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Minderheitenbericht

Der Minderheitenbericht der Landesregierung vermittelt Informationen über die nationalen Minderheiten in Schleswig-Holstein, die deutsche Minderheit im dänischen Nordschleswig und ihre Arbeit im deutsch-dänischen Grenzland sowie über die in Schleswig-Holstein lebenden Volksgruppen der Friesen und der deutschen Sinti und Roma.

Letzte Aktualisierung: 24.03.2025

Mehrere Menschen in Radsport-Kleidung sitzen im Foyer der Landesvertretung in Berlin.
Das Radsport-Team "Grenzland" in der Landesvertretung in Berlin

1986 beauftragte der Schleswig-Holsteinische Landtag die Landesregierung, in jeder Legislaturperiode einen Minderheitenbericht vorzulegen. Der Auftrag beinhaltete zunächst nur eine Darstellung zur Lage und Entwicklung der dänischen und der deutschen Minderheit. In den darauf folgenden Legislaturperioden wurde der Minderheitenbericht um Darstellungen zur friesischen Volksgruppe (12. Legislaturperiode) und zur Minderheit der deutschen Sinti und Roma (13. Legislaturperiode) erweitert. Die deutschen Grenzverbände (ADS-Grenzfriedensbund, Deutscher Grenzverein und SHHB) und wichtige internationale Minderheiteneinrichtungen in Schleswig-Holstein sind inzwischen ebenfalls Gegenstand des Berichts. Außerdem werden Entwicklungen der Minderheitenpolitik auf Bundes- und Europaebene berücksichtigt, soweit diese Auswirkungen auf die hiesigen Minderheiten und Volksgruppen haben.

Aktuelle Minderheitenpolitik und Situation der Minderheiten

Der Minderheitenbericht 2024 für die 20. Legislaturperiode (2022 - 2027) wurde dem Parlament zur Beratung im Frühjahr 2025 vorgelegt. Er baut auf dem Vorgängerbericht auf und informiert umfassend über die minderheitenpolitischen Maßnahmen der Landesregierung und die Situation der Minderheiten in Schleswig-Holstein.

Abschnitt 2 beschreibt die Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein in der laufenden Legislaturperiode sowie grundlegende Entwicklungen der Minderheitenpolitik auf Bundesebene und in Europa, soweit sie sich auf die Minderheiten in Schleswig-Holstein auswirken. Aufgrund des Berichtszeitpunktes zur Mitte der Legislaturperiode werden die Maßnahmen des Handlungsplanes Sprachenpolitik für die 20. Legislaturperiode vom Juli 2024 aufgegriffen, die für die Minderheitensprachen relevant sind.

Zentrale Themen des Minderheitsberichts

Zu den zentralen Themen der Minderheitenpolitik (siehe Abschnitt Ziffer 2.1.4 des Berichts) zählen unter anderem:

Die Stärkung der Minderheitensprachen auf europäischer Ebene

Hier setzt sich der Minderheitenbeauftragte für ein Anliegen der friesischen Volksgruppe zur Abschaffung der Diskriminierung von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht sowie für die Einrichtung einer Institution der Europäischen Union zur Stärkung der Sprachenvielfalt ein.

Die Verbesserung der Bildungsangebote und -grundlagen

Das Land setzt u.a. die Förderung von Angeboten in Regional- und Minderheitensprachen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kontinuierlich fort ebenso wie die Modellschulen mit Friesisch-Angeboten.

Der Aufbau des Nordfriisk Liirskap als einer Abteilung des Nordfriesischen Instituts / Nordfriisk Instituut in Bredstedt

2023 begann der Aufbau des "Nordfriisk Liirskap" (hochdeutsch etwa: Lehrgemeinschaft). Sie soll den Friesisch-Unterricht an Schulen weiter professionalisieren. Dieser Schritt stellt einen Meilenstein für Vermittlung der friesischen Sprache an Schulen dar. Die Ferring Stiftung trägt in der Kooperation mit dem Nordfriisk Liirskap ihren Teil für das Föhrer Friesisch und den Sek II-Bereich eines Leitfadens für Friesisch im Unterricht bei.

Die Wissensvermittlung über nationale Minderheiten und Regional- und Minderheitensprachen in Schulen

Das Land hat den Wunsch des Minderheitensekretariats und des Bundesrats für Niederdeutsch aufgegriffen und in Arbeitsgruppen und Gremien der Kultusminister-Konferenz dazu beigetragen, dass am 13. Dezember 2024 hierzu eine positive Empfehlung verabschiedet wurde. Die gemeinsame Empfehlung zur Wissensvermittlung über die vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands sowie die Sprechergruppe Niederdeutsch zielt darauf ab, das Wissen über diese Gruppen und ihre kulturellen und sprachlichen Besonderheiten in den Schulen zu fördern und zu vertiefen. Schleswig-Holstein engagiert sich auch für die Abstimmung von konkreten Umsetzungsschritten.

Stärkung rechtlicher Rahmenbedingungen.

Insbesondere zwei Beispiele stehen für die Stärkung der nationalen Minderheiten gegenüber der Mehrheitsbevölkerung und die Verbesserung der Bildungssituation:

  • Mit der Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) aus dem August 2024 ist in die Bildungs- und Erziehungsziele ausdrücklich der gesetzliche Auftrag für alle Schulen aufgenommen worden, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen, sich gegen Antisemitismus, Rassismus und jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einzusetzen sowie der Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts und der Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems entgegenzutreten.
  • Mit der neuen Kapazitätsverordnung – Lehrkräfte (KapVO-LK) vom 8. Juli 2023 hat die Landesregierung die Gleichbehandlung des Friesisch- und Niederdeutschzertifikats mit den Zertifikaten Deutsch als Zweitsprache und Deutsch als Fremdsprache hergestellt. Mit der Berücksichtigung von 25 Bonus-Punkten bei ihrer Wartezeit für einen Referendariatsplatz wird die Leistung der Studierenden honoriert und bietet ihnen einen persönlichen Mehrwert.

Abschnitt 3 stellt die Funktion, Arbeit und Situation der einzelnen nationalen Minderheiten und Volksgruppen dar.

Abschnitt 4 informiert über die Organisation und die Aktivitäten der Deutschen Grenzverbände sowie des Schleswig-Holsteinischen Heimatbundes.

Detailinformationen mit Anschriften und Statistiken finden sich in den Anlagen, vgl. Abschnitt 6. Die Basiszahlen wurden in diesem Bericht beibehalten, um über einen noch längeren Zeitraum die Entwicklung zu beobachten.

Forum der Dachorganisationen

Das im Minderheitenbericht 2002 erstmalig aufgenommene Forum hat sich für eine umfassende Bewertung als hilfreich erwiesen und wird für die Minderheiten beibehalten. Im "Forum" haben die Dachorganisationen der Minderheiten die Möglichkeit, ihre Aktivitäten, Sorgen und Ziele detaillierter und unkommentiert darzustellen. Dieser Abschnitt 5 ist im Bericht ein Freiraum zur Positionierung und stellt insoweit nicht die Auffassung und Politik der Landesregierung dar. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

Zum Herunterladen

Europäischer Minderheitenschutz

Das Übereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten verbietet jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit. Ebenso schützt es die Angehörigen dieser Minderheiten vor einer Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die Mitgliedstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte und zu umfänglichen Fördermaßnahmen zu Gunsten der nationalen Minderheiten. Für Deutschland ist das Rahmenübereinkommen am 1. Februar 1998 in Kraft getreten und hat Geltung im Rang eines Bundesgesetzes.

Wie und mit welchen Maßnahmen in Schleswig-Holstein seine nationalen Minderheiten nach diesem Rahmenübereinkommen geschützt werden, wird in den Berichten der Bundesrepublik Deutschland zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten dargestellt.

Übersicht der Berichte der Bundesrepublik Deutschland zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und Stellungnahmen des Europarates

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