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Thema : Opferschutzbeauftragte und Zentrale Anlaufstelle

Täter-Opfer-Ausgleich



Letzte Aktualisierung: 08.08.2023

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Täter-Opfer-Ausgleich steht als Begriff im Gesetz (zum Beispiel § 46a Strafgesetzbuch - StGB). Darunter versteht man eine außergerichtliche Konfliktschlichtung, auch Mediation in Strafsachen genannt. Betroffene von Straftaten haben im Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, mit Hilfe eines Vermittlers (Mediator) eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen. In Schleswig-Holstein wird der Täter-Opfer-Ausgleich praktiziert von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichtshilfen in Kiel und Lübeck, von freien Trägern der Straffälligenhilfe sowie von Fachkräften der Jugendgerichtshilfen.

Wozu Täter-Opfer-Ausgleich?

Betroffene von Straftaten haben im Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, mit Hilfe eines Vermittlers (Mediator) eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen.

Geschädigte können durch eine außergerichtliche Konfliktschlichtung eine Wiedergutmachungsleistung und/oder Schmerzensgeld erhalten. Sie können reden, fragen, Ärger loswerden, Energie und Kosten für langwierige Gerichtsverfahren sparen und vor allem: Nicht in der passiven Zeugenrolle verharren, sondern den Verlauf und die Inhalte des Verfahrens aktiv mitbestimmen. Beschuldigte können im Täter-Opfer-Ausgleich reinen Tisch machen, die Verantwortung für die Straftat übernehmen, Wiedergutmachung leisten und gegebenenfalls Strafmilderung erhalten. Auch für Sie gilt: Ich bin dem Prozess nicht passiv ausgeliefert. Ich kann mitbestimmen, was jetzt passiert. Ich kann sofort einen konstruktiven Beitrag zur Lösung einbringen.

Für alle Bürger bedeutet die Mediation im Strafrecht ein konstruktives Umgehen mit Straftaten und eine gute Ergänzung zur bestehenden Strafrechtspraxis. Dem Übel der Tat wird nicht automatisch das Übel der Strafe entgegengesetzt. Vielmehr geht es beim Täter-Opfer-Ausgleich darum, die Betroffenen einzubeziehen, um eine bessere, gerechtere und sichere Zukunft zu gestalten, von der alle profitieren. Bessere Zukunft, weil Gespräche in der Regel zur Deeskalation beitragen, Verständnis für die andere Seite wecken und ein Lernfeld für ein anderes Umgehen in weiteren Konfliktsituationen darstellen. Gerechtere Zukunft, weil die Bedürfnisse des Opfers nach materieller Wiedergutmachung und Klärung hier und jetzt ernst genommen und nicht auf die lange Bank geschoben werden. Und weil dem Täter die Chance gegeben wird, sich von seiner Tat zu distanzieren und seine konstruktiven Fähigkeiten einzubringen. Sichere Zukunft, weil ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich auch zu einer Rückfallvermeidung beiträgt.

Der Täter-Opfer-Ausgleich darf nicht mit der bloßen Schadenswiedergutmachung gleichgesetzt werden, bei der in der Regel ausschließlich materielle Aspekte einer Straftat geregelt werden. Der Täter-Opfer-Ausgleich zielt insbesondere auf die Würdigung von Opferinteressen ab, so dass psychische Folgen einer Straftat und Ängste der Geschädigten thematisiert und positiv beeinflusst werden.

Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?

In getrennten Vorgesprächen klärt der Vermittler, ob und wie die Konfliktschlichtung vonstattengehen kann. In weiteren gemeinsamen Gesprächen suchen die Betroffenen eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel und Gewinn bringend ist. Darüber treffen Geschädigte und Beschuldigte dann eine Vereinbarung.

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