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Thema : Biotope

Wildnis in Schleswig-Holstein



Letzte Aktualisierung: 02.01.2023

Wieder mehr Wildnis wagen –  das ist ein essenzieller Baustein für den Erhalt der Biodiversität. Wildnisgebiete, sowohl im terrestrischen als auch im marinen Bereich, sind die letzten weitgehend unbeeinflussten und ungestörten Rückzugsräume für zahlreiche selten gewordene Tier- und Pflanzenarten und ein wichtiges Reservoir der biologischen Vielfalt.

Um unsere heimische Biodiversität langfristig bewahren zu können, müssen wir der Natur möglichst große Räume überlassen oder zurückgeben, in denen natürliche Prozesse und Dynamiken weitgehend ungestört und unbeeinflusst von menschlichen Aktivitäten und Nutzungen ablaufen können und in denen somit auch in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft selten gewordene Tier- und Pflanzenarten stabile Populationen und Bestände aufrechterhalten können. Auf zwei Prozent der Fläche Deutschlands soll gemäß der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2007 Wildnis entstehen. Dieses Ziel wurde im Jahr 2016 in das Landesnaturschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein (§ 12 S. 2 LNatSchG) übernommen und dahingehend konkretisiert, dass die Wildnisgebiete innerhalb der Flächenkulisse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems liegen sollen.

Wildnisgebiete sind – im Idealfall – ausgedehnte, ursprüngliche und vom Menschen weitgehend unbeeinflusste Naturlandschaften, in denen natürliche Prozesse ungestört ablaufen können.

Totholz im Wald
Esprehmer Moor
Südeil des NSG Krummsteert-Sulsdorfer Wiek

Nach einer landesweiten Eignungsprüfung im Rahmen eines Fachkonzeptes wurden über 200 Gebiete als wildnis-geeignet bewertet. Sie setzen sich vor allem aus Moor-, Küsten-, Fließgewässer- und Stillgewässerlebensräumen zusammen. Teil dieser Wildnis-Eignungsgebiete sind zudem die nach Landeswaldgesetz (§ 14 LWaldG) geschützten Naturwaldflächen. Zu dieser Wildnis-Kulisse zählen auch terrestrische Bereiche des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Weitere große Bereiche des Wattenmeeres können selbstverständlich auch als Wildnis angesprochen werden, zählen jedoch nicht zum terrestrischen Zwei-Prozent-Ziel.

Damit können Flächen im Gesamtumfang von 32.570 Hektar als Wildnis-Eignungs­gebiete eingestuft werden, wobei hier bereits Wildnisbestands- und Wildnisentwicklungsflächen, die sehr oft räumlich nebeneinander im selben Gebiet liegen, zusam­men­­gefasst sind.  Das entspricht rund zwei Prozent der terrestrischen Landesfläche Schleswig-Holsteins. In den Wildnis-Entwicklungs­bereichen besteht das Potenzial, dass die Wildniskriterien – auch durch Umsetzung entsprechender Instrumente und Maßnahmen – in absehbarer Zeit erfüllt sein werden. Zum Teil bestehen also noch Einschränkungen in (Teil-)Gebieten, sodass hier gegebenenfalls noch vorbereitende Maßnahmen wie eine Wieder­vernässung in Mooren umgesetzt werden müssen. Die Wildnis-Gebietskulisse ist nicht als abschließend zu verstehen, sondern sie kann im Zuge sich ändernder örtlicher Gegebenheiten, wie dem Wegfall derzeit bestehender Beeinträchtigungen oder Einschränkungen, künftig erweitert werden.

Neun Modellgebiete zur Wildnis-Entwicklung

Zunächst soll die Wildnis-Entwicklung in neun Gebieten modellhaft vorangetrieben werden. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden sicherlich auch zur Optimierung der weiteren Umsetzung der Wildnisentwicklung in der Wildnisgebietskulisse beitragen.  

Die neun Modellgebiete sind:

  • Barkauer See (Kreis Ostholstein)
  • Unterelbe (Kreis Pinneberg)
  • Moore bei Dellstedt (Kreis Dithmarschen)
  • Kranika (Kreis Stormarn)
  • Ehemalige Baggergrube Basedow (Kreis Herzogtum Lauenburg)
  • Lütjensee/Hochfelder See (Kreis Plön)
  • Wälder und Moore der Fröruper Berge (Kreis Schleswig-Flensburg)
  • Zentralbereich der Pohnsdorfer Stauung (Kreis Plön)
  • Beltringharder Koog (Kreis Nordfriesland)

Karte der Modellgebiete (PDF, 462KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Alle weiteren Wildnis-Eignungsgebiete sind als Karten- und Tabellendarstellung in der Broschüre " Mehr Wildnis wagen - Entwicklung von Wildnisgebieten in Schleswig-Holstein (PDF, 15 MB, Datei ist barrierefrei)" zu finden. In der Broschüre finden sich zudem vielfältige weitere Informationen, etwa zu den rechtlichen Grundlagen und Hintergründen, zu den Eignungskriterien für Wildnisgebiete und den mit den Wildniszielen vereinbaren und unvereinbaren Nutzungsformen. Außerdem werden hier die oben genannten Modellgebiete vorgestellt und die Handlungsschwerpunkte bei der Umsetzung der Wildnisziele dargelegt.

Ansprechpartner*innen für das Thema Wildnis in Schleswig-Holstein

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)
Referat 52: Schutzgebiete und Artenschutz
Leitung: Manfred Bohlen
Telefon: 0431 / 988-7007
E-Mail: manfred.bohlen@mekun.landsh.de

Landesamt für Umwelt (LfU)
Dezernat 52: Landschaftsentwicklung, Eingriffe und Windenergie
Ansprechpartner: Torben Illige
Telefon: 04347 / 704-329
E-Mail:  torben.illige@lfu.landsh.de

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