Navigation und Service

Thema : Naturschutz

Gewährung von Zuwendungen für Naturerlebnisräume



Letzte Aktualisierung: 05.04.2024

Name des Förderprogramms:

Gewährung von Zuwendungen für Naturerlebnisräume

Zweck und Ziel der Förderung:

Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für Ausgaben, die für die Anlage und Einrichtung von Naturerlebnisräumen nach § 38 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) entstehen. Die Naturerlebnisräume sollen den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren.

Rechtsgrundlage:

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Naturerlebnisräume

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben und Vorhaben zur Anlage und Einrichtung von Naturerlebnisräumen. Dies sind insbesondere:

  • Erstellung einer Entwicklungskonzeption
  • Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschl. der Errichtung von Informationsgebäuden
  • Besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche
  • Planung, Bau, Aufstellung bzw. Einrichtung wie z.B.
  • Bau bzw. Ausbau von Wegen und Pfaden
  • Bau von Park-, Ruhe-, Spiel-, und Lernplätzen
  • Bau bzw. Beschaffung und Aufstellung von Hütten, Sitzmöglichkeiten, Abfallbehältnissen und sanitären Anlagen
  • Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen
  • Aufstellung von Beschilderungen, Einzäunungen und Sicherungen


Wer wird gefördert? / Wer ist antragsberechtigt?

Als Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger kommen juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Betracht, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Sofern der Naturerlebnisraum gemäß § 38 LNatSchG anerkannt ist oder eine Anerkennung in Aussicht gestellt ist sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Die Nutzung, die Verkehrssicherheit und die Unterhaltung der Anlagen und Einrichtungen muss durch den Träger des Naturerlebnisraumes gesichert sein.
  • Dem Vorhaben dürfen andere Planungen der Gemeinde oder sonstige überörtliche Planungen nicht entgegenstehen.
  • Der Antrag für das laufende Kalenderjahr muss spätestens am 30. September des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
  • Mittel Dritter, insbesondere der EU und des Bundes, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  • Der diskriminierungsfreie öffentliche Zugang zu den Infrastruktureinrichtungen ist für alle Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten. Die Einrichtungen sind barrierefrei zu gestalten, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.


Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung bereitgestellt und als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt.
Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 von Hundert, soweit landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen im Vordergrund stehen, bis zu 80 von Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Wie ist das Antragsverfahren? / Wie erfolgen Antragstellung und Auszahlung?

Der schriftliche Antrag ist über die untere Naturschutzbehörde mit folgenden Unterlagen an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein zu richten.

  • Anerkennung nach § 38 LNatSchG
  • Entwicklungskonzeption die die Zweckmäßigkeit der geplanten Maßnahme nachvollziehbar darstellt
  • Negativbescheinigung der betroffenen Gemeinde
  • Kosten und Finanzierungsplan sowie Zeitplan
  • Erklärung zur Förderung durch andere Stellen
  • Erklärung, ob ein Vorsteuerabzug besteht

Ansprechpartner:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt, Natur des Landes Schleswig-Holstein

Referat V 55
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon: 0431 / 988-7273, Herr Nadolny
Telefax: 0431 / 988-7239
E-Mail: marc.nadolny@mekun.landsh.de

oder
E-Mail: naturerlebnisraeume@mekun.landsh.de

Referat V 53
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon: 0431 / 988-7175, Frau Pagenkemper
Telefax: 0431 / 988-7239
E-Mail: ursula.pagenkemper@mekun.landsh.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen