Eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist in vielen Fälle die Umsetzung geeigneter Begleit-, Unterstützungs- oder Entwicklungsmaßnahmen.
Dafür werden von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land im Rahmen verschiedener Förderprogramme Finanzhilfen bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf solche Finanzhilfen (Zuwendungen) besteht allerdings nicht. Ob und in welchem Umfang solche Mittel bewilligt werden können, hängt von den in den jeweiligen Haushalten zur Verfügung stehenden Mitteln ab.
Im nachfolgenden können Sie sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren:
Fördermöglichkeiten oder -angebote des Bundes
Die Fördermöglichkeiten oder -angebote des Bundes werden hier näher erläutert.
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Fördermöglichkeiten oder -angebote des Landes
Die Fördermöglichkeiten oder -angebote des Landes werden hier näher erläutert.
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