Als Betroffene oder Betroffener einer Straftat haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung. Hierbei handelt es sich um eine besonders intensive Form der Zeuginnen- und Zeugenbegleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung durch zertifizierte Fachkräfte. Die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige in Schleswig-Holstein vermittelt Sie bei Bedarfan eine Einrichtung, die psychosoziale Prozessbegleitung anbietet.
Nähere Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung finden Sie hier.