Umfang der Beratung
Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum generellen Ablauf von Ermittlungs- und Strafverfahren. Antworten auf einzelfallbezogene Fragen zu einem bestimmten Ermittlungs- oder Strafverfahren können wir Ihnen nicht geben, da wir aus rechtlichen Gründen keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir können nicht auf polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Akten zugreifen und haben auch nicht das Recht, diese einzusehen. Sollten Sie eine Rechtsberatung benötigen, können Sie sich dafür an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden.
Für die Inanspruchnahme einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe gewährt werden. Nähere Informationen hierzu sowie entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen Gericht oder auf dessen Internetseite.