den Dialog zwischen den Akteuren im Handlungsfeld sowie zwischen Verwaltung, Wissenschaft und Praxis fördern
  • Qualitäten in neuen Wohn-Pflege-Formen sichern helfen.

Qualitätsempfehlungen für neue Wohnformen im Alter

KIWA hat nach einem intensiven Diskussionsprozess mit den relevanten Akteuren in Schleswig-Holstein abgestimmte Qualitätsempfehlungen für ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften entwickelt.

Die Qualitätsempfehlungen richten sich an Initiatoren von Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Menschen mit Pflegebedarf, Angehörige, Betreuer, Seniorenvertretungen, Beratungseinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Anbieter der Wohnungswirtschaft, Investoren, die Kommunalpolitik sowie an Behörden.

Sie sollen helfen, konzeptionelle Fragen zu klären und konkrete Hilfestellungen für Planung und Aufbau neuer Wohn-Pflege-Angebote geben. Sie enthalten vor allem Hinweise zur Wohnsituation, zu Fragen der Alltagsbegleitung und Pflege sowie die Erläuterung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes, das den landesrechtlichen Rahmen in Schleswig-Holstein bildet.

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