Erklärungen zu den Abkürzungen, Messverfahren und gesetzlichen Beurteilungsmaßstäben finden Sie unterhalb der Tabelle. Die in der Tabelle angegebenen Konzentrationswerte sind Mittelwerte über den jeweiligen Messzeitraum (ein Jahr).
Maienbeeck (Einstufung: Verkehr)
Messzeitraum | Art der Messung | Stickstoffdioxid (NO2) | Benzol |
---|
März 1998-Feb 1999 | Passivsammler | --- | 4,0 µg/m³ |
März 2003-Feb 2004 | 42 µg/m³ | 2,0 µg/m³ |
Jahr 2005 | 37 µg/m³ | 1,9 µg/m³ |
Jahr 2006 | 35 µg/m³ | 1,4 µg/m³ |
Jahr 2007 | 34 µg/m³ | 1,3 µg/m³ |
Beurteilungsmaßstäbe
Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) seit 1. Januar 2010: 40 µg/m³ als Jahresmittelwert
Grenzwert für Benzol seit 1. Januar 2010: 5 µg/m³ als Jahresmittelwert
Erklärungen
µg/m³: Mikrogramm = Millionstel Gramm pro Kubikmeter Außenluft
Passivsammler: Röhrchen, die ein Material enthalten, das Schadstoffe konzentrationsabhängig aus der Umgebungsluft sammelt. Die Schadstoffmenge wird im Labor analysiert. Aus dieser Menge und dem Sammelzeitraum kann die Luftschadstoffkonzentration als Mittelwert über den Sammelzeitraum (üblicherweise ein Monat) berechnet werden. Aus zwölf Monatsmittelwerten ergibt sich der Jahresmittelwert. Die Ergebnisse dieser Messungen weisen vorrangig auf weiteren Überprüfungsbedarf in Bezug auf die Höhe und räumliche Ausdehnung der Schadstoffkonzentrationen hin (Genauigkeit der Messung, höhere zeitliche Auflösung, Repräsentativität des gewählten Standortes, Betroffenheit der Bevölkerung).