Auf dieser Seite wird der Verlauf der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid seit dem Jahr 1980 dargestellt.
Letzte Aktualisierung: 27.04.2022
Luftschadstoffkonzentrationen für Stickstoffdioxid in Schleswig-Holstein
Bei Stickstoffdioxid sind größere Rückgänge in der Regel mit Änderungen der Verkehrssituation verbunden. 2020 gab es erstmalig an den verkehrsexponierten Messstandorten in Schleswig-Holstein für Stickstoffdioxid keine Überschreitungen des Jahresmittelwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Der Grenzwert trat im Jahr 2010 in Kraft.
Beurteilungsmaßstäbe
Beurteilungsmaßstab 1 nach 39. BImSchV: Jahresmittelwert
Grenzwert seit 1.1.2010: 40 µg/m³ dürfen im Jahr nicht überschritten werden Obere Beurteilungsschwelle (OBS): 32 µg/m³ dürfen im Jahr nicht überschritten werden Untere Beurteilungsschwelle (UBS): 26 µg/m³ dürfen im Jahr nicht überschritten werden
Beurteilungsmaßstab 2 nach 39. BImSchV: Stundenmittelwert
Grenzwert seit 1.1.2010: 18 Überschreitungen des Stundenmittelwertes von 200 µg/m³ im Jahr sind zulässig. Obere Beurteilungsschwelle (OBS): 18 Überschreitungen des Stundenmittelwertes von 140 µg/m³ im Jahr sind zulässig. Untere Beurteilungsschwelle (UBS): 18 Überschreitungen des Stundenmittelwertes von 100 µg/m³ im Jahr sind zulässig.
Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid - Grafik
Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid seit 1980.
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