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Thema : Maßregelvollzug

Landesaufgaben im Bereich des Maßregelvollzugs

Informationen über die Durchführung des Maßregelvollzugs in den dafür in Schleswig-Holstein zuständigen Kliniken sowie über die Aufgaben der Landesregierung bei der Aufsicht über diese beiden Einrichtungen.

Letzte Aktualisierung: 25.11.2024

Mit der Durchführung des Maßregelvollzugs sind in Schleswig-Holstein die beiden Kliniken in Neustadt und Schleswig beliehen worden, die als frühere Landeskrankenhäuser diese Aufgaben bereits lange wahrgenommen hatten.

Im Gesundheitsministerium ist seit 2005 eine Fachaufsicht über den Maßregelvollzug etabliert, um die demokratische Legitimation zu gewährleisten. Das Land Schleswig-Holstein trägt weiterhin die Kosten des Maßregelvollzugs. Die mit der Durchführung von Vollzugs-, Behandlungs- und Aufsichtsaufgaben beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Maßregelvollzugseinrichtungen wurden zu Vollzugskräften bestimmt.

Sämtliche Beschäftigte, die mit Vollzugs-, Behandlungs- oder Aufsichtsaufgaben in den beliehenen Krankenhäusern betraut sind, wurden hinsichtlich ihrer fachlichen und persönlichen Eignung durch die Fachaufsicht des Gesundheitsministeriums überprüft. Dies gilt fortlaufend auch für Neueinstellungen. 

Aufgaben der Fachaufsicht Maßregelvollzug

1) Steuerung

Bedarfsplanung
Viele Faktoren beeinflussen die zukünftigen Anforderungen an den Maßregelvollzug. Dazu gehören unter anderem die Anzahl gerichtlich zugewiesener Patienten/-innen und Patientinnen, deren Krankheitsbilder sowie die Entwicklung der Unterbringungszeiten und nicht zuletzt die sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Fachaufsicht Maßregelvollzug hat deshalb kontinuierlich und praxisnah diese Faktoren zu analysieren und daraus eine Bedarfsplanung etwa für Behandlungsplätze, Bauprojekte und Personal zu entwickeln, um den sich verändernden Anforderungen gerecht zu werden.

Planung von Investitions- und Baumaßnahmen
Gemeinsam mit der jeweiligen Klinikleitung vor Ort entwickelt die Fachaufsicht Maßregelvollzug im Gesundheitsministerium spezifische Konzepte für die bauliche und strukturelle Weiterentwicklung der Klinik. Sie gibt unter anderem vor, welche Investitionen Priorität haben oder ob Größe und Zuschnitt der Behandlungsabteilungen bedarfs- und aufgabengerecht sind.

Strategische Steuerung
Unser Ziel ist es, in jeder Klinik die angemessenen Bedingungen für eine fachgerechte und wirtschaftliche Therapie und Sicherheit zu schaffen. Mit den Klinikleitungen werden im 14-tägigen Turnus Fachaufsichtsbesprechungen durchgeführt, auch um strategische Ziele zu vereinbaren, die von den Kliniken innerhalb vereinbarter Fristen zu realisieren sind.

2) Beratung

Im Spannungsfeld zwischen Psychiatrie und Recht, zwischen ärztlich-therapeutischen Belangen und juristischen Normierungen wirft der Maßregelvollzug zwangsläufig vielfältige Fragen auf. Die Fachaufsicht Maßregelvollzug des Gesundheitsministeriums informiert über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Sie berät die Klinikverantwortlichen in rechtlichen Fragen.

3) Aufsicht

Bei der Aufsicht über die forensischen Kliniken kontrollieren die Mitarbeiter/-innen des Aufsichtsreferates der obersten Landesgesundheitsbehörde die Recht- und die Zweckmäßigkeit der Klinikarbeit. Dabei können sie den Klinikleitungen Weisungen erteilen. Sie dürfen Einblick in Unterlagen nehmen; so werden z. B. Gerichtsentscheidungen über die Fortdauer einer Maßregel oder externe Sachverständigengutachten eingesehen und fachaufsichtlich bewertet, um im Einzelfall oder generell gewonnene Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen.
Außerdem wird die Fachaufsicht als zusätzliche Kontrollinstanz bei der Überprüfung nach Entweichungen und anderen "besonderen Vorkommnissen" eingeschaltet. Kommt es in einer Klinik zu einem so genannten "Besonderen Vorkommnis" wie etwa einer Entweichung, so ist die Klinik verpflichtet, dieses Ereignis an die Fachaufsicht zu melden. Die Fachaufsicht Maßregelvollzug überprüft jeden derartigen Vorfall gemeinsam mit der Klinikleitung umgehend und bis ins Detail, um mögliche sicherheits- oder behandlungsrelevante Probleme zu erkennen und zu beheben.

Entweichungen

Es gehört zum gesetzlichen Auftrag der Maßregelvollzugseinrichtungen, dass mit Zunahme des Behandlungserfolges der Freiheitsentzug reduziert wird. Konkretisiert wird diese Vorgabe durch Gewährung von Vollzugslockerungen, wie sie in § 32 MVollzG beschrieben und bezüglich des Verfahrens, in dem auch die Staatsanwaltschaft gehört wird, in § 34 MVollzG geregelt sind. Wenn bei einer Vielzahl der verabredungsgemäß ablaufenden Lockerungen aber ein Patient oder eine Patientin sich der weiteren Vollstreckung entziehen will und nicht rechtzeitig zurückkehrt, so ist dies eine Entweichung, aufgrund derer sofort die Fahndung eingeleitet wird. Über die geeigneten Fahndungsmethoden hat die Staatsanwaltschaft zu befinden.
Trotz steigender Patientenzahlen ist die Zahl der Entweichungen in den letzten Jahren nicht gestiegen, sondern auf ein niedriges Niveau zurückgegangen. Ermöglicht wurde diese Entwicklung durch baulich-technische und organisatorische Verbesserungen sowie eine Intensivierung der Vorbereitungen von Vollzugslockerungen.

Organisation der Nachsorge

Bei beiden Einrichtungen des Maßregelvollzuges hat das Gesundheitsministerium Forensische Ambulanzen zur Sicherung des Therapieerfolges nach einer Entlassung eingerichtet. Sie sorgen unter anderem für die fachgerechte Weiterentwicklung des Nachsorgekonzeptes und die Einführung und Einhaltung von einheitlichen Qualitätsstandards bei der Betreuung entlassener Patienten und Patientinnen. Damit stellen die Forensischen Ambulanzen eine Brücke aus dem Maßregelvollzug in die Gesellschaft dar und sorgen zugleich für mehr Sicherheit der Bevölkerung dank nachhaltigem Therapieerfolg.

Da sich die gesetzlichen Grundlagen zur richterlichen Prüfung der Verhältnismäßigkeit zum 1.8.2016 geändert haben, sind Entlassungen aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit häufiger geworden. Um diese Entlassungen aus der Forensik in Neustadt erfolgreich zu gestalten, hat die Fachaufsicht Maßregelvollzug in Zusammenarbeit mit den Sozialpsychiatrischen Diensten der Kreise und kreisfreien Städte und der Neustädter Forensik einen neuen Ablaufplan in der forensischen Klinik definiert. Dieser sieht folgendes Vorgehen vor: Ablaufplan Entlassungsvorbereitung vom 1.3.2018

4) Unterstützung der Anliegenvertretung (Besuchskommission)

Die Besuchskommission für den Maßregelvollzug, die im Jahre 2005 die zuvor als Patientenfürsprecher ausgebildete Anliegenvertretung der Belange der untergebrachten Menschen wahrnimmt, wird durch die Fachaufsicht in ihrer Arbeit unterstützt. Einmal jährlich erstattet die Besuchskommission Bericht über ihre Arbeit.
Während der regelmäßig in den Kliniken vor Ort tagenden Sitzungen der Besuchskommission haben Patientinnen und Patienten das Recht, Beschwerden vorzutragen, über die die Anliegenvertretung lösungsorientiert berät. Diese Tätigkeit und der Bericht der Besuchskommission sind für den Maßregelvollzug wichtige qualitätssichernde Instrumente.

Berichte der Besuchskommission

Hier finden Sie den aktuellen Bericht für das Jahr 2023:

Vorjahresberichte der Besuchskommission aus den Jahren 2005 - 2022

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