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Thema : PerspektivSchulen in Schleswig-Holstein

PerspektivSchule Kurs 2034 – das Startchancen-Programm in Schleswig-Holstein

Unter neuem Namen wird das bisherige PerspektivSchul-Programm des Landes Schleswig-Holstein fortgesetzt. Es fördert Schulen in besonders herausfordernden sozialen Lagen mit Mittel des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 14.06.2024

Das Ziel bleibt - der Name ändert sich: Was seit dem Schuljahr 2019/20 erfolgreich unter der Überschrift "PerspektivSchul-Programm" in Schleswig-Holstein läuft, wird als "PerspektivSchule Kurs 2034 – das Startchancen-Programm in SH" bis 2034 fortgesetzt.

Bisher: PerspektivSchul-Programm

Schulen in einem sozial belasteten Umfeld haben Besonderes zu leisten und brauchen Unterstützung, um für sich und ihre Schülerinnen und Schüler eine neue Perspektive entwickeln zu können. In Schleswig-Holstein gehen seit dem Schuljahr 2019/20 insgesamt 63 Grundschulen und Gemeinschaftsschulen neue Wege, um einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten. Das Land hat dieses PerspektivSchul-Programm mit 50,3 Millionen Euro ausgestattet.

Die Schulen können die Mittel für neue Projekte, Kooperationen und Personal sowie für bereits laufende Aktivitäten verwenden. Es gibt ebenso Beratungsangebote und durch Hilfe bei der Vernetzung und durch Fortbildungsangebote. Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) bietet Unterstützung im Rahmen von Programmen wie „Niemanden zurücklassen“ und Schulfeedback sowie didaktisches Training oder Coachings. Eine Rolle spielt auch die Kulturelle Bildung. Am Programm vorrangig beteiligt sind neben dem Ministerium das Institut für Qualitätssicherung an Schulen (IQSH) und die Wübben Stiftung mit einem Schulleitungsprogramm nach „impakt schulleitung“.

Zukünftig: Kurs 2034

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Perspektivschulen und das Startchancen-Programm werden in Schleswig-Holstein zukünftig zusammengedacht - als "PerspektivSchule Kurs 2034 – das Startchancen-Programm in SH“.

Das Startchancen-Programm wird vom Bund und den Ländern getragen und hat eine Laufzeit von 2024 bis 2034. Es richtet sich bundesweit an etwa 4.000 Schulen bzw. rund eine Million Schülerinnen und Schüler. Adressiert sind zu 60 Prozent an Grundschülerinnen und Grundschüler, 40 Prozent kommen aus der Sekundarstufe I. In Schleswig-Holstein werden 135 Schulen bzw. etwa 45.000 Schülerinnen und Schüler von dem Programm profitieren. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt auf einem wissenschaftlich erstellten Sozialindex. Im berufsbildenden Bereich werden die Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung profitieren.

Ziel ist mehr Chancengerechtigkeit zu erreichen, in dem Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen von der sozioökonomischen Herkunft entkoppelt wird. Um das zu schaffen, nimmt das Programm die Schulen in den Blick, deren Schülerinnen und Schüler zusätzliche Unterstützung für einen guten Start ins Schulleben, in der Schulzeit selbst und den Übergang ins Berufsleben benötigen.

Fragen und Antworten

Was ist das Startchancen-Programm (SCP)?

Das SCP ist mit einem Gesamtvolumen von 20 Milliarden Euro über 10 Jahre das bisher größte Bildungsprogramm von Bund und Ländern. Zielgruppe sind Schulen in herausfordernder Lage. Die Maßnahmen im Rahmen des Programms sollen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Bildungserfolg und Teilhabe sichern - unabhängig von ihrer sozioökonomischen Situation bzw. Herkunft.

Welche Ziele werden mit dem SCP verfolgt?

Das Programm soll sowohl auf der individuellen Ebene der Schülerinnen und Schüler als auch auf der institutionellen und der systemischen Ebene wirken.

Auf der individuellen Ebene steht die Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen sowie die Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung der Lernenden im Vordergrund. Die Zahl derer, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, soll halbiert und die Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit gefördert werden. Auf der institutionellen Ebene geht es um die datengestützte Weiterentwicklung der inneren und äußeren Schulentwicklung, auf der systemischen Ebene in erster Linie um die Erhöhung der Wirksamkeit des Unterstützungssystems.

Wie ist das Programm strukturiert?

Das SCP basiert auf drei Säulen:

Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung

Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung

Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Welche Laufzeit hat das SCP?

Das Programm beginnt formal am 01.08.2024 und läuft über zehn Jahre bis zum 31.07.2034.

Wie viele Mittel werden für das SCP zur Verfügung gestellt?

Der Bund stellt für den gesamten Zeitraum insgesamt 10 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Länder stellen einen Eigenanteil in gleicher Höhe sicher. Schleswig-Holstein wird in den nächsten zehn Jahren damit rund 33 Mio. Euro pro Jahr vom Bund erhalten und im gleichen Umfang Maßnahmen für die Startchancen-Schulen aus eigenen Mitteln finanzieren.

Wie erfolgt die Auswahl der Schulen?

Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt nach einem sozialdatenbasierten Berechnungsmodell (vergleichbar einem sog. „Sozialindex“), das gemäß den Vorgaben des Bundes speziell für diesen Zweck entwickelt wurde. Die Bund-Länder-Vereinbarung sieht vor, dass insbesondere die Dimensionen „Armut“ und „Migration“ bei der Schulauswahl berücksichtigt werden müssen.

Gibt es ein Bewerbungsverfahren?

Für die Teilnahme am SCP gibt es kein Bewerbungsverfahren, da die Auswahl der Schulen sozialdatenbasiert erfolgen muss. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt daher zentral nach der vorliegenden Datenlage.

Was wird in der Säule I gefördert?

Gefördert werden hier Investitionen der Schulträger in die kommunale Bildungsinfrastruktur, die zu einer förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen und einer hochwertigen Ausstattung beitragen. Das können zum Beispiel Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude sein, aber auch die Einrichtung und Ausstattung von Kreativlaboren, Bewegungsräumen oder Lernlandschaften. Die Maßnahmen der Säule I sollen unmittelbar oder mittelbar zu einer Motivations- und Kompetenzsteigerung der Schülerinnen und Schüler beitragen, die räumlichen Rahmenbedingungen, die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams verbessern und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum fördern.

Wie erfolgt die Vergabe der Mittel für Säule I?

Zur Weiterleitung der in Säule I vorgesehenen Mittel des Bundes an die für den Investitionsbereich zuständigen Schulträger wird das Land Schleswig-Holstein eine Förderrichtlinie erlassen und darauf hinwirken, dass für jede Startchancen-Schule innerhalb der Laufzeit des Programms mindestens eine Maßnahme beantragt und durchgeführt wird.

Die Aministration dieser Säule wird die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernehmen.

Was beinhaltet das Chancenbudget der Säule II?

Mit den Chancenbudgets werden den Schulen jährlich Mittel zugewiesen, die sie für ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung verwenden können. Für die Auswahl und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen stehen den Schulen die jeweils zuständigen Schulaufsichten sowie die Kolleginnen und Kollegen des Beratungs- und Unterstützungssystems des IQSH beratend und unterstützend zur Verfügung und halten die geplanten Maßnahmen gemeinsam mit den Schulen in Zielvereinbarungen fest.

Für zwei Drittel des Budgets können aus einem umfangreichen Katalog möglicher Maßnahmen diejenigen ausgewählt werden, die den Schulentwicklungsprozess der Schule gemäß der Vereinbarung zwischen Schule und Schulaufsicht und ggf. Schulträger besonders geeignet erscheinen. Über ein Drittel des Chancenbudgets kann eine Startchancen-Schule mit Blick auf die Ziele der Vereinbarung mit der Schulaufsicht frei verfügen.

Darüber hinaus werden Mittel der Säule II landesweit zentral verwendet um allen teilnehmenden Schulen zielgerichtete Fortbildungen zu verschiedenen Themen anzubieten und regionale sowie themenbezogene Netzwerke zu etablieren.

Welche Vorgaben für mögliche Maßnahmen enthält das Orientierungspapier zu Säule II?

Für zwei Drittel des Chancenbudgets können aus einem umfangreichen Orientierungspapier mögliche Maßnahmen ausgewählt werden. Dieses Orientierungspapier wird frühzeitig vor Programmbeginn veröffentlicht. Die Maßnahmen sollen stets den Lehr-Lern-Prozess der Schülerinnen und Schülern erreichen, ihre Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik stärken und ihre sozial-emotionalen Kompetenzen stärken und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern.

Folgende Ebenen sollen berücksichtigt werden:

  1. Individuelle Ebene
  2. Systematische Potenzialförderung, individuelle Förderung und Kompetenzentwicklung
  3. Berufliche Orientierung (nicht für GS)
  4. Institutionelle Ebene
  5. Schul- und Unterrichtsentwicklung
  6. Professionalisierung des Personals
  7. Gestaltung von Übergängen
  8. Öffnung in den Sozialraum

Wie hoch ist das schulische Chancenbudget?

Die Höhe des jeweiligen Chancenbudgets entnehmen die Schulen der jährlichen Zuweisung durch die Servicestelle im Bildungsministerium. Über die genaue Höhe der Zuweisungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.

Was beinhaltet die Säule III des SCP?

In Säule III geht es um die Stärkung des multiprofessionellen Zusammenwirkens der schulischen Beteiligten. Es gilt, die Schulen mit Personal zu versorgen, um die individuelle Beratung und Unterstützung der Lernenden zu fördern, eine lernförderliche Elternarbeit zu unterstützen, die Entwicklung einer positiven Schulkultur zu begleiten und/oder Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu unterstützen.

Welches Personal kann über die Säule III zusätzlich eingestellt werden?

Die Startchancen-Schulen sollen insbesondere durch einen Aufwuchs bei der Schulsozialarbeit unterstützt werden. Daneben soll es auch möglich sein, pädagogische Mitarbeitende, wie z.B. schulische Assistenzen, Ergotherapeuten, Logopäden, einzustellen. Der Bedarf der einzelnen SCP-Schule soll dabei das entscheidende Kriterium sein.

Meine Schule wurde ausgewählt. Was muss die Schule jetzt tun?

Die ersten ausgewählten Schulen erhalten voraussichtlich im Mai 2024 eine Information über die verpflichtende Teilnahme an dem Programm. Es sind in den ausgewählten Schulen zunächst keine Vorbereitungen oder gar Maßnahmen erforderlich. Noch vor den Sommerferien werden die Startchancen-Schulen in Veranstaltungen über das SCP informiert. Die Auftaktveranstaltung in Schleswig-Holstein ist für den 08. Juli 2024 in Kiel geplant. Nach Programmbeginn wird es regionale Informations- und Austauschveranstaltungen in Präsenz geben.

Die derzeitigen PerspektivSchulen und die Schulen, die am Bund-Länder-Programm „Schule macht stark“ teilnehmen, sind gesichert Teilnehmerinnen des Programms, da sie bereits mit Hilfe eines Sozialindexes ausgewählt wurden.

Offizieller Beginn des „Startchancen-Programms“ wird der 01.08.2024 sein, wobei das erste Jahr zunächst dem Aufbau und der Etablierung der notwendigen Strukturen – z. B. auch der vorgesehenen wissenschaftlichen Begleitung – dient. Es bleibt den beteiligten Schulen also ausreichend Zeit, um sich auf das Programm einzustellen, Vorüberlegungen zu geeigneten Maßnahmen und notwendigen Umsetzungsschritten zu treffen und sich innerhalb der Schulgemeinschaft sowie mit dem Schulträger und den zuständigen Schulaufsichten abzustimmen.

Kann die Schule oder der Schulträger die Teilnahme am SCP ablehnen?

Die Teilnahme am SCP ist für die ausgewählten Schulen verpflichtend, da dieses Programm sich gezielt an die Schulen richtet, deren Schülerinnen und Schüler zusätzliche Förderung benötigen, um einen guten Start ins Schulleben und später ins Berufsleben zu haben. Eine Ablehnung der Teilnahme ist nicht möglich. Inwieweit der Schulträger sich in der Säule I einbringt, obliegt seiner Verantwortung. Jedoch sollte jeder Schulträger im Laufe des SCP mindestens eine Investition in der Schule tätigen.

Wieso werden die Gelder aus dem SCP nicht an alle Schulen gleichermaßen verteilt?

Studienergebnisse zeigen immer wieder, dass der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängt. Mit dem SCP wollen Bund und Länder daher zielgenau dort unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind und Unterstützung am dringendsten gebraucht wird. Das SCP ist damit ein zentraler Hebel für mehr Chancengerechtigkeit. Zudem kann das SCP viel bewegen, auch über die Startchancen-Schulen hinaus, indem es Anstöße für grundlegende Veränderungen im Bildungswesen gibt.

 

 

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