Schwefeldioxid in der Außenluft wird in Schleswig-Holstein nicht mehr gemessen. In diesem Abschnitt wird die Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Schwefeldioxid erläutert.
Letzte Aktualisierung: 06.01.2025
Luftschadstoffkonzentrationen für Schwefeldioxid in Schleswig-Holstein
Seit Beginn der Schwefeldioxidmessungen in Schleswig-Holstein 1979 ist eine Abnahme der Konzentrationen von 20 - 40 µg/m³ auf etwa 1 - 2 µg/m³ feststellbar. Die Entwicklung ist auf die Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen, sowie auf Sanierungen und Stillegungen in den "neuen Bundesländern" zurückzuführen.
Am Standort Brunsbüttel-Cuxhavener Straße am Nord-Ostsee-Kanal sind im Jahr 2015 die Konzentrationen von Schwefeldioxid (und Nickel) zurückgegangen und liegen damit noch deutlicher unterhalb der Grenzwerte als in den Vorjahren. Seit Beginn des Jahres 2015 dürfen in Nord- und Ostsee nur noch Treibstoffe mit einem Schwefelmassenanteil von 0,1 % eingesetzt werden.
Beurteilungsmaßstäbe (menschliche Gesundheit)
Schutzziel: menschliche Gesundheit
Beurteilungsmaßstab nach 39. BImSchV: Stunden- und Tagesmittelwerte
Grenzwerte seit 1.1.2005:
350 µg/m³ als Einstundenmittelwert dürfen nicht öfter als 24mal überschritten werden
125 µg/m³ als Tagesmittelwert dürfen nicht öfter als 3mal pro Kalenderjahr überschritten werden,
Obere Beurteilungsschwelle (OBS):
75 µg/m³ als Tagesmittelwert dürfen nicht öfter als 3mal im Kalenderjahr überschritten werden, Untere Beurteilungsschwelle (UBS):
50 µg/m³ als Tagesmittelwert dürfen nicht öfter als 3mal im Kalenderjahr überschritten werden
Konzentrationswerte für Schwefeldioxid in Schleswig-Holstein
Die kontinuierlichen Messungen für Schwefeldioxid als Methode zur Beurteilung der Luftqualität in Schleswig-Holstein mit dem Schutzziel "menschliche Gesundheit" wurden beendet. Die jeweilige so genannte untere Beurteilungsschwelle wird unterschritten, so dass grundsätzlich keine Messverpflichtung besteht.
Die Verpflichtung zur jährlichen Beurteilung der Luftqualität hinsichtlich der einzuhaltenden Schutzziele wird durch die Beurteilungsmethode "objektive Schätzung" erfüllt. Auf der Grundlage der früheren Messungen sind alle Beurteilunsgebiete bei unveränderter Emissionssituation weiterhin als "unter der unteren Beurteilungsschwelle liegend" einzustufen (Schutz der menschlichen Gesundheit). Auch die Einstufung anhand des kritischen Wertes für den Schutz der Vegetation erfolgt als "unter der unteren Beurteilungsschwelle liegend".
Die Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen ist auf der Grundlage der Werte der vorangegangenen fünf Jahre zu ermitteln, sofern entsprechende Daten vorliegen. Eine Beurteilungsschwelle gilt als überschritten, wenn sie in den vorangegangenen fünf Jahren in mindestens drei einzelnen Jahren überschritten worden ist.
Die Einheit in der folgenden Tabelle ist Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft (µg/m³).
Standort
(Auswertungszeitraum)
höchster Stundenmittelwert
(µg/m³)
UBS: Anzahl der
Überschreitungen
von 50 µg/m³
als Tagesmittelwert (3 Überschreitungen
zulässig)
höchster Tagesmittelwert
(µg/m³)
Kiel-Bahnhofstraße (ab 11.05.2005)
29
0
9
Kiel-Bahnhofstraße (2006)
45
0
12
Kiel-Bahnhofstraße (2007)
34
0
10
Kiel-Bahnhofstraße (2008)
42
0
8
Kiel-Bahnhofstraße (2009)
63
0
8
Kiel-Bahnhofstraße (2010)
29
0
15
Kiel-Bahnhofstraße (2011)
79
0
10
Kiel-Bahnhofstraße (2012)
15
0
6
Lübeck-St. Jürgen (2005)
20
0
10
Lübeck-St. Jürgen (2006)
45
0
23
Lübeck-St. Jürgen (2007)
37
0
10
Lübeck-St. Jürgen (2008)
19
0
12
Lübeck-St. Jürgen (2009)
14
0
13
Lübeck-St. Jürgen (2010)
35
0
23
Lübeck-St. Jürgen (2011)
23
0
12
Lübeck-St. Jürgen (2012)
14
0
12
Brunsbüttel-Cuxhavener Straße (2019)
35
0
6
Brunsbüttel-Cuxhavener Straße (2020)
30
0
6
Brunsbüttel-Cuxhavener Straße (2021)
17
0
3
Brunsbüttel-Cuxhavener Straße (2022)
18
0
4
Brunsbüttel-Cuxhavener Straße (2023)
19
0
8
Beurteilungsmaßstäbe (Vegetation)
Schutzziel: Vegetation
Beurteilungsmaßstab nach 39. BImSchV: Kalenderjahr und Winterhalbjahr (Beispiel für 2012: 1. Oktober 2011 bis 31. März 2012)
Kritischer Wert:
Zum Schutz der Vegetation beträgt der kritische Wert für Schwefeldioxid für das Kalenderjahr sowie für das Winterhalbjahr (1. Oktober des laufenden Jahres bis 31. März des Folgejahres) 20 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Obere Beurteilungsschwelle (OBS):
12 µg/m³ im Winterhalbjahr Untere Beurteilungsschwelle (UBS):
8 µg/m³ im Winterhalbjahr
Konzentrationswerte für Schwefeldioxid in Bornhöved
An der Messstation Bornhöved wurden die Messungen von 2008 bis 2018 mit so genannten Passivsammlern durchgeführt (Schutzziel: Vegetation) und danach beendet. Die jeweilige so genannte untere Beurteilungsschwelle wird an diesen Standorten unterschritten, so dass grundsätzlich keine Messverpflichtung besteht. Die trotzdem bestehende Verpflichtung zur jährlichen Beurteilung der Luftqualität hinsichtlich der einzuhaltenden Schutzziele erfolgt durch "objektive Schätzung".
Die Einheit in der folgenden Tabelle ist Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft (µg/m³).
Standort
(Auswertungszeitraum)
Kalenderjahr
(µg/m³)
Winterhalbjahr
(µg/m³)
Bornhöved (2005)
2,6
3,0
Bornhöved (2006)
2,8
3,8
Bornhöved (2007)
2,3
2,4
Bornhöved (2008)
2,0
2,5
Bornhöved (2009)
1,7
1,8
Bornhöved (2010)
*)
*)
Bornhöved (2011)
1,0
s. Begründung 2010 - Oktober bis Dezember 2010 fehlen
Bornhöved (2012)
1,6
1,7
Bornhöved (2013)
1,2
1,6
Bornhöved (2014)
0,7
1,4
Bornhöved (2015)
1,1
1,3
Bornhöved (2016)
1,1
1,3
Bornhöved (2017)
0,9
1,1
Bornhöved (2018)
1,0
1,1
*) 2010: Am Standort Bornhöved wurden zunächst wie im Vorjahr Messungen mit so genannten Passivsammlern durchgeführt. Die Ergebnisse des Messprogramms konnten jedoch nicht zufriedenstellend validiert werden und wurden verworfen. Aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse ist aber davon auszugehen, dass am Standort Bornhöved die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation auch im Jahr 2010 sicher eingehalten wurden.
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