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Thema : Ökologischer Landbau

Förderung zum Einsatz biologischer Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) sowie Förderung von Kontrollkosten

Letzte Aktualisierung: 11.09.2024

Um Unternehmen beim Einsatz von ökologischen Produkten in der AHV zu unterstützen, bietet das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz die Förderung von Beratungen und Informationsangeboten für Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen einer Projekteförderung an. Zusätzlich ist die Förderung von Kontrollkosten möglich, die bei der Teilnahme an der Bio-Zertifizierung gemäß Artikel 6 Ökolandbaugesetz, entstehen (innerhalb der ersten 5 Jahre ab der ersten Anmeldung zur Bio-Zertifizierung).

In vier Schritten zu mehr Bio in Ihrer Einrichtung

  1. Beratungskraft aus der Liste des MLLEV auswählen.
  2. Angebot von Beratungskraft einholen. Angebot und ausgefülltes Antragsformular an das MLLEV senden.
  3. Zuwendungsbescheid erhalten: Die Beratung kann beginnen. Auf Antrag wird die Zuwendung ausgezahlt.
  4. Nach Ende der Beratung: Verwendungsnachweis innerhalb von zwei Monaten einreichen.

Ablauf: Förderantrag stellen (PDF, 129KB, Datei ist barrierefrei)

Antragsverfahren

Die Einreichung eines Projektantrags ist ausschließlich über dieses Antragsformular möglich: Antragsformular zu den Ziffern 3.6 und 3.7

Das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular auf Zuwendungen ist auf dem Postweg bei der Bewilligungsbehörde einzureichen:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume und Verbraucherschutz
Referat IX 24
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Projektförderung für die ökologische Landwirtschaft Richtlinie zur Projektförderung für die ökologische Landwirtschaft.

Zuwendungen für Beratungen werden nur gewährt, wenn eine vom MLLEV gelistete Beratungskraft engagiert wird. An einer Zulassung interessierte Beratungskräfte reichen bitte den Antragals Beratungskraft ein bei:

Ansprechperson

Melissa Volland
Referentin für Ökologischen Landbau

; Telefon: 0431 988 5094

Beratungskräfte

Stefan Gerhardt | Beratungseinrichtung: Seniorenheime-Frischküche

kontakt@schulmensa-beratung.de

Frischküche Stefan Gerhardt - Zu gut für die Tonne (zugutfuerdietonne.de)

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Erstberatung – Ist-ZustandGaststätten
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnCaterer
Beschaffung/EinkaufKrankenhäuser
SpeiseplangestaltungKantinen
Praxisbezogene Begleitung der UmstellungSchulküchen
KommunikationKita-Küchen
Bio-Zertifizierung
Mitarbeiterschulungen

Michael Loitz

kontakt@michael-loitz.de

Michael Loitz – Freiberufler in der Gemeinschaftsgastronomie

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Erstberatung – Ist-ZustandCaterer
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnKrankenhäuser
Beschaffung/EinkaufKantinen
SpeiseplangestaltungSchulküchen
Praxisbezogene Begleitung der UmstellungGaststätten
KommunikationSenioreneinrichtungen
Bio-ZertifizierungKita-Küchen
Mitarbeiterschulungen

Gerd Waldecker

gw@laessig-im-bahnhof.de, Telefon: 0172 539 42 08

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Erstberatung – Ist-ZustandCaterer
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnKrankenhäuser
Beschaffung/EinkaufKantinen
SpeiseplangestaltungSchulküchen
Praxisbezogene Begleitung der UmstellungGaststätten
Kommunikation
Bio-Zertifizierung
Mitarbeiterschulungen

Beratungseinrichtung: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE)

bio@dge-sh.deTelefon: 0431 62706

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. SH (dge-sh.de)

Dr. Birgit Braun

Ulrike Holec-Görg

Ulrike Bode

Dr. Heike Senkler

Eike Christian Selonke

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Ist-ZustandSchulküchen
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnCaterer
Beschaffung/EinkaufKantinen
SpeiseplangestaltungKita-Küchen
Praxisbezogene Begleitung der UmstellungSenioreneinrichtungen
Kommunikation
Bio-Zertifizierung
Mitarbeiterschulungen

Denis Florschütz | Beratungseinrichtung: Apetito Catering

Denis.Florschuetz@apetito-catering.de, Telefon: 0151 610 626 82

apetito catering - Betriebs- & Care-Gastronomie

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Ist-ZustandKantinen
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnGaststätten
Beschaffung/Einkauf
Speiseplangestaltung
Praxisbezogene Begleitung der Umstellung
Kommunikation
Bio-Zertifizierung
Mitarbeiterschulungen

Beratungseinrichtung: Transgourmet

Anika Pauls

anika.pauls@transgourmet.de Telefon: 0151 29266771

Rainmund Klug

raimund.klug@transgourmet.de Telefon: 0151 551 216 63

Stephan Göllner

stephan.goellner@transgourmet.de Telefon: 0151 18296684

Christin Disterheft

christin.disterheft@transgourmet.de Telefon: 0 151 29283134

Wir sind Beratung & Konzept (transgourmet.de)

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Ist-ZustandGaststätten
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnCaterer
Beschaffung/EinkaufKantinen
SpeiseplangestaltungSchulküchen
Praxisbezogene Begleitung der Umstellung
Kommunikation
Bio-Zertifizierung
Mitarbeiterschulungen

Nicole Knapstein

nicole@knapstein-seafood.com; Telefon: 0172 42 68 721

https://knapstein-seafood.com/

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnGaststätten
Beschaffung/EinkaufCaterer
SpeiseplangestaltungSchulküchen
KommunikationKantinen
Bio-Zertifizierung (vorbehaltlich)

Beratungseinrichtung: Chefs Culinar

www.zukunftsisstgruener.de; Telefon: 02837 80336

Iris Lindemann

Jörg Weißwange

Martina Walter-Kunkel

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnCaterer
SpeiseplangestaltungKrankenhäuser
MitarbeiterschulungenKantinen
Ist-ZustandSchulküchen
Beschaffung/EinkaufSeniorenheime
KommunikationGaststätten
Praxisbezogene Begleitung der Umstellung
Bio-Zertifizierung

Beratungseinrichtung: Bioland

Nóra Horváth

nora.horvath@bioland.de

Telefon: 04331 9438 177
Mobil: 0151 14 46 70 51

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnCaterer
Ist-ZustandGaststätten
Beschaffung/EinkaufKantinen
Praxisbezogene Begleitung der UmstellungSchulküchen
Mitarbeiterschulungen zu o.g. Themen
Speiseplangestaltung
Kommunikation
Bio-Zertifizierung

Beratungseinrichtung: Grell Naturkost

Jasmina Immel

Jasmina.immel@grell.de

Telefon: 04191 9503 167
Mobil: 0162 41 64 036

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnCaterer
SpeiseplangestaltungKantinen
Ist-ZustandGaststätten
Beschaffung/EinkaufKrankenhäuser
KommunikationSchulküchen
Mitarbeiterschulungen zu o.g. Themen
Bio-Zertifizierung

Beratungseinrichtung: Agrarkoordination / Forum für Internationale Agrarpolitik e. V.

Julia Sievers

Julia.sievers@agrarkoordination.de

Telefon: 040 392 526
Mobil: 0162 320 1077

Stefan Brandel

info@stefanbrandel.de

Mobil:0176 81984308

https://agrarkoordination.de/was-wir-tun/gutes-essen-macht-schule/

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnCaterer
SpeiseplangestaltungKantinen
KommunikationSchulküchen
Bio-ZertifizierungKindergärten
Mitarbeiterschulungen zu o.g. Themen
Beschaffungen / Einkauf

Beratungseinrichtung: Handelsgesellschaft Gut Rosenkrantz

Gilbert Köcher


Gilbert.koecher@gut-rosenkrantz.de

Telefon: 04321 990 101
https://www.gut-rosenkrantz.de/ansprechpartner.html

BeratungsschwerpunkteZielgruppe der Beratung
Ist-ZustandCaterer
Besonderheiten von Bio-LebensmittelnKrankenhäuser
Beschaffung / EinkaufKantinen
Praxisbezogene Begleitung der UmstellungSchulküchen
SpeiseplangestaltungKindergärten
Kommunikation

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Kosten werden abgedeckt und bis zu welcher Höhe?

Die Förderung beträgt bis zu 100 %. Die Kosten zur Bio-Zertifizierung werden innerhalb der ersten fünf Jahre für maximal drei Jahre übernommen. Der maximale Förderbetrag wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Zuwendungsfähig ist die Beratung zu den Beratungsschwerpunkten sowie Reisekosten der Beratungskraft nach dem Bundesreisekostengesetz. Nicht zuwendungsfähig sind zum Beispiel Ausgaben für betriebliche Werbung oder Catering.

Wer ist antragsberechtigt und welche Einrichtungen können Unterstützung beantragen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche oder nicht gewerbliche gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Welche Nachweise müssen während und nach der Förderung erbracht werden?

Bei der Förderung von Kontrollkosten muss die Zahlung der Kontrollkosten bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres nachgewiesen werden. Nach Ende der Förderung ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Näheres dazu wird im Zuwendungsbescheid geregelt.

Wie wird die Förderung kontrolliert?

Jede Projektförderung wird im Rahmen einer Erfolgskontrolle vor Ort kontrolliert. Bei der Erfolgskontrolle wird durch das MLLEV sichergestellt, dass die Beratung wie vereinbart stattfindet. Beratungskraft und Antragsteller müssen außerdem im Verwendungsnachweis bestätigen, dass die Beratung wie vereinbart stattgefunden hat.

Wie laufen das Bio-Zertifizierungsverfahren und die Kontrolle vor Ort ab?

Der Weg einer Küche zum Bio-Zertifikat kann in sieben Schritten beschrieben werden:

  1. Entscheidung für die Bio-Zertifizierung: Zutaten und Erzeugnisse, die zukünftig in Bio-Qualität angeboten und gekennzeichnet werden sollen, auswählen
  2. Voraussetzungen zur Bio-Zertifizierung schaffen: Prüfung der Bio-Zertifikate der Bio-Lieferanten, Trennung von Bio- und Nicht-Bio-Produkten, Lieferscheine und Rechnungen sowie Bio-Zertifikate für alle Rechnungssteller
  3. Öko-Kontrollstelle auswählen und Kontrollvertrag abschließen: Einholen von Angeboten verschiedener Öko-Kontrollstellen, persönliches Gespräch zur Auswahl der geeigneten Stelle
  4. Vorbereitung der Zertifizierungsunterlagen: Betriebsbeschreibung und Transparenz über das Bio-Engagement mithilfe von Dokumenten und Beachtung des Formblattes der Öko-Kontrollstelle
  5. Vor-Ort-Kontrolle: Die Erstkontrolle findet angekündigt statt und prüft bei einem Betriebsrundgang alle betrieblichen Angaben und die Umsetzung der Vorgaben, sie endet mit einem Kontrollbericht der Öko-Kontrollstelle.
  6. Bio-Zertifikat: Ein Auswertungsschreiben und das Bio-Zertifikat werden an das Unternehmen übergeben, ab dann darf der Bio-Einsatz beworben werden.
  7. Kontrolle in den Folgejahren: Mindestens einmal jährlich erfolgt eine unangekündigte Kontrolle zur Überprüfung der Einhaltung aller Vorgaben.

Soll zusätzlich mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze, Silber oder Gold geworben werden, muss hierfür der geldwerte Bio-Anteil von der Küche berechnet werden.

Was ist zu tun, wenn der Betrieb nach der alten Bio-Verordnung zertifiziert wurde, nun aber das neue Bio-AHV-Logo nutzen möchte?

Wer bisher auf der Grundlage der EU-Bio-Verordnung 2018/848 zertifiziert wurde, wird bei der nächsten Kontrolle nach der neuen Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) geprüft und zertifiziert. Diese ist 2023 in Kraft getreten und gilt für alle Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, also für Caterer, Kantinen, Mensen, Restaurants, Hotels oder beispielsweise Supermärkte und Bäckereien mit einem Bistro. Kitas und Schulen, in denen vor Ort frisch für den eigenen Bedarf gekocht wird, sind wie bisher ausgenommen. Für die Nutzung des Bio-AHV-Logos in Gold, Silber oder Bronze muss der geldwerte Bio-Anteil berechnet werden. In die Berechnung fließen alle eingesetzten Bio-Lebensmittel ein, also auch die, die nur unregelmäßig oder punktuell in Bio-Qualität eingekauft werden. Die Berechnung und das Ergebnis werden anschließend von der Öko-Kontrollstelle geprüft.

Was sind die wichtigsten Punkte, die bei einer Event-Bio-Zertifizierung zu beachten sind?

Um bei einer Veranstaltung, z. B. einem Markt oder Stadtfest, Speisen mit Bio-Lebensmitteln anbieten und kennzeichnen zu können, braucht es eine Event-Zertifizierung. Hier gibt es vereinfachte und standardisierte Verfahren. Das Unternehmen muss sich mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Öko-Kontrollstelle und der zuständigen Behörde des Bundeslandes melden. Anschließend erfolgt eine Dokumentenprüfung durch die Kontrollstelle. Das Veranstaltungszertifikat gilt nur für die Dauer der anstehenden Veranstaltung, die bis maximal zwei Monate dauern darf, und verliert danach seine Gültigkeit. Die bereitzuhaltenden Unterlagen entsprechen denen, die auch bei einer unbefristeten Bio-Zertifizierung vorzulegen sind.

Wo ist der Unterschied zwischen Kennzeichnung und Auszeichnung?

Für die Bio-Kennzeichnung muss ein Betrieb auf einer Zutatenliste angeben, welche Produkte die Küche für einen definierten Zeitraum ausschließlich in Bio-Qualität einsetzt. Ein paralleles Angebot von Zutaten und Erzeugnissen in Bio-Qualität und Nicht-Bio-Qualität ist für diese Zeit nicht möglich. Darüber hinaus können Küchen ihr Bio-Engagement zusätzlich auszeichnen lassen, indem sie den geldwerten Anteil aller eingesetzten Bio-Zutaten, also auch derjenigen, die nur punktuell in Bio-Qualität eingesetzt werden, über das neue dreistufige Bio-AHV-Logo in Bronze, Silber oder Gold ausweisen. Die Berechnung muss die Küche selbst durchführen, die Öko-Kontrollstelle prüft lediglich deren Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit.

Wie können Betriebe verlässliche Lieferpartner in der Region finden?

Zu Beginn steht die Konkretisierung des Bedarfs als Teil der innerbetrieblichen Bestandsaufnahme, sodass Lieferanten gezielt angesprochen werden können, ob entsprechende Waren zu den formulierten Kriterien geliefert werden können. Wenn Betriebe möglichst alle Waren aus einer Hand bekommen wollen, empfiehlt es sich zunächst mit den bereits bestehenden Lieferanten zu sprechen. Wenn nichts gegen einen Lieferantenmix spricht, können auch weitere mögliche Lieferpartner angesprochen werden. Dabei kommen neben dem Bio-Großhandel und dem konventionellen Großhandel mit Bio-Sortiment auch Erzeuger mit Direktvermarktung, Frischdienste und Abokisten-Anbieter sowie das Lebensmittelhandwerk wie Bäcker und Metzger in Frage.

Wo finden sich weiterführende Informationen?

 

Weiterführende Links

Vernetzungsstelle Schulverpflegung (Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.)

Vernetzungsstelle Seniorenernährung (Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.)

Biostädte: Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ (Netzwerk deutscher Biostädte)

Kompetenzzentrum für nachhaltige Beschaffung und Vergabe Schleswig-Holstein (GMSH)

Netzwerk Ökolandbau Schleswig-Holstein

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