In Schleswig-Holstein liegt die Verantwortung für den Schutz der Gewässer vor unfallbedingten Verunreinigungen beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND).
Seit dem 1. Januar 2008 nimmt der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN.SH) die Gefahrenabwehraufgaben an den Gewässern wahr, die unter die Vereinbarung über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen fallen.
Für die Abarbeitung eines komplexen Schadstoffunfalles (KSU) oder der Schadstoffunfallbekämpfung im Rahmen einer komplexen Schadenslage (KSL) kann der Führungsstab des LKN.SH einberufen werden. Dieser Führungsstab gehört organisatorisch zum Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Husum und koordiniert die Bekämpfungsmaßnahmen auf Landesebene.
Nachstehend werden die Zuständigkeiten der an der Abarbeitung eines Schadstoffunfalles beteiligten Stellen des Landes und des Havariekommandos (HK) sowie die zwischen ihnen vorhandenen Wechselbeziehungen erläutert.
Das Land setzt für die Leitung von Bekämpfungsmaßnahmen im Bereich der schleswig-holsteinischen Küsten den Führungsstab des LKN.SH bei Schadstoffunfällen ein. Die Verantwortung für den Leitungsstab liegt beim Direktor des Landesbetriebes.
Der Führungsstab des LKN.SH hat die Aufgabe, die vom Havariestab (Leitungsstab des Havariekommandos) und seinem Leiter benötigten Informationen bereitzustellen, ein Bekämpfungskonzept auf der Grundlage der ihm vom Havariestab vorgegebenen Ziele zu entwickeln und umzusetzen. Der Führungsstab Gefahrenabwehr erhält Aufträge aus dem übergeordneten Stab und berichtet diesem zur Lageentwicklung und zum Stand der Auftragserledigung. Hierzu hat er die örtlichen Einsatzleitungen für die Schadstoffunfallbekämpfung zu führen und bei Bedarf zusätzliches Gerät oder Personal beim Havariestab anzufordern.
Havariekommando:
Das Havariekommando ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer. Es hat am 1. Januar 2003 seinen Dienst aufgenommen und gewährleistet ein gemeinsames Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee.
Das Havariekommando bündelt die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen zur Verletztenversorgung, zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung und zur Gefahrenabwehr bezogenen Bergung bei komplexen Schadenslagen auf See sowie einer strukturierten Öffentlichkeitsarbeit.
Havariestab:
Bei komplexen Schadenslagen wird ein Havariestab einberufen, der das einheitliche und koordinierte Vorgehen aller Einsatzkräfte des Bundes und der Küstenländer ermöglicht.
In der Einsatzorganisation besetzen die Mitarbeiter des Kompetenzzentrums den Havariestab. Dieser ist in vier Stabsbereiche (Personal/Innerer Dienst, Lage, Einsatz, Pressearbeit) mit entsprechenden Aufgabenzuweisungen gegliedert. Der Leiter des Havariekommandos übernimmt als Gesamteinsatzleiter auch die Leitung des Havariestabes.
Mit dem Havariestab wird die unmittelbare und zielgerichtete Bekämpfung der Auswirkungen und Folgewirkungen von maritimen Schadensereignissen unter einer einheitlichen und strukturierten Führung sichergestellt.
Das Havariekommando bedient sich dabei aller auf See und im Küstenbereich zuständigen Behörden und sonstiger Einrichtungen des Bundes und der Länder.
Der Leiter des Havariekommandos führt bei Vorliegen einer komplexen Schadenslage oder eines komplexen Schadstoffunfalls die Einsatzkräfte und -mittel des Landes im Wege der Auftragstaktik. Er gibt die Ziele zur Bekämpfung der Schadenslage vor und erteilt den zuständigen Stellen des betroffenen Landes Aufträge. Er kann lageangepasst Einsatzabschnitte bilden. Kommt es infolge des komplexen Schadstoffunfalls zu einer Verschmutzung der Küstengewässer Schleswig-Holsteins, so nimmt der Führungsstab des LKN.SH (s. o.) die Aufträge des Havariekommandos entgegen.
Auf Anforderung durch den bzw. in Abstimmung mit dem Führungsstab des LKN.SH führt das Havariekommando die Geräte zur Schadstoffunfallbekämpfung mit dem zugehörigen Bedienpersonal, die außerhalb des Landes Schleswig-Holstein untergebracht sind, oder z. B. Einheiten des THW zu.
Fachberater des Havariekommandos:
Der Leiter des Havariekommandos kann einen Mitarbeiter des Havariekommandos in den Führungsstab des LKN.SH entsenden. Er stellt den Informationsaustausch mit dem Havariekommando sicher und steht zur Fachberatung zur Verfügung. Alternativ kann diese Aufgabe auch vor Ort in der ELO oder der TEL wahrgenommen werden.
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND)
Das MELUND trägt bei einem komplexen Schadstoffunfall (KSU) landesintern die politische Verantwortung. Es stimmt alle übergeordneten Fragen und Entscheidungen mit dem Havariekommando ab und kann einen Beauftragten des Landes in den Havariestab entsenden.
Interministerieller Leitungsstab
Im besonderen Falle einer komplexen Schadenslage (KSL) kann in Schleswig-Holstein der Interministerielle Leitungsstab gebildet werden, der zur Bewältigung der erforderlichen Aufgaben in einer besonderen Lage (unterhalb der Krisen- oder Katastrophenlage) herangezogen wird. Er tritt in dem Gemeinsamen Lage- und Führungszentrum der Landesregierung zusammen. Der Interministerielle Leitungsstab nimmt in dieser Rolle auch die Aufgaben des MELUND wahr.
Federführung und Leitung im Interministeriellen Leitungsstab:
Der Interministerielle Leitungsstab wird vom federführenden Ministerium, dessen Geschäftsbereich durch die besondere Lage in erster Linie betroffen ist, im Benehmen mit dem Innenministerium, den übrigen zu beteiligenden Ministerien sowie der Chefin/ dem Chef der Staatskanzlei einberufen und geleitet.
Er tritt im Gemeinsamen Lage- und Führungszentrum des Innenministeriums zusammen (vgl. Ziff. 4.3).
Funktionale Gliederung:
Nach Einberufung des Interministeriellen Leitungsstabes stellt jedes betroffene Ministerium die Funktionsbereitschaft für den eigenen Geschäftsbereich sicher und regelt in Abstimmung mit dem Katastrophenschutzreferenten die jeweilige personelle Unterstützung innerhalb der Funktionsbereiche des Interministeriellen Leitungsstabes.
Soweit Ansprechpartner anderer Aufgabenträger erforderlich sind, werden diese im Benehmen mit dem jeweils zuständigen Fachressort durch das Innenministerium informiert. Für den technischen Bereich ist das Innenministerium verantwortlich.
Für den fachlichen Bereich ist das MELUND verantwortlich, das im Stab durch die fachlich zuständige Abteilungsleitung vertreten wird. Er gliedert sich in die fachliche Leitung und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Ministerien.
Das federführende Ministerium beurteilt die Lage zusammenfassend.
Das Havariekommando koordiniert die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Für das Land Schleswig-Holstein ist die Pressestelle der Landesregierung -StK P- verantwortlich für die Pressearbeit. Der Stabsbereich wird durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des federführenden Ressorts unterstützt. Die Landespressestelle kann ggf. weitere fachlich versierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachressorts anfordern.
Im Falle einer Ausweitung der besonderen Lage zu einer Katastrophenlage müssen Gliederung und Organisation des Interministeriellen Leitungsstabes die reibungslose Umbildung in den Führungsstab-KatS des Innenministeriums (FüStabKatSIM) gewährleisten.
Gemeinsames Lage- und Führungszentrum (GLFZ)
Die vorstehend beschriebenen Stäbe der Landesregierung sowie der Führungsstab - KatS des Innenministeriums bedienen sich im Einsatzfall des Gemeinsamen Lage- und Führungszentrums des Innenministeriums im Gebäudebereich des Polizeizentrums Eichhof (PZE). Die für diesen Zweck vorgesehenen Räume sind entsprechend ausgestaltet und im Ereignisfall über vorbereitete Kommunikationsverbindungen erreichbar.
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