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Thema : Naturschutz

Fördermöglichkeiten oder –angebote der Europäischen Union

Letzte Aktualisierung: 16.04.2015

LIFE ist ein Finanzierungsinstrument, das zur Unterstützung der Umweltpolitik der Gemeinschaft geschaffen wurde.

LIFE zielt mit seinen drei Säulen sowohl auf die Förderung von Naturschutzprojekten (LIFE-Natur), die Unterstützung von Projekten in weiteren umweltrelevanten Bereichen (LIFE-Umwelt) als auch spezieller umweltrelevanter Vorhaben außerhalb der EU und außerhalb der Beitrittskandidatenstaaten (LIFE-Drittstaaten) ab.

LIFE-Natur ist das für die Förderung von Naturschutzprojekten bedeutende Instrument der Europäischen Union. Im Rahmen dieses Programmes sind als förderfähige Naturschutzprojekte solche zu verstehen, die „zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes natürlicher Lebensräume und Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen notwendig sind“.

In der Praxis ist es Aufgabe von LIFE-Natur, zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU beizutragen. Insbesondere geht es um die Errichtung des Europäischen Schutzgebietsnetzes [=]Natura 2000, welches auf den Schutz und die Verbindung der Lebensräume stark bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der Gemeinschaft abzielt.

Anträge müssen an das zuständige Landesministerium gerichtet und von dort aus an das Bundesumweltministerium weitergeleitet werden.

Adressaten sind:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat NI2
Herr Holger Galas
Godesberger Allee 90
D – 53048 Bonn
Fax: 01888 3052697

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstr. 3
D – 24106 Kiel
Fax: 0431 9887239

Auch weitere EU-Förderprogramme, die zwar nicht speziell auf Natur- oder Landschaftsförderung ausgerichtet sind, dieses Themenfeld in Teilen aber dennoch mit beinhalten, bieten Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Planung und Umsetzung entsprechend zielgerichteter Maßnahmen anwerben zu können:

INTERREG III zielt darauf ab, durch die Förderung grenzübergreifender nationaler und interregionaler Zusammenarbeit sowie einer ausgewogenen Entwicklung des Raumes der EU den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU zu stärken.

Schwerpunkte des INTERREG-Programms in Schleswig-Holstein sind die Ostsee und die Nordsee und die damit in Verbindung stehenden Gebiete.

Zuständig und Ansprechpartner für Informationen und Fragen ist:

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
- Staatskanzlei -
Hans J. Runge
StK 311
Tel.: 0431 / 988-2108
Düsternbrooker Weg64
24105 Kiel

LEADER Plus legt in Schleswig-Holstein seine Schwerpunktsetzung auf eine Stärkung der regionalen Handlungskompetenz und die Förderung regionaler nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die sogenannten ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen (LSE) hinzuweisen, in deren Rahmen auf regionaler Ebene Projektideen entwickelt werden.

Das Regionalprogramm 2000 des Landes in Verbindung mit dem EU-Förderprogramm EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) soll in einer Partnerschaft mit den Regionen, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und anderen Akteuren neue Impulse für die Entwicklung der strukturschwachen Regionen und damit des ganzen Landes auslösen.

Ziel des Regionalprogramms 2000 ist die Unterstützung des Strukturwandels – auch im Hinblick auf die Schaffung zusätzlicher hochwertiger Arbeitsplätze – durch Stimulierung von Innovation, Wachstum und Beschäftigung in den strukturschwachen Regionen Schleswig-Holsteins. Neben zahlreichen prioritären Wirtschaftsförderungsmaßnahmen bietet dieses Programm auch Möglichkeiten der Förderung von Projekten des Natur- und Umweltschutzes, die primär die Förderung eines nachhaltigen und naturnahen Tourismus im Sinne der Tourismuskonzeption des Landes verstärken, sowie Maßnahmen zur populären Vermittlung ökologischer Inhalte in Einrichtungen, die zu einer Verlängerung der Tourismussaison beitragen oder zur Stärkung des Tourismus insgesamt geeignet sind. Die Fördermöglichkeit ist auf bestimmte Regionen des Landes begrenzt.

Zuständig und Ansprechpartner für Informationen und Fragen ist:

Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Referat VII 20
Tel.: 0431 / 988-4520
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel

oder die Geschäftsstellen des Regionalprogramm 2000:

Region Westküste

Geschäftsstelle für das Regionalprogramm bei der Projektgesellschaft Westküste mbH
Tel.: 04861 / 9611-0
Johann-Adolf-Straße 30
25832 Tönning

KERN-Region

Geschäftsstelle für das Regionalprogramm bei dem Technologie-Region K.E.R.N. e.V.
Tel.: 04331 / 13-8686
Königinstraße 1
24768 Rendsburg

Region Flensburg/Schleswig

Geschäftsstelle für das Regionalprogramm bei der Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft Flensburg/Schleswig mbH
Tel.: 0461 / 9992-200
Lise-Meitner-Straße 2
24941 Flensburg

Region Ostholstein/Lübeck

Geschäftsstelle für das Regionalprogramm bei der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH
Tel.: 04521 / 808-0
Röntgenstraße 1
23701 Eutin.

Umfangreiche Informationen über „Die Europäische Strukturförderung nach Ziel 2 in Schleswig-Holstein“ sind im Internet zu finden unter:

www.landesregierung.schleswig-holstein.de

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